Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026

    DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

    September 4, 2026
  • Nachrichten

    Ungewollte Verteidigung: Klopp über Wirtz: Liverpool-Wechsel im „ungünstigsten aller Momente“

    September 26, 2026

    Dobrindt sieht „Migrationswende“: Bericht: Zahl der Asylerstanträge auf tiefstem Stand seit 2012

    September 26, 2026

    Auch der „Neandertaler“ verliert: Schock in Frankfurt: Eckerlin unterliegt und fordert Jungwirth

    September 26, 2026

    Flüge und Konzerte abgesagt: Sturm fegt über Nordosten der USA

    September 26, 2026

    Lande-Navigation teils gestört: Boeing räumt bei 737-Max-Maschinen Softwarefehler ein

    September 26, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Rechnet Europa mit Russlands Angriff auf die NATO?

    September 26, 2026

    Phishing mit 6.930 Euro von der Pensionsversicherung

    September 26, 2026

    Operation Herakles: 13.888 Rufnummern abgeschaltet

    September 26, 2026

    Anak Krakatau: Virales Vulkan-Video ist KI-generiert

    September 26, 2026

    KI-Videos auf TikTok: Erfundene Massenproteste

    September 26, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Zehntausende demonstrieren nach Zwangsräumung von 87-Jähriger in Madrid

    September 26, 2026

    Wadephul zum Treffen mit Lawrow: „Mit Gegnern muss man verhandeln“

    September 26, 2026

    Berliner SPD will mit Linken und Grünen sondieren

    September 26, 2026

    Kommentar zur deutschen Olympiabewerbung: München ist qualifizierter Außenseiter

    September 26, 2026

    Dobrindt will schnelle Eingreiftruppe der EU-Grenzschutzagentur Frontex

    September 26, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Kann Vergleich mit Meta als Vorlage für andere sozialen Medien dienen?
Politik

Kann Vergleich mit Meta als Vorlage für andere sozialen Medien dienen?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 27, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 27.08.2026 • 07:50 Uhr

Im Streit um mehr Jugendschutz hat der Meta-Konzern in den USA einem Vergleich zugestimmt. Doch die Umsetzung der Maßnahmen birgt Hürden. Und Meta fordert: Plattformen wie YouTube und TikTok müssen nachziehen.

Reinhard Spiegelhauer

Kaliforniens Generalstaatsanwalt will gar nicht aufhören, in dramatischen Bildern über den Vergleich zu schwärmen: Er sei, sagt Rob Bonta, ein bedeutender Durchbruch, ein Meilenstein, eine historischer Wendepunkt. Für die Gesundheit der Jugend gelte es, keine Zeit zu verlieren. Von Reportern befragt, wo die Bundesstaaten in dem Vergleich Zugeständnisse gemacht hätten, sagt er: „Wir haben keine Zugeständnisse gemacht. Wir haben das Maximale herausgeholt, mehr eigentlich: Keine endlosen Verfahren, keine Berufungsprozesse – wir haben die Veränderungen erreicht, die wir wollten.“

Kalifornien zählt zu den 29 US-Bundesstaaten, die den Mutterkonzern von Facebook und Instagram verklagt hatten – wegen des Vorwurfs, ein zu großes Suchtpotenzial für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer bewusst in Kauf zu nehmen. Mit dem erzielten Vergleich nehmen die Bundesstaaten einen großen Sieg für sich in Anspruch.

Meta pocht auf gleiche Standards für alle

Meta versucht, den Vergleich anders darzustellen: Als ein weiteres Beispiel dafür, wie sich das Unternehmen für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen einsetze. „Als Elternteil bin ich stolz darauf, was Meta bisher zum Schutz von Jugendlichen getan hat, und auf die neue Vereinbarung. Jetzt müssen andere unserem Beispiel folgen“, äußerte sich der Chefjurist von Meta, C.J. Mahoney. Das ist für Meta fundamental wichtig.

Manche der Veränderungen werden Werbeeinnahmen kosten. Der Konzern muss in bessere Mechanismen zur Altersverifikation investieren, was ein Wettbewerbsnachteil ist. Im Vergleich steckt deshalb eine Klausel, dass andere Plattformen zu ähnlichen Maßnahmen verpflichtet werden sollen. Mahoney spricht von einem neuen Industriestandard und fordert: „Teenager nutzen dutzende Apps. Wir brauchen deshalb industrieweite Lösungen. TikTok und YouTube sollten die Regelungen übernehmen.“

Ein „ganzer Schwung Maßnahmen“ für den Jugendschutz

Tatsächlich sollen 30 Prozent der vereinbarten Ausgleichszahlungen nur dann fließen, wenn die Mitbewerber ebenfalls Dinge wie feste Nutzungslimits für Minderjährige und eine funktionierende Alterskontrolle einführen. Weder YouTube noch TikTok haben bisher öffentlich auf solche Forderungen reagiert. Gegen TikTok läuft eine ähnliche Klage wie die gegen Meta. Auch Generalstaatsanwalt Bonta mahnt: So bedeutend Meta auch sei, es sei damit nicht getan.

Doch erstmal und definitiv ist Meta dran – wenn die zuständige Richterin den Vergleich genehmigt. Die Liste der Maßnahmen ist lang: Minderjährige sollen pro Tag maximal zwei Stunden mit Facebook und Instagram zusammen verbringen dürfen. Eltern können die Zeit allerdings verlängern. Extreme Beauty-Filter sollen abgeschaltet werden. Während des Unterrichts und in der Nacht soll das Scrollen unmöglich sein, Benachrichtigungen werden dann abgeschaltet. Keine Likes mehr unter Posts von Teenagern und es soll die Möglichkeit geben, vom Algorithmus-gesteuerten Feed zur einfachen Timeline zurückzukehren.

Ein „ganzer Schwung Maßnahmen“, um Kinder und Jugendliche zu schützen, wie es Bonta ausdrückt. Zentrales Element dabei: wirksame Mechanismen zur Altersverifikation. Dabei ist klar, dass das eine knifflige Angelegenheit ist. Ausweispflicht? In den USA schon deswegen ein Problem, weil man keinen haben muss. Kreditkarten? Gleiches Problem. Außerdem: Erwachsene können Konten einrichten und dann Minderjährigen überlassen. Ansätze, aus Aussehen oder Online-Verhalten auf das Alter der User zu schließen, funktionieren nur begrenzt. Und über allem steht die Frage nach dem Datenschutz.

Fehlerquote bei Altersprüfung festgelegt

Umso bemerkenswerter, dass der Vergleich maximale Fehlerquoten nennt, die Meta in einem Jahr erreichen darf. Höchstens zehn Prozent der Accounts aus der Altersgruppe der 16- bis 17-Jährigen sollen fälschlicherweise als über 18-Jährige erkannt werden dürfen. Bei den 13- bis 15-Jährigen sollen es nur drei Prozent sein.

Meta-Chefjurist Mahoney gibt sich zuversichtlich. Der Rahmen, den der Vergleich vorgebe, mache es Eltern leicht, den Zugang ihrer Kinder zu Facebook oder Instagram zu kontrollieren.

Die Zahlungen, die Meta laut Vergleich leisten muss, sind nur ein Bruchteil der Horror-Summen über die Meta im Vorfeld geklagt hatte: Es sind nicht potenziell ruinöse 1,4 Billionen Dollar, sondern weniger als 20 Milliarden, die anteilig an die Bundesstaaten gehen. Dabei geht es auch noch um Datenschutz-Vergehen im Rahmen des Cambridge Analytica Skandals vor zehn Jahren.

Meta: „Kein Schuldeingeständnis“

Die Behauptung, Meta habe bewusst die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährdet, und sie gezielt auf seine Plattformen gelockt, weist der Konzern in einem Statement nach wie vor zurück, trotz der zugesagten Veränderungen. Der Vergleich sei „kein Schuldeingeständnis“, heißt es in dem Statement. Und weiter: „Social-Media-Sucht ist keine anerkannte Krankheit. Wir versuchen auch nicht, Leute süchtig zu machen.“

Die Regeln aus dem Vergleich gelten ausdrücklich nur für die US-Staaten, die geklagt hatten. Meta verpflichtet sich nicht, sie weltweit einzuführen. Die EU-Kommission hat Meta allerdings ihrerseits schon im Juli einen Verstoß gegen den Digital Services Act wegen des, so die Kommission, „süchtig machenden“ Designs von Facebook und Instagram vorgeworfen.

Darüber dürfte – trotz Vergleich – auch vor US-Gerichten noch gestritten werden. Denn dort sind weiter zahlreiche Klagen von Menschen anhängig, die glauben, dass Meta-Angebote ihrer eigenen psychischen Gesundheit oder der ihrer Angehörigen schwer geschadet haben.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Zehntausende demonstrieren nach Zwangsräumung von 87-Jähriger in Madrid

September 26, 2026

Wadephul zum Treffen mit Lawrow: „Mit Gegnern muss man verhandeln“

September 26, 2026

Berliner SPD will mit Linken und Grünen sondieren

September 26, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 20268 Aufrufe

Settelmayer & Kollegen: Hilfe bei Online-Betrug und Fake Shops

September 15, 20266 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.