Personalausgaben schlagen durch Eigenanteil für Pflegeheimbewohner steigt weiter
Die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige im Heim steigen seit Jahren. Die Bundesregierung will mit einer Reform gegensteuern. Eine neue Auswertung zeigt, wie hoch die Eigenanteile im ersten Jahr in den Bundesländern durchschnittlich sind.
Die Pflege im Heim wird für Bewohnerinnen und Bewohner wegen selbst zu bezahlender Anteile immer teurer. Mit Stand 1. Juli waren im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 3364 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig – monatlich 119 Euro mehr als zu Jahresbeginn und 256 Euro mehr als zum 1. Juli 2025, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab.
Die Koalition arbeitet gerade an einer Pflegereform. Sie zielt wegen Finanznöten der Pflegekassen aber darauf, Entlastungen bei den Eigenanteilen abzuschwächen. Regional gibt es große Unterschiede, wie die Daten zeigen. Im Ländervergleich am teuersten war die Pflege im ersten Jahr im Heim in Bremen mit nun durchschnittlich 3761 Euro und im Saarland mit 3695 Euro pro Monat. Nur in Sachsen-Anhalt lag die Belastung mit im Schnitt 2891 Euro im ersten Heimjahr unter der Schwelle von 3000 Euro.
In den Summen ist zum einen ein Eigenanteil nur für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Im Heim kommen dann noch Zahlungen der Bewohnerinnen und Bewohner für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen in den Einrichtungen und Umlagen für Ausbildungskosten hinzu.
Kostentreiber sind vor allem die Personalausgaben für dringend benötigte Pflegekräfte. Seit 2022 können Heime nur noch Verträge mit den Pflegekassen schließen, wenn sie nach Tarif oder ähnlich bezahlen. Und das schlägt dann auf den Eigenanteil nur für die reine Pflege durch: Der Ausgangswert, von dem aus die jeweiligen konkreten Zahlungen der Pflegebedürftigen in den Heimen ermittelt wird, stieg im Bundesschnitt über die Marke von 2000 Euro auf nun 2088 Euro im Monat. Das waren monatlich 226 Euro mehr als im Juli 2025.
Personal, Verpflegung und Unterkunft teurer
Gestiegen sind auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Dafür fällig werden nun im Schnitt 1086 Euro pro Monat und damit 50 Euro mehr als zum 1. Juli 2025. Ausgewertet wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Ländern, wie der Ersatzkassenverband erläuterte. Ihm gehören etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit an.
Verbandschefin Ulrike Elsner sagte: „Es gab Nachholbedarf, und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt.“ Es brauche eine Begrenzung des Kostenanstiegs. Die avisierte Pflegereform müsse eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile erreichen. Patientenvertreter und Sozialverbände fordern schon seit Jahren Entlastungen von immer höheren Zuzahlungen. Eine „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ stand auch als Prüfauftrag für eine Kommission im schwarz-roten Koalitionsvertrag.
Bei den Reformplänen von Gesundheitsministerin Nina Warken sind nun aber unter anderem Einsparungen bei Entlastungszuschlägen vorgesehen, die es von der Pflegekasse gibt – und zwar steigend mit der Aufenthaltsdauer: Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Die Spannen, bis die nächsthöhere Stufe greift, sollen laut einem Entwurf jetzt jeweils von 12 auf 18 Monate gestreckt werden. Das soll die Pflegekassen im nächsten Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten.
Teil der Reform soll auch sein, die generelle Vorgabe zur Tarifbezahlung von Pflegekräften ab Anfang 2027 für vier Jahre auszusetzen. Hintergrund der Pläne ist, dass sich die Finanznöte der Pflegeversicherung zuspitzen. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Mit einem Risiko-Puffer auch wegen der schwachen Wirtschaftslage soll daher ein Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro abgedeckt werden. Warken hatte Anfang Juni einen Entwurf vorgelegt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Der Beitrag für Kinderlose soll demnach aber leicht auf 4,3 Prozent steigen. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen kommen. Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen tendenziell angehoben werden. Geplant sind auch Kürzungen bei Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige.
