Unser neuer KI-Kennzeichnungs-Check führt dich in wenigen Fragen durch deinen konkreten Fall.
Am Ende bekommst du:
▪️ eine verständliche Einordnung
▪️ die passende Fundstelle im EU-AI-Act
▪️ einen fertigen Kennzeichnungstext zum Kopieren, falls eine Offenlegung erforderlich ist
▪️ Hinweise auf mögliche Grenzfälle
Der Check ist kostenlos, funktioniert ohne Anmeldung und setzt keine Cookies. Er steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.
Zusätzlich findest du dort sechs typische Beispiele mit Bildern und rechtlicher Einordnung, die drei offiziellen EU-Icons sowie eine frei verwendbare Mustervorlage für die eigene Website.
Warum wir diesen Check gebaut haben
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU-AI-Acts.
In den vergangenen Wochen entstand allerdings häufig der Eindruck, dass ab diesem Datum jedes KI-Bild, jeder mit KI bearbeitete Text und jede automatisch erstellte Grafik gekennzeichnet werden müsse.
Das stimmt so nicht.
Die Regeln betreffen bestimmte Anwendungen und Inhalte. Entscheidend sind unter anderem der Zweck der Nutzung, die Wirkung des Inhalts, der Grad der menschlichen Prüfung und die Frage, ob jemand privat oder für eine Organisation handelt.
Es muss deutlich weniger gekennzeichnet werden, als viele befürchten. Die Abgrenzungen sind allerdings komplizierter, als ein einfaches „KI verwendet: ja oder nein“ vermuten lässt.
Was Artikel 50 überhaupt regelt
Artikel 50 betrifft mehrere unterschiedliche Transparenzpflichten.
- Chatbots und KI-Agenten müssen grundsätzlich erkennen lassen, dass Menschen mit einem KI-System kommunizieren.
- Realistisch wirkende, mit KI erzeugte oder wesentlich veränderte Bilder, Videos und Tonaufnahmen können als Deepfakes offenzulegen sein.
- KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse müssen unter bestimmten Bedingungen gekennzeichnet werden.
- Beim Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung müssen die betroffenen Personen informiert werden.
Die sichtbaren Pflichten gelten seit dem 2. August 2026.
Die ebenfalls häufig genannte Frist 2. Dezember 2026 betrifft ausschließlich bestimmte maschinenlesbare Anbieterkennzeichnungen für generative Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren. Sie verschiebt nicht sämtliche Transparenzpflichten auf Dezember.
Privat oder organisatorisch?
Eine der wichtigsten Fragen im Check lautet: Für wen und in welchem Zusammenhang wird der KI-Inhalt verwendet?
- Wer KI ausschließlich persönlich und außerhalb einer beruflichen oder organisatorischen Tätigkeit nutzt, fällt grundsätzlich nicht unter diese Pflichten aus Artikel 50.
- Ein KI-Bild für den Familienchat, eine private Geburtstagskarte oder eine persönliche Nachricht sind daher normalerweise nicht betroffen.
- Die private Nutzung endet allerdings früher, als viele vermuten.
- Ein Verein ist keine Privatperson. Wer ehrenamtlich die Facebook-Seite eines Vereins betreut, handelt für diese Organisation. Auch ein regelmäßig monetarisiertes Profil mit Werbeeinnahmen, Kooperationen oder Affiliate-Links ist nicht mehr rein privat.
- Maßgeblich ist der Zweck der Nutzung. Ob jemand für die Tätigkeit bezahlt wird, entscheidet diese Frage nicht allein.
- Andere Rechtsgebiete gelten trotzdem weiter. Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht, Strafrecht und die Regeln der Plattformen verschwinden nicht, nur weil Artikel 50 im privaten Fall nicht greift.
Muss jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?
Nein.
Bei Bildern, Videos und Tonaufnahmen knüpft die Offenlegungspflicht an den Begriff des Deepfakes an. Dafür genügt es nicht, dass irgendwann künstliche Intelligenz verwendet wurde.
Mehrere Voraussetzungen müssen zusammenkommen:
- Der Inhalt wurde mit KI erzeugt oder wesentlich verändert.
- Er ähnelt einer existierenden oder plausibel existierenden Person, einem Tier, Gegenstand, Ort oder Ereignis.
- Er könnte im jeweiligen Zusammenhang fälschlich für echt gehalten werden.
- Die Darstellung wirkt realistisch genug, dass diese Verwechslung tatsächlich möglich ist.
- Ein klar erkennbarer Comic, eine stilisierte Illustration oder ein Fantasiewesen ist normalerweise kein Deepfake.
- Auch gewöhnliche technische Bearbeitungen führen nicht automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Dazu gehören beispielsweise Anpassungen von Belichtung und Farbe, ein Zuschnitt oder die Reduktion von Bildrauschen – solange Inhalt und Aussage nicht wesentlich verändert werden.
- Anders sieht es aus, wenn Gesichter ausgetauscht, Personen ergänzt oder Ereignisse dargestellt werden, die nie stattgefunden haben.
Was gilt für KI-Texte?
Für Texte gelten andere Voraussetzungen als für Bilder.

- Eine Offenlegung kommt nur in Betracht, wenn der Text veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse informiert und keine ausreichende menschliche oder redaktionelle Prüfung durchlaufen hat.
- Zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zählen etwa Politik, Gesundheit, Justiz, Umwelt, öffentliche Sicherheit und Verbraucherschutz.
- Eine private Nachricht, ein Roman oder eine gewöhnliche Produktbeschreibung fällt nicht automatisch darunter.
- Wurde ein KI-Text inhaltlich geprüft und übernimmt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung, entfällt diese Offenlegungspflicht.
- Eine reine Rechtschreibkontrolle reicht dafür nicht. Die Prüfung muss sich zumindest auf die inhaltliche Richtigkeit und den tatsächlich veröffentlichten Endstand beziehen.
- Das ist bei automatisierten Abläufen wichtig: Erzeugt ein System nach der redaktionellen Freigabe noch eine neue Überschrift, einen Anrisstext oder eine Zusammenfassung, muss auch diese Fassung geprüft werden.
Was gilt für ältere Inhalte?
- Eine pauschale rückwirkende Kennzeichnungspflicht gibt es nicht.
- Bei Bildern, Videos und Tonaufnahmen zählt grundsätzlich der Zeitpunkt der Erzeugung. Was vor dem 2. August 2026 erzeugt wurde, muss nicht allein wegen einer späteren erneuten Verwendung nachträglich gekennzeichnet werden.
- Wird ein älterer Inhalt nach dem Stichtag wesentlich mit KI verändert, muss die neue Fassung erneut beurteilt werden.
- Bei Texten zählt hingegen der Zeitpunkt der Veröffentlichung.
- Ein Text, der vor dem 2. August geschrieben, aber erst danach veröffentlicht wurde, fällt bereits unter die neue Regelung.
Sechs Beispiele statt abstrakter Paragrafen
Im Check zeigen wir sechs typische Fälle:
▪️ ein fotorealistisches KI-Bild einer realen Person in einer erfundenen Szene
▪️ eine erfundene Veranstaltung, deren Menschen und Ort echt wirken
▪️ ein grafisches Werbeplakat
▪️ eine realistisch wirkende erfundene Landschaft
▪️ einen ungeprüft veröffentlichten KI-Text zu einem politischen Thema
▪️ einen KI-Text mit redaktioneller Prüfung und klarer Verantwortung
Zu jedem Beispiel gibt es ein Bild, eine Erklärung und die rechtliche Einordnung.
Die offiziellen EU-Icons
Die Europäische Kommission hat drei Zeichen für KI-Inhalte veröffentlicht:
AI
AI GENERATED
AI MODIFIED
Die Icons sind kostenlos und frei verwendbar. Eine Namensnennung ist nicht erforderlich.
Ihre Verwendung ist allerdings freiwillig. Die gesetzliche Transparenzpflicht bleibt davon unberührt.
Ein Icon allein reicht nicht automatisch aus. Der Hinweis muss klar wahrnehmbar und verständlich sein. Sinnvoll ist daher meist eine Kombination aus Icon und kurzem Text, etwa:
KI-generierte Darstellung – keine authentische Aufnahme.
Das Zeichen sollte spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt sichtbar sein und möglichst direkt im Bild oder Video bleiben, damit es beim Herunterladen oder Weiterteilen nicht verloren geht.
Mustervorlage für die eigene Website
Unternehmen, Vereine, Redaktionen und andere Organisationen können zusätzlich offenlegen, wie sie KI verwenden.
Dafür haben wir eine frei verwendbare Mustervorlage erstellt. Sie beschreibt unter anderem, wofür KI eingesetzt wird, wie Inhalte geprüft werden und wer die Verantwortung trägt.
Eine solche Transparenzseite ist freiwillig.
Sie ersetzt keine Kennzeichnung, die direkt bei einem bestimmten Bild, Video, Audio oder ungeprüftem KI-Text erforderlich ist. Ein Hinweis im Impressum reicht für einen kennzeichnungspflichtigen Deepfake nicht aus.
Kein Hinweis bedeutet nicht: echt
Dieser Punkt wird in den kommenden Monaten vermutlich häufig missverstanden werden:
- Fehlt an einem Bild der KI-Hinweis, ist es deshalb nicht automatisch echt.
- Der EU-AI-Act schafft Transparenzpflichten. Er ist kein Deepfake-Erkennungssystem.
- Wer Menschen bewusst täuschen, manipulieren oder betrügen will, kann eine Kennzeichnungspflicht einfach ignorieren.
- Eine vorhandene Kennzeichnung schafft Klarheit.
- Ihr Fehlen beweist gar nichts.
Jetzt selbst prüfen
Du hast ein KI-Bild, einen Text, einen Chatbot oder einen anderen konkreten Anwendungsfall?
Der KI-Kennzeichnungs-Check führt dich in wenigen Schritten zur passenden Einordnung.
Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Cookies. Auch auf Englisch.
Der Check ist eine journalistische Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Medienrecht und andere gesetzliche Regelungen können zusätzlich gelten.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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