Aktuell kursiert ein Sharepic, das mit Aktenoptik eine schwere Anschuldigung gegen Ursula von der Leyen verbreitet. Es suggeriert, das Foto und der Text stammten aus den „Epstein Files“.
„Source: Epstein Files
Case No: C-2012-0781
Document No: D-2012-15427Laut E-Mail-Verkehr und Aussagen kommt Ursula von der Leyen in den neu veröffentlichten Dokumenten und Beweismaterialien mehrfach zur Sprache. Sie war in der Vergangenheit für ihre Arbeit mit Kindern bekannt.
Neue Informationen deuten jedoch darauf hin, dass sie im inneren Zirkel der Epstein-Organisation für die Beschaffung von Menschen verantwortlich gewesen sein soll. Über Mittelsmänner sollen europäische und insbesondere deutsche Kinder an den inneren Zirkel von Jeffrey Epstein weitergereicht worden sein.
Dabei handelt es sich hauptsächlich um Kinder mit hellen Haaren, blauen Augen und guter Haut – Kriterien, die offenbar eine wichtige Rolle spielten.“
Text im Sharepic
Dafür gibt es keinen belastbaren Beleg. Zwar taucht der Name Ursula von der Leyen in durchsuchbaren Epstein-Unterlagen auf, die Treffer beziehen sich jedoch auf allgemeine Nachrichten- und Pressezusammenfassungen, z. B. „FBI Public Affairs News Briefings“ oder „Word Economic Forum – List of Participants“. Sie belegen keine Verbindung zu Jeffrey Epstein oder seinem Netzwerk.
Aus Treffern wird eine Anschuldigung
Die in den veröffentlichten Epstein-Files vorliegenden Suchtreffer zeigen nicht, was das Sharepic behauptet. Von der Leyen wird dort in allgemeinen politischen Nachrichtenkontexten erwähnt, etwa als EU-Kommissionspräsidentin bei Brexit-Gesprächen oder in internationalen Meldungen.
Der Text im Bild macht daraus eine schwere Anschuldigung: Erst verweist er auf angebliche Erwähnungen in den Dokumenten, dann behauptet er eine Rolle im inneren Kreis der Epstein-Organisation. Genau dieser Schritt ist nicht belegt.
Eine Namensnennung in einer großen Dokumentensammlung ist kein Belastungsbeleg. Namen können in E-Mails, Medienauszügen, Kontaktlisten, Briefings oder Dritttexten auftauchen. Entscheidend ist, ob die konkrete Fundstelle die konkrete Behauptung trägt. Das ist hier nicht der Fall.
Die gefundenen Treffer erklären lediglich, warum der Name in der Suche erscheint. Sie stützen nicht die Behauptung, Ursula von der Leyen sei Teil einer Epstein-Organisation gewesen oder habe Menschen „beschafft“.
Die Aktenoptik ist fragwürdig
Oben links im Bild steht: „Source: Epstein Files“, dazu „Case No.: C-2012-0781“ und „Document No.: D-2012-15427“. Diese Angaben sollen amtlich wirken, führen aber nicht zu einem nachvollziehbaren offiziellen Dokument.
Die offiziellen Epstein-Veröffentlichungen des US-Justizministeriums erscheinen in der Library mit Dateinamen wie „EFTA…pdf“. Gerichtsdokumente werden mit formalen Docket-Bezeichnungen geführt. Das Format im Sharepic passt nicht zu dieser Struktur.
Damit ist die Nummerierung nicht nur ein Detail. Sie ist der zentrale angebliche Beleg des Bildes. Wenn diese Angabe nicht zu einer überprüfbaren Akte führt, bricht die Beweisführung des Sharepics zusammen.
Der angebliche E-Mail-Verkehr bleibt ungenannt
Im Sharepic heißt es „laut E-Mail-Verkehr und Aussagen“. Genau diese Formulierung ist zentral, weil sie Belege nur behauptet, aber nicht liefert. Es wird nicht gesagt, welche E-Mails gemeint sind, wer sie geschrieben hat, wann sie entstanden sein sollen, in welchem Dokument sie stehen oder welche Aussagen konkret von wem stammen.
Damit bleibt die schwerste Behauptung des Sharepics ohne überprüfbare Grundlage. Eine pauschale Formulierung wie „laut E-Mail-Verkehr und Aussagen“ ersetzt keine Quelle. Gerade bei Vorwürfen über Menschenhandel müsste eindeutig nachprüfbar sein, welche Originaldokumente diese Aussage stützen.
So entsteht der Eindruck einer belegten Aktenlage, obwohl die entscheidenden Angaben fehlen: keine Zitate, keine Seitenzahlen, keine Absender oder Empfänger, keine Dokumentenlinks, keine Namen von Zeugen oder Aussageprotokollen. Der Text verlangt Vertrauen, liefert aber keine prüfbare Fundstelle.
Das Bild hat keine belegte Herkunft
Auch die Herkunft des Fotos bleibt offen. Eine Rückwärtssuche nach dem vorgelegten Motiv führte zu keinem belastbaren Treffer, der das Bild als offizielles Epstein-Dokument, als Aktenseite oder als seriös belegte Aufnahme von Ursula von der Leyen und Jeffrey Epstein bestätigt.
Das beweist für sich allein nicht, dass das Bild künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Es bedeutet aber: Die Behauptung lässt sich über das Bild selbst nicht absichern. Bei einer derart schweren Anschuldigung wäre eine nachvollziehbare Herkunft nötig, etwa ein offizieller Dokumentenlink, eine Archivquelle, eine ursprüngliche Veröffentlichung oder eine genaue Fundstelle.
Stattdessen zeigt das Sharepic eine nachträglich wirkende Quellenbox, deutsche Textbalken und keine überprüfbare Dokumentenstelle. Das spricht gegen eine verifizierbare Aktenherkunft.

Warum das glaubwürdig wirkt
Das Sharepic nutzt drei Elemente, die Vertrauen erzeugen sollen: ein Schwarz-Weiß-Foto, eine angebliche Aktennummer und den Verweis auf die „Epstein Files“. Dadurch entsteht der Eindruck, es handle sich um einen Ausschnitt aus offiziellen Unterlagen.
Tatsächlich liefert das Bild aber keine prüfbare Quelle. Es nennt keine Seite, keinen offiziellen Link, keinen Dokumentenauszug und keinen Kontext der angeblichen Aussagen. Die Aktenoptik ersetzt hier den Beleg.
Gerade deshalb verbreiten sich solche Bilder schnell. Sie wirken wie ein Fundstück aus einer großen Dokumentensammlung, verlangen den Lesern aber ab, die schwerste Behauptung ohne Originalquelle zu glauben.
Was Nutzer prüfen sollten
Bei solchen Sharepics reicht eine Namenssuche nicht aus. Entscheidend ist, in welchem Dokument der Name steht, wer den Text verfasst hat, worum es in der Passage geht und ob die Passage die konkrete Behauptung überhaupt enthält.
Warnsignale sind hier die fehlende Fundstelle, die nicht nachvollziehbare Bildherkunft, die fragwürdige Aktennummerierung und die dramatische Behauptung ohne Originalzitat. Wer das Bild teilt, verbreitet keine belegte Akteninformation, sondern eine unbelegte Anschuldigung.
Bewertung: Falsch beziehungsweise frei erfunden. Das Sharepic nutzt den realen Anlass veröffentlichter Epstein-Unterlagen, liefert aber keinen überprüfbaren Beleg für die schwere Anschuldigung gegen Ursula von der Leyen. Grundlage der Einordnung ist die vorgelegte Recherche samt Suchtreffern, Bildprüfung und Aktennummern-Abgleich.
FAQ zu Ursula von der Leyen und den Epstein Files
Kommt Ursula von der Leyen in den Epstein Files vor?
Ja, der Name erscheint laut Recherche in einzelnen Suchtreffern. Diese Treffer beziehen sich jedoch auf allgemeine politische Nachrichten- und Pressekontexte, nicht auf eine belegte Verbindung zu Jeffrey Epstein.
Beweist eine Namensnennung in den Epstein-Unterlagen ein Fehlverhalten?
Nein. Eine Namensnennung allein ist kein Belastungsbeleg. Entscheidend ist, in welchem Dokument, in welchem Zusammenhang und mit welcher Aussage eine Person erwähnt wird.
Zeigt das Sharepic ein offizielles Epstein-Dokument?
Dafür gibt es keinen Nachweis. Das Bild enthält keine überprüfbare Fundstelle, keinen offiziellen Link und keinen erkennbaren Dokumentenauszug aus einer Akte.
Sind die angeblichen Aktennummern im Sharepic überprüfbar?
Nach der vorliegenden Recherche führen die angegebenen Nummern nicht zu einem nachvollziehbaren offiziellen Epstein-Dokument. Das Format passt zudem nicht zur üblichen Struktur der veröffentlichten DOJ-Unterlagen.
Wurde das Bild per Rückwärtssuche gefunden?
Nein, eine Rückwärtssuche ergab keinen belastbaren Treffer, der das Motiv als offizielle Aktenaufnahme oder seriös belegtes Foto bestätigt. Das ist kein alleiniger Fälschungsbeweis, zeigt aber die fehlende Herkunft des Bildes.
Sollte man das Sharepic weiterleiten?
Nein. Es verbreitet eine schwere Anschuldigung ohne überprüfbaren Primärbeleg und erzeugt durch Aktenoptik einen falschen Eindruck von Beweiskraft.
U.S. Department of Justice
Tagesschau
10. Februar 2026
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6. Februar 2026
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