Die Bundesregierung will härter gegen Steuerbetrug vorgehen. Künftig sollen etwa Selbstanzeigen nicht mehr generell zu Straffreiheit führen. Mit weiteren Maßnahmen hofft Finanzminister Klingbeil auf zusätzliche Einnahmen.
Die Bundesregierung will effektiver als bisher gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgehen. Unter anderem ist geplant, die Straffreiheit bei Selbstanzeige in seiner heutigen Form abzuschaffen.
„Kriminelle dürfen sich nicht mehr einfach so freikaufen können“, heißt es in einem 26 Punkte umfassenden Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität, den Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in Berlin (beide SPD) vorgestellt haben.
Außerdem sollen auch anonyme Hinweisgeber künftig stärker genutzt werden – etwa durch den Kauf von Steuerdaten.
Steuerhinterziehung als Verbrechen
Steuerhinterziehung soll wieder als Verbrechen gelten – und nicht wie bisher nur als Vergehen. Damit läge die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitstrafe – und das Höchstmaß bei 15 Jahren.
Bisher können in besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung sechs Monate bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden.
Neues Zentrum für Steuerfahndung
Nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums soll beim Zoll ein „Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ entstehen, um Analyse, Ermittlung und Verfolgung von Geldwäsche und Steuerkriminalität zu bündeln. Steuerfahnderinnen und -fahnder aus den Ländern, Ermittler und Analysten der Bundesbehörden sollen dort zusammenarbeiten.
Der Zoll hat bisher rund 49.000 Stellen – 1.500 neue sollen hinzukommen. Außerdem schlagen Klingbeil und Hubig vor, ein Datenanalysezentrum mit den Bundesländern zu schaffen, das mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz eine bessere Koordinierung sicherstellen soll.
Das zusätzliche Personal soll unter anderen für einen verbesserten Kampf gegen Schwarzarbeit sorgen.
Belege 15 Jahre lang aufbewahren
Die Regierung will auch ein elektronisches System einführen, bei dem Unternehmen ihre Umsatzsteuer zeitnah melden müssen. Buchungsbelege sollen künftig 15 Jahre aufbewahrt werden müssen, damit Strafverfolger Zeit haben, Beweismittel zu sichern. Bislang gilt eine Aufbewahrungsdauer von zehn Jahren, die zwischenzeitlich mal auf acht Jahre verkürzt worden war, um Bürokratie abzubauen.
In bargeldintensiven Branchen soll darüber hinaus eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden. Einnahmen in bar sollen dann auch über ein elektronisches Kassensystem erfasst werden.
Bund rechnet mit einer Milliarde an Mehreinnahmen
Mehrere Punkte in dem Aktionsplan bleiben aber vage und sind nicht mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Sie zielen meist auf eine bessere Kooperation der zuständigen Behörden ab.
Dennoch: Der Bund rechnet für das kommende Jahr mit Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro. Zum Vergleich: Für 2027 sind allein im Kernhaushalt Ausgaben von rund 555 Milliarden Euro eingeplant. Die noch zu schließende Lücke im Etat 2028 beträgt laut Finanzministerium 22 Milliarden Euro.
