Jahresbericht für das Jahr 2025Bundespolizei registriert mehr Gewaltdelikte
Bahnhöfe, Flughäfen und Landesgrenzen liegen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. In ihrem Jahresbericht hat sie gute und schlechte Nachrichten. So gibt es 2025 weniger Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, dagegen registriert sie mehr Gewaltdelikte.
Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten – wo sie für die Sicherheit zuständig ist – festgestellt. Wie aus dem Jahresbericht der Bundespolizei für 2025 hervorgeht, stieg die Zahl der festgestellten Gewaltdelikte im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent auf rund 35.400 Fälle.
Gemäß der Eingangsstatistik der Bundespolizei zählen zur Gewaltkriminalität sämtliche Körperverletzungs- und Raubdelikte, Straftaten gegen das Leben, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie Taten, die sich gegen die öffentliche Ordnung richten. Sexualdelikte werden separat erfasst. Bei Gewaltdelikten mit bekannten Tatverdächtigen lag der Anteil deutscher Staatsangehöriger demnach bei 53 Prozent. Ein Messer wurde bei 3,9 Prozent aller Gewaltdelikte mitgeführt.
Weniger Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz
Dass die Zahl der registrierten Straftaten 2025 insgesamt um 5,8 Prozent auf rund 604.700 Straftaten gesunken ist, hat statistisch insbesondere damit zu tun, dass weniger Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt wurden.
An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 Grenzkontrollen bei Einreisen – zuvor war das bereits teilweise der Fall. Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmals Asyl beantragt haben, ist seit 2023 deutlich gesunken. Im Mai 2025 wurden die Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen intensiviert. Seither werden – abgesehen von Ausnahmen etwa für Kranke und Schwangere – auch Asylsuchende zurückgewiesen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat in Aussicht gestellt, die deutschen Binnengrenzkontrollen zu lockern, sollte die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) so funktionieren, wie von den EU-Mitgliedstaaten geplant. Kern der Reform, die seit Mitte Juni greift, ist eine Registrierungspflicht für alle Asylsuchenden an den Außengrenzen. Außerdem sollen Menschen, die aus Staaten stammen, bei denen eine Anerkennung als schutzbedürftig wenig wahrscheinlich ist, an der EU-Außengrenze ein schnelles Asylverfahren durchlaufen.
Im Schengen-Raum sind Kontrollen an den Binnengrenzen regulär nicht vorgesehen. Wenn Mitgliedstaaten sie dennoch vorübergehend einführen, muss die EU-Kommission darüber frühzeitig informiert werden. Die verstärkten Kontrollen an den deutschen Landgrenzen sind aktuell bis September 2026 vorgesehen. Aus Sicht von Bundespolizeipräsident Dieter Romann erfüllen sie ihren Zweck. Die „flexiblen und smarten Grenzkontrollen“ hätten demnach im Vorjahr ihre Wirkung gezeigt. Ob und wie lange sie weiter fortgesetzt würden, hänge auch vom Gelingen und der Wirkung der Geas-Reform ab.
