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Kampf gegen Finanzkriminalität: Selbstanzeige soll Steuersünder nicht mehr vor Strafe schützen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 16, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Kampf gegen FinanzkriminalitätSelbstanzeige soll Steuersünder nicht mehr vor Strafe schützen

Lars Klingbeil und Stefanie Hubig wollen stärker gegen Steuerbetrug vorgehen. (Foto: dpa)

Mit einer ganzen Reihe an Maßnahmen will die Regierung gegen Finanzkriminalität vorgehen. Unter anderem soll Steuerhinterziehung künftig als Verbrechen eingestuft werden. Das Finanzministerium erwartet dadurch Milliarden für den Staat.

Die Bundesregierung will mit einem Maßnahmenpaket effektiver als bisher gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgehen. Wie viel Geld dadurch in die Staatskasse fließen kann, wollte das SPD-geführte Finanzministerium zunächst nicht konkret beziffern. Es wird aber von einem Milliardenbetrag ausgegangen.

Unter anderem soll es mehr Kontrollen gegen Schwarzarbeit geben, wie die beteiligten Ministerien für Finanzen und Justiz in Berlin mitteilten. Der Strafrahmen für organisierte Steuerkriminalität soll von zehn auf 15 Jahre Freiheitsentzug erhöht werden. Außerdem soll Steuerhinterziehung wieder als Verbrechen gelten und nicht mehr nur als Vergehen.

Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig stellten dazu einen aus 26 Maßnahmen bestehenden Aktionsplan vor. Mehrere Punkte dabei bleiben aber vage und sind nicht mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Sie zielen meist auf eine bessere Kooperation der zuständigen Behörden ab. Beim Zoll sollen Kompetenzen gebündelt werden. Bei größeren Verfahren sollen Steuerfahnder dort ihre Erkenntnisse austauschen. Der Zoll hat bisher rund 49.000 Stellen, 1500 neue sollen hinzukommen. Dort wird auch ein Datenanalysezentrum mit den Bundesländern geschaffen, das mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz eine bessere Koordinierung sicherstellen soll.

Die Regierung will auch ein elektronisches System einführen, bei dem Unternehmen ihre Umsatzsteuer zeitnah melden müssen. Buchungsbelege sollen künftig 15 Jahre aufbewahrt werden müssen, damit Strafverfolger Zeit haben, Beweismittel zu sichern. Bislang gilt eine Dauer von zehn Jahren, die zwischenzeitlich mal auf acht Jahre verkürzt worden war, um Bürokratie abzubauen. Außerdem soll in bargeldintensiven Branchen eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden. Einnahmen in bar sollen dann auch über ein elektronisches Kassensystem erfasst werden.

Die Regierung will auch prüfen, ob sie schärfer gegen „aggressive Steuergestaltung“ vorgehen will. Unter dem Begriff versteht man das systematische und oft grenzüberschreitende Ausnutzen von Gesetzeslücken, um die Steuerlast von Konzernen oder sehr vermögenden Privatpersonen auf ein Minimum zu reduzieren. Selbstanzeigen sollen – anders als bisher – nicht mehr zu einer Straffreiheit führen können. Das setzt aus Sicht der Regierung falsche Anreize und widerspricht dem Gerechtigkeitsgefühl vieler Bürger. Außerdem sollen anonyme Hinweisgeber stärker genutzt werden, auch durch den Kauf von Steuerdaten.

In der Haushaltsplanung für 2027 geht SPD-Chef Klingbeil von Mehreinnahmen durch den Kampf gegen Steuerbetrug von einer Milliarde Euro aus. Zum Vergleich: Nächstes Jahr plant der Bund allein im Kernhaushalt Ausgaben von rund 555 Milliarden Euro. Die noch zu schließende Lücke im Etat 2028 beträgt laut Finanzministerium 22 Milliarden Euro.

Quelle: ntv.de, jpe/rts

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