Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Deutschlandticket: Verbraucherzentrale kritisiert erneute Preiserhöhung

    Oktober 8, 2026

    Hersteller, Handel und Verbraucherschützer fordern schärfere EU-Regeln für Produkte aus Drittstaaten

    Oktober 8, 2026

    „Tankrabatt darf nicht wieder zum Konzernrabatt werden“

    September 30, 2026

    Volksbank-Phishing: Gefälschte Mail droht mit Kontosperre

    September 29, 2026

    Alkoholfreier Wein: Wirklich ohne Alkohol?

    September 28, 2026
  • Nachrichten

    „Mittelalterlich, barbarisch“: Kritiker attackieren Hegseth für geplante Liveübertragung von Hinrichtung

    Oktober 9, 2026

    Tsunami könnte drohen: Erdbeben der Stärke 7,6 vor Panamas Küste

    Oktober 9, 2026

    Import-Quoten bei Hybridautos: Ökonom kritisiert Vorschlag für EU-Deal mit China

    Oktober 9, 2026

    Bis zur 88. Minute alles klar: Niclas Füllkrug schockt blitz-kollabierenden BVB

    Oktober 9, 2026

    Sieg zum Start in WM-Saison: Doppelpackerin Kössler lässt DFB-Frauen jubeln

    Oktober 9, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    USA-Wahl: Warum Stimmen plötzlich sprunghaft steigen

    Oktober 9, 2026

    USA planen Hinrichtung im Livestream – Faktencheck

    Oktober 9, 2026

    328 Pestfälle in Tatarstan? Faktencheck

    Oktober 9, 2026

    Hape Kerkelings Großvater: KZ-Haft ist belegt

    Oktober 9, 2026

    Kiew: Video zeigt keine Zwangsrekrutierung von Frauen

    Oktober 9, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    „Andere Familiensprache als Deutsch“: Was bedeutet mehrsprachig aufzuwachsen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Wie können Lehrkräfte und Schulen mit Mehrsprachigkeit umgehen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Welche Rolle spielt Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026
  • Politik

    Nobelpreisträgerin Pillay in den tagesthemen: „Die Nürnberger Prozesse haben mich inspiriert“

    Oktober 9, 2026

    Flydubai-Co-Pilot plante laut Ermittlern Selbstmordanschlag

    Oktober 9, 2026

    Nobelpreisträgerin Pillay steht für die multilaterale Ordnung

    Oktober 9, 2026

    Aktuelle Stunde: Streit im Bundestag nach Wahl von AfD-Landtagspräsident

    Oktober 9, 2026

    Neue US-Sanktionen gegen Internationalen Strafgerichtshof

    Oktober 9, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Wer ist zu informieren?: Schadensfall in der Mietwohnung: Was Mieter jetzt tun sollten
Nachrichten

Wer ist zu informieren?: Schadensfall in der Mietwohnung: Was Mieter jetzt tun sollten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 10, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Wer ist zu informieren?Schadensfall in der Mietwohnung: Was Mieter jetzt tun sollten

Einige Alarmsignale sollten Mieter und Eigentümer ernst nehmen: Risse im Beton, schiefe Holzteile oder Algenbildung können auf Schäden am Balkon hinweisen. (Foto: dpa)

Wasserrohrbruch, maroder Balkon, Stromausfall: Kommt es in der Wohnung zu einem Schadensfall, bekommen Mieter zunächst oft einen Schrecken. Doch sie müssen auch handeln – und die Regeln dafür kennen.

Ein größerer Schaden in der Wohnung, wie zum Beispiel ein Rohrbruch, bedeutet für viele Mieter erst einmal einen Schock. Schießt das Wasser unkontrolliert aus der Wand, stehen sie vor einigen Fragen: Was tun? Sofort den Klempner rufen oder doch erst einmal den Vermieter informieren? Selbst den Haupthahn abdrehen? Wo ist der überhaupt?

Es gibt klare Regeln, wie Mieter vorgehen sollten, wenn in ihrer Wohnung oder im Haus Gefahr im Verzug ist. Hilfreich ist, sich in einer ruhigen Minute auf eventuelle Notfälle vorzubereiten und schon einmal alle Kontaktdaten bereitzulegen. Auch in der Hoffnung, dass der Ernstfall nie eintreten wird.

Wer ist der erste Ansprechpartner im Schadensfall?

„Grundsätzlich ist das der Vermieter“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Er ist für Instandsetzungsarbeiten zuständig. Darunter fällt auch die Beseitigung von Schäden an der Mietsache. „Der Mieter ist laut Gesetz zur Anzeige jedes Mangels verpflichtet.“

Wann muss der Vermieter informiert werden?

Das sollte möglichst zeitnah geschehen. „Bei schwerwiegenden Fällen ist es besonders wichtig, sofort nach dem Entdecken des Schadens den Vermieter zu informieren“, sagt Rechtsanwältin Beate Heilmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. „Er muss die Möglichkeit haben, angemessen auf den Schaden zu reagieren.“

Genügt ein Anruf?

Es gibt keine gesetzliche Regelung, in welcher Form Mieter ihren Vermieter informieren müssen. Um im Schadensfall Kontakt zum Vermieter herzustellen, sollten sie alle Kanäle nutzen, die ihnen zur Verfügung stehen: Telefon, E-Mail, SMS und so weiter.

„Ein Anruf ist gut, aber eine schriftliche Information lässt sich später zusätzlich gut als Beweis nutzen, wann und wie der Mieter seiner Pflicht nachgekommen ist“, so Beate Heilmann. „Bei der Kontaktaufnahme sollten Mieter den Mangel möglichst genau beschreiben und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen“, so Jutta Hartmann. Fotos zur Dokumentation des Schadens sind hilfreich.

Was können Mieter tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Besonders, wenn es sich um akute Schäden handelt, die noch viel größer werden können, ist Eile geboten. „Wenn zum Beispiel bei einem Rohrbruch der Vermieter nicht erreichbar ist oder nicht handelt, können die Mieter selbst aktiv werden und einen Notdienst rufen. Sie sind verpflichtet, den Schaden in Grenzen zu halten“, sagt Jutta Hartmann.

„Mieter haben ein Ersatzvornahmerecht“, erklärt Beate Heilmann. „Das bedeutet, dass sie einen Handwerker beauftragen dürfen, wenn der Vermieter in der von ihnen gesetzten und angemessenen Frist nicht reagiert hat. Die Kosten für die Handwerkerleistung muss dann der Vermieter übernehmen.“

Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt allerdings vor übereilten Entscheidungen: „Wenn der Mieter auf eigene Faust vorschnell einen Handwerker beauftragt, kann es eventuell zu Streitigkeiten über die Übernahme der Kosten führen.“ Denn der Mieter ruft vielleicht einen Notdienst, der vor allem an Wochenenden kostspielig sein kann. Der Vermieter hätte aber vielleicht einen Handwerker angerufen, den er kennt und der bessere Preise macht. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte man vorher darüber reden, sofern das zeitlich möglich ist.

Wann sollte der Mieter selbst eingreifen?

„Mieter sind zwar verpflichtet, den Schaden zu begrenzen, aber sie müssen dafür nicht ihr Leben aufs Spiel setzen“, sagt Beate Heilmann. In einen überfluteten Keller zu steigen, um dort den Strom abzuschalten, wäre zum Beispiel keine gute Idee, weil das lebensgefährlich ist.

Anders wäre es, wenn es lediglich darum geht, bei einem Rohrbruch den Haupthahn der Wasserleitung abzudrehen. Wenn dieser zugänglich ist, ist das für den Mieter durchaus zumutbar. Im Zweifel gilt aber, Hilfe zu holen, statt sich selbst in Gefahr zu begeben.

Wann müssen Polizei oder Feuerwehr informiert werden?

„Bei Gefahr für Leib und Leben. Wenn es zum Beispiel im Haus brennt, dann sollte der Mieter natürlich immer als Erstes die Feuerwehr rufen und dann erst im Nachgang den Vermieter“, so Gerold Happ.

Sind Mieter verpflichtet, die Schäden zu dokumentieren?

„Eine Pflicht besteht nicht. Aber Fotos sind eine gute Hilfe, um später die Schadenentwicklung einschätzen zu können“, erklärt Happ. Ihm zufolge verlangen das häufig auch die Versicherungen der Vermieter. Auch darum könne es sehr hilfreich sein, wenn Mieter das machen.

„Die Dokumentation der Schäden ist auch wichtig, um einzuschätzen, inwieweit die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt ist“, so Jutta Hartmann. „Mieter haben nämlich das Recht auf Mietminderung, wenn Mängel an der Mietsache vorliegen. Und zwar so lange, bis diese beseitigt sind.“

Wann ist es sogar angebracht, das Bauamt zu informieren?

Gerold Happ rät, das Bauamt zu informieren, „wenn das Haus in einem so schlechten baulichen Zustand ist, dass es nicht gefahrlos weiterhin genutzt werden kann“. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Balkon so marode ist, dass er jederzeit abzustürzen droht.

Das Bauamt könnte dem Eigentümer dann Auflagen erteilen oder das Gebäude sogar sperren. „Aber das sind absolute Ausnahmen“, sagt Happ. „Kein verantwortungsvoller Vermieter wird es so weit kommen lassen.“

Quelle: ntv.de, awi/dpa

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

„Mittelalterlich, barbarisch“: Kritiker attackieren Hegseth für geplante Liveübertragung von Hinrichtung

Oktober 9, 2026

Tsunami könnte drohen: Erdbeben der Stärke 7,6 vor Panamas Küste

Oktober 9, 2026

Import-Quoten bei Hybridautos: Ökonom kritisiert Vorschlag für EU-Deal mit China

Oktober 9, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 2026162 Aufrufe

Bücherexperiment in sozialen Medien und Messengern

September 9, 202614 Aufrufe

Gefälschte Doctolib-Mails fluten Postfächer: Erste-Hilfe-Set ist Fake

August 13, 202614 Aufrufe

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.