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Startseite»Betrugsmaschen»Faktencheck: AfD-Programm in Sachsen-Anhalt unter der Lupe
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Faktencheck: AfD-Programm in Sachsen-Anhalt unter der Lupe

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 3, 2026Keine Kommentare32 Minuten Lesezeit
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Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Die AfD liegt in Umfragen bei rund 40 Prozent und nennt ihr Wahlprogramm nicht Wahlprogramm, sondern „Regierungsprogramm“. Wir haben alle 17 Kapitel und mehr als 40.000 Wörter gelesen. Hier steht, was drin ist, was davon stimmt und was ein Bundesland überhaupt entscheiden darf.

Die AfD nennt ihr Wahlprogramm selbst „Regierungsprogramm“. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich: Das Programm spricht vom „Aussterben des Deutschen Volkes“, will mehrere neue Familienleistungen an die deutsche Staatsbürgerschaft koppeln, den Verfassungsschutz umbauen und Vereine nur noch mit „Patriotismuserklärung“ fördern. Viele Zahlen darin stimmen. Viele Versprechen liegen aber außerhalb dessen, was ein Bundesland entscheiden kann. Und eine Reihe von Behauptungen ist schlicht falsch.

Warum haben wir dieses Programm geprüft?

Dieser Beitrag ist kein Vergleich aller Wahlprogramme. Wir haben das AfD-Regierungsprogramm ausgewählt, weil die Partei wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit mehr als 40 Prozent deutlich vorn liegt und selbst eine Alleinregierung anstrebt. Damit ist besonders relevant, welche ihrer Forderungen tatsächlich Landespolitik werden könnten, welche außerhalb der Zuständigkeit des Landes liegen und welche überprüfbaren Behauptungen einer Faktenprüfung standhalten.

Auch die Bezeichnung „Regierungsprogramm“ ist Teil dieses Anspruchs. Die AfD beschreibt darin nicht nur politische Ziele, sondern ausdrücklich, wie sie Sachsen-Anhalt nach einer Regierungsübernahme verändern will. Im Juli legte sie zusätzlich ein 100-Tage-Programm für die ersten Schritte einer möglichen Regierung vor. Der Begriff ist damit mehr als nur eine andere Überschrift für ein Wahlprogramm: Er unterstreicht den erklärten Anspruch der Partei, nach der Wahl selbst die Regierung zu übernehmen.

1. Das Dokument in einem Absatz

Das „Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2026“ mit dem Titel „Das Land zuerst“ wurde am 11. April 2026 auf dem Landesparteitag in Magdeburg beschlossen und ist auf afd-regierungsprogramm.de veröffentlicht. Es hat ein Vorwort und 17 Kapitel mit insgesamt über 250 nummerierten Einzelforderungen: Familie, Einwanderung und „Remigration“, Kultur, Schule, Wissenschaft, Innere Sicherheit, Justiz, Demokratie, Wirtschaft, Energie, Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Verkehr, Verwaltung, Medien, Finanzen, Gesundheit.

Der Landesverband wird vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt seit Oktober 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft; die gerichtliche Klärung dieser Einstufung ruht derzeit auf Antrag der AfD. Die Partei strebt nach eigenen Angaben eine Alleinregierung an.

Welche Fassung wir geprüft haben

Neben der Webversion gibt es seit 23. Juli 2026 eine PDF-Ausgabe „Das Land zuerst“ auf der Seite des Landesverbands (258 Seiten; die „253 Seiten“ im Vorwort meinen offenbar die Programmseiten ohne Deckblatt und Vorwort). Wir haben beide Fassungen Wort für Wort verglichen: Sie sind nahezu identisch, das PDF ist größer gesetzt. Zwei Streichungen in der Endfassung haben wir gefunden: der Satz, das Landesverwaltungsamt solle die Kreise zu einer „flächendeckenden Arbeitspflicht für Asylanten“ anweisen (das Programm will das Landesverwaltungsamt an anderer Stelle abschaffen), und der Punkt „Christentum fördern – Kleine Kirchen fördern“ im Kulturkapitel. Seitenangaben in diesem Artikel beziehen sich auf die PDF-Ausgabe; die Webfassung wurde am 2. September 2026 abgerufen.

2. Das Vorwort: Ein Stimmungsbild mit acht prüfbaren Behauptungen

Das Vorwort ist kein Programm, sondern eine Rede. Sein Kern: „Die Altparteien“ wollten sich „ein anderes Volk wählen“, die Wahl sei „vielleicht unsere letzte Chance“, und am Ende sollen die Leser selbst urteilen, „ob die AfD verboten gehört oder vielleicht doch besser gewählt“. Dazwischen stehen Sätze, die man prüfen kann:

  • Irreführend„Der Täter von Magdeburg hätte schon längst abgeschoben werden können.“
    Taleb A. lebte seit 2006 legal in Deutschland und erhielt 2016 Asyl. Bei anerkannten Asylberechtigten gelten hohe Hürden für eine Ausweisung: Sie ist nur aus zwingenden Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung möglich (§ 53 Abs. 3a Aufenthaltsgesetz). Ob solche Voraussetzungen vor der Tat vorlagen, ist nicht belegt. Dass Behörden Warnhinweise nicht ausreichend zusammenführten, ist dagegen dokumentiert. Das Landgericht Magdeburg verurteilte ihn am 26. Juni 2026 wegen Mordes zu lebenslanger Haft (nicht rechtskräftig, Revision eingelegt); als Motiv sah es persönliche Kränkung und Frustration über Behörden und Gerichte, eine islamistische Motivation wurde nicht festgestellt.
  • Teils richtig„Der höchste Strompreis der Welt.“
    Für Haushalte in der EU im Kern richtig: Im ersten Halbjahr 2025 hatte Deutschland laut Eurostat mit 38,35 Cent je Kilowattstunde den höchsten Haushaltsstrompreis in der EU, im zweiten Halbjahr lag Irland mit 40,42 Cent knapp vor Deutschland (38,69 Cent). Für Industriestrom stimmt es nicht. „Der Welt“ ist nicht belegt, „in der EU“ wäre belegbar.
  • Unbelegt„Drag-Queens machen unseren Kindern Geschlechtsumwandlungen schmackhaft.“
    Drag-Lesungen sind Vorleseveranstaltungen. Einen Beleg dafür, dass dort für medizinische Transitionen bei Kindern geworben wird, gibt es nicht.
  • Unbelegt„Mancher Einwanderer wird für schwere Körperverletzung geringer bestraft als mancher Deutsche für die falsche Meinung.“
    Gefährliche Körperverletzung ist mit Freiheitsstrafe ab sechs Monaten bedroht; Äußerungsdelikte enden ganz überwiegend mit Geldstrafen. Das Programm nennt keinen einzigen Fall.
  • Teils richtig„In Koblenz wurde der AfD-Bürgermeisterkandidat von der Wahl ausgeschlossen.“
    Im Kern richtig, Ort falsch. Joachim Paul stammt aus Koblenz, ausgeschlossen wurde er 2025 aber von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein. Der dortige Wahlausschuss ließ ihn wegen Zweifeln an der Verfassungstreue nicht zu; Eilanträge blieben erfolglos, die endgültige Prüfung der Zweifel ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Es war ein Verfahren nach Kommunalwahlrecht, keine Entscheidung von Parteien.
  • Richtig„Seit fünf Jahren wird uns der Vizepräsident im Landtag verweigert.“
    AfD-Kandidaten sind seit 2021 mehrfach bei der Wahl durchgefallen. Einen Anspruch auf das Amt ohne Wahl gibt es aber nicht; die Verfassung sieht eine Wahl vor, und die kann scheitern.
  • RichtigDas Brecht-Zitat.
    Korrekt zugeordnet: „Die Lösung“, 1953, nach dem 17. Juni. Die Umkehrung, die Altparteien wollten „sich ein neues Volk wählen“, ist die Erzählung vom „Bevölkerungsaustausch“ in literarischem Gewand.
  • Irreführend„An der herrschenden Misere können wir jedoch nicht schuld sein, denn wir waren noch an keiner Regierung beteiligt.“
    Logisch schief. Landesregierung nein, aber die AfD sitzt seit 2016 im Landtag, stellt in vielen Kreistagen die stärkste Fraktion und hat damit seit zehn Jahren Einfluss auf Kommunalpolitik.

3. Was ein Bundesland darf – und was nicht

Was die Überschrift verspricht – und was das Land entscheiden kann

Das Wort „Bundesrat“ kommt im Programmtext 37-mal vor, „Bundesebene“ 20-mal (gezählt in der am 2. September 2026 abgerufenen Webfassung). Das ist die ehrliche Stelle: Überall dort steht sinngemäß „wir werden uns dafür einsetzen“. Sachsen-Anhalt hat im Bundesrat vier von 69 Stimmen. Es kann Initiativen einbringen und bei Bundesgesetzen mitentscheiden, eine Änderung aber nicht allein durchsetzen. Die Überschrift verspricht „Grundrecht auf Asyl abschaffen!“, der Text darunter verspricht eine Bundesratsinitiative. Wer nur Überschriften liest, nimmt das Versprechen mit.

Nicht in Landeszuständigkeit, obwohl als Forderung präsentiert:

  • Grundrecht auf Asyl abschaffen, subsidiären Schutz abschaffen, Geburtsortprinzip streichen, Ausbürgerung von Doppelstaatlern, Ukrainer nicht mehr als Kriegsflüchtlinge anerkennen: Grundgesetz, Bundesgesetze, EU-Recht. Der Schutz für Ukrainer beruht auf der EU-Massenzustrom-Richtlinie, die Deutschland nicht allein kündigen kann. Selbst wenn Artikel 16a Grundgesetz gestrichen würde, gälten weiter die Genfer Flüchtlingskonvention und das EU-Asylrecht.
  • Zurückweisungen an den Grenzen: Bundespolizei, Bundesrecht, EU-Recht. Das Verwaltungsgericht Berlin hat 2025 Zurückweisungen ohne Dublin-Prüfung für rechtswidrig erklärt. Ein Land kann sich das wünschen, nicht anordnen.
  • Bürgergeld für Ukrainer streichen, Strafmündigkeit auf 12 Jahre senken, „Heranwachsende“ aus dem Jugendstrafrecht streichen, Adressen von Sexualstraftätern veröffentlichen, „Antifa zur Terrororganisation erklären“, „Deutschtum“ ins Strafgesetzbuch, Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Digital Services Act rückabwickeln: Bundes- oder EU-Recht.
  • Pariser Klimaabkommen kündigen, Green Deal aufkündigen, Emissionshandel beenden, CO₂-Abgabe abschaffen, Stromsteuer senken, Kohleausstieg stoppen, Kernkraft-Wiedereinstieg, Nord Stream in Betrieb nehmen, Russland-Sanktionen aufheben, Verbrenner-Aus stoppen, Heizungsgesetz abschaffen: Bund, EU, teils völkerrechtliche Verträge. Nord Stream 2 hat zudem keine Betriebsgenehmigung und ist Eigentum einer insolventen Schweizer Gesellschaft.
  • Rundfunkstaatsverträge „als erste Amtshandlung“ kündigen und Rundfunkbeitrag abschaffen: Der MDR-Staatsvertrag ist ein Dreiländervertrag mit Sachsen und Thüringen, der Medienstaatsvertrag ein Vertrag aller 16 Länder mit Kündigungsfristen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 entschieden, dass die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarfsgerecht finanzieren müssen. Ein Land allein kann den Beitrag nicht abschaffen.
  • Biersteuer „auf Landesebene streichen“: Das Aufkommen der Biersteuer steht den Ländern zu, geregelt ist sie aber im Biersteuergesetz des Bundes und erhoben wird sie vom Zoll. Ein Land kann sie nicht eigenmächtig abschaffen.
  • Rückkehr zur getrennten Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung: Die generalistische Ausbildung steht im Pflegeberufegesetz des Bundes.
  • Waffenbesitz nur für deutsche Staatsangehörige, Kleiner Waffenschein abschaffen: Das Programm schreibt selbst, dass das Waffengesetz Bundesrecht ist.
  • Bilaterale Rückführungsverträge des Landes mit Drittstaaten: Auswärtige Beziehungen liegen grundsätzlich beim Bund. Artikel 32 Absatz 3 Grundgesetz erlaubt Ländern mit Zustimmung der Bundesregierung Verträge mit ausländischen Staaten, soweit sie für die Gesetzgebung zuständig sind; das im Programm zitierte Lindauer Abkommen regelt die Beteiligung der Länder an Verträgen des Bundes. Eine allgemeine Kompetenz für eigene Rückübernahme- oder Abschiebeabkommen eines Landes lässt sich daraus nicht ableiten.

Was das Land tatsächlich allein könnte, und was das Programm deshalb ernster macht als seine Bundesratswünsche: Schulgesetz und Lehrpläne ändern, Schulpflicht zugunsten von Hausunterricht lockern (die Schulpflicht ist Landesrecht), Regenbogenfahnen an Schulen per Erlass verbieten, Landeszentrale für politische Bildung auflösen, Förderprogramme streichen, Gleichstellungsbeauftragte abschaffen, Verfassungsschutz per Landesgesetz umbauen, Versammlungsrecht ändern, Briefwahl bei Landtagswahlen einschränken, Grunderwerbsteuer senken, Gendersprache in Behörden untersagen. Das ist die Ebene, auf der eine Alleinregierung direkt handeln könnte, mit Landesgesetzen, Erlassen und Haushaltsbeschlüssen, ohne den Bund fragen zu müssen. Ein „Windkraftmoratorium“ gehört nur eingeschränkt dazu: Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes verpflichtet Sachsen-Anhalt, bis Ende 2027 1,8 Prozent und bis Ende 2032 2,2 Prozent seiner Fläche für Windenergie auszuweisen. Ein Moratorium wäre deshalb jedenfalls dann mit erheblichen bundesrechtlichen Problemen verbunden, wenn es die Erreichung dieser verbindlichen Flächenziele verhindert.

Und auch im eigenen Haus gibt es Grenzen: Die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt verpflichtet Land und Kommunen in Artikel 34, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, und in Artikel 35 zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Eine Regierung kann Instrumente ändern, etwa Beauftragte abschaffen oder Förderprogramme streichen. Den Verfassungsauftrag selbst kann sie nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag ändern.

Auch Landeskompetenz bedeutet nicht freie Hand

Selbst dort, wo Sachsen-Anhalt grundsätzlich zuständig ist, kann eine Landesregierung nicht beliebig handeln. So ist das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden teilweise durch Bundesrecht und die Aarhus-Konvention abgesichert. Hochschulrecht ist zwar weitgehend Ländersache, eine vollständige „Rückabwicklung“ des Bologna-Systems könnte Sachsen-Anhalt aber nicht für Deutschland oder Europa durchsetzen. Und auch eine politische Neutralitätspflicht für Lehrer, Sozialarbeiter oder Erzieher stößt dort an Grenzen, wo sie zu einem pauschalen Verbot politischer Meinungsäußerungen würde. Landeskompetenz bedeutet also: Das Land hat einen größeren Gestaltungsspielraum – nicht, dass Grundgesetz, Bundesrecht und europäisches Recht nicht mehr gelten.

4. Faktencheck: 23 Behauptungen aus dem Programm – plus der Kostencheck

1. „Was in der politischen Debatte als ‚demografischer Wandel‘ bezeichnet wird, ist nichts anderes als die Überalterung und das Aussterben des Deutschen Volkes.“ (PDF S. 10)

Irreführend Zahl richtig, Deutung falsch. Die Geburtenrate in Sachsen-Anhalt lag 2024 tatsächlich bei etwa 1,3 Kindern je Frau. Eine Bevölkerung mit sinkenden Geburtenzahlen schrumpft und altert, sie „stirbt“ nicht aus. Der Begriff ist keine demografische Beschreibung, sondern stammt aus dem Vokabular der „Volkstod“-Erzählung, die auch der Verfassungsschutz als Kennzeichen völkischer Ideologie nennt.

2. „Laut Bundespolizei hatten im Jahre 2016 lediglich 905 von 280.000 illegal eingereisten Personen ein Asylantragsrecht […].“ (PDF S. 27)

Falsch Falsche Rechtsauslegung. Das Programm leitet aus Artikel 16a Grundgesetz ab, dass fast niemand Anspruch auf ein Verfahren habe. Der Fehler liegt in einer Gleichsetzung: „Kein Anspruch auf das deutsche Grundrecht nach Artikel 16a“ ist nicht dasselbe wie „kein Recht auf ein Schutzverfahren“. Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und die Prüfung, welcher Staat zuständig ist, beruhen zusätzlich auf EU- und Völkerrecht, das die deutsche Drittstaatenregelung seit 1997 überlagert. Genau deshalb haben Gerichte 2025 Zurückweisungen ohne Zuständigkeitsprüfung beanstandet. Dass 279.000 Menschen „hätten zurückgewiesen werden müssen“, ist keine Rechtslage, sondern eine politische Forderung.

3. „Im Jahre 2024 wurden von der CDU-geführten Landesregierung lediglich 654 ausreisepflichtige Personen abgeschoben, während 1.252 Abschiebungen scheiterten.“ (PDF S. 43)

Irreführend Zahlen stimmen, Bild unvollständig. Die Bundesregierung weist für Sachsen-Anhalt 2024 651 Abschiebungen aus (Bundestagsdrucksache 20/14946). Zum Jahresende waren im Land 4.711 Personen ausreisepflichtig, davon 3.908 mit Duldung. Bei 2.930 Personen war im Ausländerzentralregister ein abgelehnter Asylantrag gespeichert; die Bundesregierung weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass diese Ablehnung nicht zwingend der Grund für die aktuelle Ausreisepflicht sein muss. Die größte Staatsangehörigkeitsgruppe unter den Ausreisepflichtigen waren mit 708 Personen indische Staatsangehörige, gefolgt von Russland, Syrien, Guinea-Bissau und der Türkei. Das Programm nennt an anderer Stelle selbst 601 freiwillige Ausreisen im selben Jahr, rechnet sie hier aber nicht dazu. Dass Abschiebungen scheitern, liegt laut Landesregierung in rund einem Drittel der Fälle an fehlenden Papieren, außerdem an Herkunftsstaaten, die nicht kooperieren, an Krankheit und an Gerichtsentscheidungen. Das Programm nennt nur „Tatenlosigkeit“.

4. „Im Gegensatz dazu werden Asylanten für die von ihnen verursachten Kosten nicht herangezogen.“ (PDF S. 34)

Falsch Falsch. Das Asylbewerberleistungsgesetz schreibt seit Jahren vor, dass eigenes Einkommen und Vermögen zuerst einzusetzen sind, und erlaubt die Sicherstellung von Bargeld und Wertsachen bei der Ankunft. Auch die „gemeinnützige Arbeit“, die das Programm fordert, steht bereits im Gesetz, was das Programm selbst einräumt. Hier wird bestehendes Recht als eigene Neuerung verkauft.

5. „Das bedeutet, dass bei einem Ausländeranteil von 11,8 Prozent an der Gesamtbevölkerung des Landes etwa drei Mal so viele Ausländer strafrechtlich in Erscheinung treten wie Deutsche.“ (PDF S. 109)

Irreführend Zahlen plausibel, Rechnung unsauber. Die Polizeistatistik zählt Tatverdächtige, nicht Verurteilte, und sie zählt Menschen mit, die gar nicht im Land wohnen (Durchreisende, Touristen, Pendler). Sie enthält Delikte, die nur Ausländer begehen können (Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz). Und Zugewanderte sind im Schnitt jünger und häufiger männlich, also in der Gruppe, die überall auf der Welt am häufigsten straffällig wird. Kriminologen halten den direkten Vergleich mit dem Bevölkerungsanteil deshalb für irreführend. Eine Überrepräsentation bei bestimmten Delikten gibt es, sie ist aber kleiner als „dreimal so viele“.

6. „Pädophile Straftäter zeigen allerdings mit 40 bis 50 Prozent eine dermaßen hohe Rückfallquote, dass der Schutz unserer Kinder es erforderlich macht, ihre Adressen zu veröffentlichen.“ (PDF S. 111)

Irreführend Ohne Definition nicht belastbar, für einschlägige Rückfälle deutlich zu hoch. Die große Metaanalyse von Hanson und Bussière fand für Täter mit kindlichen Opfern rund 13 Prozent sexuelle Rückfälle innerhalb von vier bis fünf Jahren. Höhere Werte können sich bei längeren Beobachtungszeiträumen, bestimmten Tätergruppen oder einer weiten Definition von Rückfall ergeben, die jede neue Straftat mitzählt. Das Programm nennt weder Zeitraum noch Definition. Das Risiko ist ernst genug, um Überwachung zu rechtfertigen; die Zahl ist es nicht. Ein öffentliches Täterregister nach US-Vorbild wäre zudem Bundesrecht und in Deutschland verfassungsrechtlich kaum haltbar.

7. „Der Fall einer überregional agierenden linksextremen Terrorzelle aus Leipzig, der sogenannten ‚Hammerbande‘ […]“ (PDF S. 111)

Falsch Juristisch falsch. Das Oberlandesgericht Dresden hat die Gruppe um Lina E. 2023 wegen gefährlicher Körperverletzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt, nicht als terroristische Vereinigung. Dass die Gruppe schwere Gewalttaten begangen hat, ist unstrittig.

8. „[…] weil sie bei der letzten Bundestagswahl in weiten Teilen Deutschlands über 40 Prozent der Wählerstimmen errungen hat.“ (PDF S. 131)

Irreführend Irreführend formuliert. Bei der Bundestagswahl 2025 erreichte die AfD bundesweit 20,8 Prozent, in Sachsen-Anhalt rund 37 Prozent, in Thüringen knapp 39 Prozent. Kein Bundesland lag über 40 Prozent, wohl aber zahlreiche einzelne Wahlkreise und Gemeinden im Osten. „Weite Teile Deutschlands“ ist eine dehnbare Formulierung, die das eine wie das andere bedeuten kann.

9. „Alle neutralen Studien zum Einsatz digitaler Unterrichtsmedien in Vergleich mit konventionellem Unterricht ergeben entweder, dass der digitale Unterricht keinen Vorteil bringt, oder weisen sogar nach, dass die Ergebnisse im digitalen Unterricht schlechter sind.“ (PDF S. 79)

Falsch Falsch in dieser Pauschalität. Die Forschung ist gemischt: Es gibt Studien, die negative Effekte von Bildschirmzeit bei Grundschülern finden, und Studien, die positive Effekte von gut eingesetzter Lernsoftware zeigen. Ein Smartphone-Verbot an Schulen bis Klasse 10 empfiehlt tatsächlich ein Leopoldina-Diskussionspapier von 2025 – das aber selbst festhält, die Studienlage zu solchen Verboten sei „bislang uneinheitlich“. Aber „alle neutralen Studien“ ist eine Behauptung, die keine Übersichtsarbeit stützt.

10. „Das Experiment ‚Inklusion‘ […] ist auf ganzer Linie gescheitert.“ (PDF S. 74)

Unbelegt Bewertung, keine Tatsache. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ratifiziert; sie verpflichtet zu inklusiver Bildung. Förderschulen an sich verbietet die Konvention nicht; ein Land kann die Umsetzung anders gestalten. Eine vollständige Abkehr vom Anspruch auf inklusive Bildung würde aber mit Artikel 24 der Konvention kollidieren, die in Deutschland Gesetzesrang hat. Die Forschung zeigt gemischte Ergebnisse, die stark von Ausstattung und Personal abhängen.

11. „Im Jahre 2023 drängte die damalige Bundesregierung die Deutschen in einer neuen Richtlinie zu einem radikalen Verzicht auf Fleisch. Laut Richtlinie soll der Fleischkonsum auf 10 Gramm pro Tag reduziert werden.“ (PDF S. 170)

Falsch Falsch. Es gab keine Richtlinie der Bundesregierung. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, ein Verein, hat 2024 ihre Empfehlung auf maximal 300 Gramm Fleisch pro Woche gesetzt, also rund 43 Gramm am Tag. Eine Vorgabe von „10 Gramm pro Tag“ durch die Bundesregierung gab es nicht.

12. „Damit werden unter anderem folgende Maßnahmen finanziert: Radwege in Peru, Wrestlingarenen in Gambia, ein Kohlekraftwerk in Bangladesch, ein Hotel in Haiti und Schokoladengeschäfte in Vietnam.“ (PDF S. 168)

Teils richtig Teils richtig, teils unbelegt. Das Radwegeprojekt in Lima aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit gab es; es wurde 2023 breit diskutiert. Für ein Kohlekraftwerk aus deutschen Klimahilfen nennt das Programm keine Quelle; die Bundesregierung stellt ihre internationale Klimafinanzierung ausdrücklich als Beitrag zu Emissionsminderung und Anpassung dar, nicht zur Kohleförderung. Die Aufzählung vermischt Entwicklungszusammenarbeit und Klimafinanzierung; für mehrere Beispiele nennt das Programm keine nachvollziehbare Quelle. In dieser Form lässt sich die Liste nicht als Darstellung deutscher „Klimahilfe“ belegen.

13. „Mittlerweile liegen die Gesamtkosten der Energiewende bei rund fünf Billionen Euro.“ (PDF S. 155)

Irreführend Irreführend: Die Zahl gibt es, aber nicht so. Eine Studie von Frontier Economics im Auftrag der DIHK (September 2025) beziffert die Kosten des gesamten Energiesystems für die Jahre 2025 bis 2049 auf 4,8 bis 5,4 Billionen Euro. Das ist eine Prognose für die nächsten 25 Jahre, keine bereits angefallene Summe. Zudem umfasst sie die gesamten modellierten Energiesystemkosten des Status quo, darunter allein 2,0 bis 2,3 Billionen Euro für Energieimporte. Das Programm macht mit dem Wort „mittlerweile“ aus einer Zukunftsschätzung Kosten, die schon bezahlt wären, und lässt Zeitraum und Methode weg. Andere Studien kommen je nach Definition und Zeitraum auf deutlich andere Werte.

14. „[…] mRNA-Impfstoff […], der sich im Nachhinein als unwirksam und gefährlich für Leib und Leben erwiesen hat.“ (PDF S. 246)

Falsch Falsch. Die Corona-Impfstoffe haben nach übereinstimmenden Studien schwere Verläufe und Todesfälle deutlich reduziert. Seltene schwere Nebenwirkungen (etwa Herzmuskelentzündungen bei jungen Männern) sind dokumentiert und wurden in die Empfehlungen eingearbeitet. „Unwirksam und gefährlich“ ist das Gegenteil des Forschungsstands.

15. „Wer den aktuellen deutschen Staat, ‚Deutschland‘ als historisch-kulturelles Gebilde, die deutschen Bürger und unsere Nationalsymbole öffentlich verunglimpft, [soll] mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft“ werden. (PDF S. 126)

Teils richtig Gibt es teilweise schon. Paragraf 90a Strafgesetzbuch stellt die Verunglimpfung des Staates, seiner verfassungsmäßigen Ordnung und seiner Symbole seit Jahrzehnten unter Strafe, mit bis zu drei Jahren. Für diesen Teil fordert das Programm ein Gesetz, das existiert. Neu wäre die Ausweitung auf „Deutschland als historisch-kulturelles Gebilde“ und „die deutschen Bürger“ als Gruppe. Eine solche Norm müsste sich an Meinungsfreiheit und Bestimmtheitsgebot messen lassen und würde sich mit bestehenden Äußerungsdelikten überschneiden.

16. „Die Population ist mittlerweile so groß, dass die Tiere in den Lebensraum der Menschen eindringen und die Gefahr besteht, dass Menschen zur Beute werden.“ (Wolf) (PDF S. 181)

Unbelegt Ohne Beleg. Für ein relevantes Risiko, dass Menschen in Deutschland zur „Beute“ von Wölfen werden, liefert das Programm keinen Nachweis. Behörden bewerten Angriffe gesunder wildlebender Wölfe auf Menschen als sehr selten; seit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist kein tödlicher Angriff dokumentiert. Nutztierrisse sind real und ein legitimes Thema; „Menschen als Beute“ ist Angstrhetorik.

17. „In Sachsen-Anhalt wurden seit 2020 jedes Jahr über 3.000 Kinder abgetrieben.“ (PDF S. 12)

Irreführend Veraltet. Für 2020 bis 2024 stimmt das: 3.276, 3.132 und zuletzt 3.215 Abbrüche. Für 2025 meldete das Statistische Landesamt im Mai 2026 aber 2.825 Abbrüche bei Frauen aus Sachsen-Anhalt, ein Rückgang um zwölf Prozent. Die im Juli 2026 veröffentlichte Endfassung des Programms trägt die Zahl trotzdem unverändert weiter. Nicht erfunden, aber nicht aktualisiert.

18. „Illegale Zuwanderer sind Fachkräftemangelverursacher“ und „Ausländische Ärzte aber sind wegen der Sprachbarriere und kultureller Differenzen oft kaum geeignet, unsere Bürger richtig zu behandeln“ (PDF S. 39 und 243)

Irreführend Widerspricht den Daten der Bundesagentur für Arbeit. Laut BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen (Presseinfo vom 9. April 2026) ist die Zahl ausländischer sozialversicherungspflichtig Beschäftigter im Land in zehn Jahren von 20.260 auf 75.300 gestiegen, die Zahl der Beschäftigten aus Drittstaaten allein seit 2020 von 18.674 auf 40.841. Im Gesundheitsbereich arbeiteten Mitte 2025 6.383 ausländische Beschäftigte, 83 Prozent davon aus Drittstaaten. Die BA schreibt wörtlich, dass das Beschäftigungswachstum im Land seit 2023 „maßgeblich von ausländischen Beschäftigten getragen“ werde, während die Zahl der Erwerbstätigen mit deutschem Pass sinke. Das Programm vermischt zudem zwei Gruppen: Asylsuchende ohne Arbeitserlaubnis und angeworbene Fachkräfte mit Visum. Für die zweite Gruppe ist der Vorwurf „Fachkräftemangelverursacher“ das Gegenteil der Statistik. Und „oft kaum geeignet“ unterschlägt, dass für eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland eine staatliche Berufszulassung nötig ist: je nach Ausbildungsstaat eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, jeweils mit Anforderungen an Ausbildung beziehungsweise Fachkenntnisse (Kenntnisprüfung) und an deutsche Sprachkenntnisse einschließlich Fachsprache.

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19. „Medizinische Untersuchungen müssen verpflichtend durchgeführt werden.“ (zur Altersfeststellung, im Programm u. a. mit Röntgen von Handwurzel und Schlüsselbein) (PDF S. 32)

Falsch Widerspricht geltendem Bundesrecht. Paragraf 42f des Achten Sozialgesetzbuchs erlaubt eine ärztliche Altersuntersuchung nur in Zweifelsfällen und nur mit Einwilligung der betroffenen Person und ihres Vertreters. Röntgen ohne medizinischen Grund ist zudem strahlenschutzrechtlich heikel. Ein Land kann diese Einwilligung nicht per Erlass streichen.

20. „Für Leistungen an Asylbewerber […] 275 Millionen Euro“ – die Haushaltszahlen (PDF S. 36, 37, 57, 67, 221)

Richtig Nachprüfbar. Die Haushaltszahlen, mit denen das Programm argumentiert – 275 Millionen Euro für Asylunterbringung im Doppelhaushalt 2025/26, 4,9 Millionen Euro für Willkommenskultur, 73.500 Euro für das Zentrum Kulturgutverluste, 70.000 Euro für die Evangelische Akademie, 18,36 Euro Rundfunkbeitrag – sind aus dem Landeshaushalt beziehungsweise dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zitiert und in dieser Form korrekt. Was das Programm daraus macht (Streichung als „Einsparung“), ist Bewertung; die Zahlen selbst stimmen.

21. „Im Jahre 2024 scheiterten in Sachsen-Anhalt 48 geplante Abschiebungen am Kirchenasyl.“ (PDF S. 28)

Teils richtig Zahlen belegt, Jahr verrutscht. Die Kirchenasyl-Fälle (81 Personen 2024, 61 im ersten Halbjahr 2025) entsprechen der Landtagsdrucksache 8/5762. Die „48 gescheiterten Abschiebungen“ gehören aber zu 2023; für 2024 nennt die Landesregierung 46. Was das Programm nicht sagt: Alle Personen im Kirchenasyl zum Stichtag Juni 2025 waren Dublin-Fälle – Menschen im laufenden Verfahren, für das ein anderer EU-Staat zuständig ist, keine abgelehnten Asylbewerber.

22. „[…] fordern wir, wie auch der Deutsche Ärztetag, den Zugang zu diesen experimentellen Eingriffen einzuschränken bzw. zu unterbinden.“ (PDF S. 23)

Teils richtig Der Ärztetag hat Einschränkungen gefordert. Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 hat beschlossen, Pubertätsblocker und Hormontherapien bei Minderjährigen mit Geschlechtsinkongruenz nur noch in kontrollierten Studien mit multidisziplinärem Team und Ethikkommission zuzulassen. Das Programm gibt diese Position korrekt wieder. Das Wort „unterbinden“ geht über den Ärztetag hinaus, der Einschränkung, nicht Verbot fordert.

23. „Bei der Wohneigentumsquote landet Deutschland gerade einmal auf dem vorletzten Platz. Doch selbst dieses schlechte Ergebnis wird von Sachsen-Anhalt unterboten.“ (PDF S. 14)

Richtig Stimmt im Kern. Deutschland hat im OECD- und EU-Vergleich eine der niedrigsten Wohneigentumsquoten, und Sachsen-Anhalt liegt unter dem Bundesdurchschnitt. Die Schlussfolgerung, dass ein Landes-Eigenheimkredit das ändert, ist eine politische Annahme – die Ausgangslage ist korrekt beschrieben.

Warum wir das aufführen

Wer dem Programm vorwirft, es erfinde seine Zahlen, macht es sich zu leicht. Viele der von uns überprüften Zahlen stimmen. Das Problem sind Auswahl, Deutung und die Frage der Zuständigkeit – und genau deshalb steht das Richtige hier neben dem Falschen, mit demselben Label-System.

24. Was kostet das alles? Mindestens 2,2 Milliarden Euro fehlen jährlich (gesamtes Programm)

Nicht gegenfinanziert Das Programm sagt es nicht. Es verspricht gleichzeitig kostenlose Kitas und Schulessen, ein monatliches Familiengeld, Begrüßungsgeld, zinsverbilligte Kredite mit Schuldenerlass, 7.500 Polizisten, 300 statt 30 Abschiebehaftplätze, 20 Prozent mehr Medizinstudienplätze, 180 Millionen Euro Krankenhausinvestitionen, Deutschlandticket für alle Schüler, Landesstipendien, Meister- und Ausbildungsprämien, Führerscheinzuschüsse, mehr Geld für Kommunen, Fähren, Tierheime, Brauchtum und Denkmäler. Auf der Einnahmenseite sollen Grunderwerbsteuer halbiert, Biersteuer gestrichen und keine neuen Abgaben erhoben werden; auf der Ausgabenseite sollen Ministerien pauschal zehn Prozent sparen und Stellen nur ausnahmsweise nachbesetzt werden. Eine Gesamtsumme, eine Gegenfinanzierung oder auch nur eine Größenordnung nennt das Programm an keiner Stelle. Die zitierten Einsparungen (73.500 Euro Provenienzforschung, 70.000 Euro Evangelische Akademie, 100.000 Euro Wasserstoff-Initiative) liegen um Größenordnungen unter den versprochenen Ausgaben.

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat im August 2026 nachgerechnet. Von 136 kostenwirksamen Maßnahmen im Programm ließen sich 28 mit amtlichen Quellen beziffern; sie kosten rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Weil das Programm neue Schulden ausschließt, kommen 877 Millionen Euro hinzu, die der Landeshaushalt bereits als jährliche Neuverschuldung einplant. Dem stehen bei großzügiger Auslegung 243 Millionen Euro belegbare Einsparungen gegenüber. Es bleibt eine Lücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro pro Jahr, rund ein Viertel der Steuereinnahmen des Landes oder gut 1.000 Euro je Einwohner. Das IWH nennt das eine konservative Rechnung, weil 108 der 136 Maßnahmen gar nicht beziffert werden konnten.

5. Was das Programm sonst noch will – in einfachen Worten

Elf Bereiche, jeweils die wichtigsten Forderungen. Wo das Programm selbst formuliert, steht es in Anführungszeichen. Wo es rechtlich hakt, steht ein Hinweis dazu.

Familie

  • „Baby-Begrüßungsgeld“: 2.000 Euro, ab dem dritten Kind 4.000 Euro
  • Landes-Familiengeld: 50 bis 250 Euro monatlich
  • Zinsvergünstigter Eigenheimkredit mit Schuldenerlass pro Kind
  • Kitas und Schulessen kostenlos; „offenes Konzept“ in Kitas landesweit verboten
  • Ultraschall in der Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Leitbild: „Vater, Mutter und möglichst viele Kinder“; Alleinerziehende anerkannt, aber nicht als „erstrebenswerter Lebensentwurf“

Der Haken: Begrüßungsgeld und Familiengeld gibt es nur mit deutscher Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils; der Eigenheimkredit richtet sich an „deutsche Familien“, nennt in den Voraussetzungen aber nur Kind und Altersgrenze. Kitas und Schulessen sind nicht daran gebunden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 den Ausschluss ausländischer Eltern vom bayerischen Landeserziehungsgeld für verfassungswidrig erklärt: Eine Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit braucht einen sachlichen Grund, der mit dem Zweck der Leistung zusammenhängt. „Fortbestand unseres Volkes“ dürfte vor Gericht keiner sein. Für EU-Bürger kommt das Diskriminierungsverbot des Unionsrechts hinzu.

Einwanderung und „Remigration“ – 43 Einzelforderungen

  • Zentrale Unterbringung außerhalb von Innenstädten, Sachleistungen, Arbeitspflicht
  • Verpflichtende Röntgen-Altersfeststellung bei unbegleiteten Minderjährigen
  • Jährliche Überprüfung aller Schutzstatus, Aberkennung bei Heimatreisen
  • „Remigrationsbeauftragter“ mit Stabsstelle, „Remigrationslotsen“ statt Integrationslotsen
  • 300 statt 30 Abschiebehaftplätze, Abschiebeflüge ab Halle/Leipzig
  • Kirchengemeinden für Kirchenasyl finanziell haftbar machen
  • „Rückkehrprogramm“ für ausgewanderte Deutsche und für Deutsche aus anderen Bundesländern, „die keine Lust mehr auf multikulturelle Politik haben“

Tonlage: Mitarbeiter von Abschiebebehörden werden als „Helden des Alltags, die ihren Dienst für Volk und Vaterland leisten“ bezeichnet.

Kultur

  • Kampagne #deutschdenken statt #moderndenken
  • Landesbeauftragter für Kriegerdenkmäler; keine Landesmittel mehr für Provenienzforschung
  • Bauvorschrift für „anerkannte Bautradition“ bei öffentlichen Gebäuden, Vorbild: eine Trump-Verordnung
  • Theaterförderung „vorwiegend“ für Kunst, „die einen Beitrag zu deutscher Identitätsfindung leistet“
  • Landeszentrale für politische Bildung ersetzen durch ein „Landesinstitut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität“
  • Der Islam „gehört weder zu Deutschland noch zu Sachsen-Anhalt“; Muezzinruf und Minarette unterbinden, „soweit rechtlich zulässig“

Schule

  • Gymnasium für maximal 25 Prozent eines Jahrgangs, verbindliche Schullaufbahnempfehlung nach zentralen Tests, Haupt- und Realschule wieder prüfen
  • Inklusion „unverzüglich beenden“, Notenschlüssel verschärfen
  • Regenbogenfahnen verbieten, tägliches Flaggehissen, Nationalhymne bei Schulfeiern
  • „Liebe zur Heimat und zum deutschen Volk“ als Erziehungsziel in die Landesverfassung
  • Geschichtsunterricht mit Schwerpunkt 1813 und 1871; „Schule ohne Rassismus“ nicht mehr fördern
  • Lehrer zu strikter Neutralität ohne eigene Meinung verpflichten
  • Hausunterricht erlauben; Flüchtlingskinder ausschließlich in Sonderklassen mit Lehrkräften „aus dem Kreis der Flüchtlinge“
  • Privater Wachdienst auf Schulhöfen; Schüleraustausch mit Russland wiederbeleben

Wissenschaft

  • Bologna-System rückabwickeln, zurück zu Diplom und Magister
  • Alle Frauenförderung und Gleichstellungsbeauftragte streichen; Gender Studies und Postkolonialismus aus der Förderung nehmen
  • „Lehrstuhl für Bevölkerungswissenschaft“ gegen das „Absterben unseres Volkes“; „Institut für kritische Islamforschung“
  • Studentenräte entmachten, weil dort „zumeist linksextreme Studenten“ säßen

Sicherheit und Justiz

  • 7.500 Polizisten, Taser, keine automatischen disziplinarischen Ermittlungen nach Schusswaffengebrauch, Polizeibeauftragter abschaffen
  • „Freiwillige Bürgerwacht“ unter dem Ordnungsamt
  • Warnschussarrest, „kurzer Prozess“ nach Neuköllner Modell, Haftstrafen im Heimatland vollstrecken
  • Corona-Bußgelder amnestieren und zurückzahlen

Der Haken: Die Regierung werde Richter „ermutigen, gegen den linken Ungeist“ den Strafrahmen voll auszuschöpfen. Artikel 97 Grundgesetz stellt Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Eine politische Einflussnahme der Regierung auf die Strafzumessung einzelner Richter stünde in einem grundlegenden Spannungsverhältnis zu dieser Unabhängigkeit.

Demokratie

  • Verfassungsschutz nur noch auf „Gewaltbereitschaft und Gesetzesbruch“ ausrichten; Verfassungsschutzberichte abschaffen
  • Briefwahl auf nachgewiesene Verhinderung beschränken
  • Demonstrationen nur noch auf Deutsch; Erstanmelderprinzip mit Bannmeile gegen Gegendemonstrationen
  • Vereinsförderung nur mit „Demokratie- und Patriotismuserklärung“
  • Waffenrecht liberalisieren, Waffenbesitz an deutsche Staatsangehörigkeit binden

Der Haken: Artikel 5 und 8 Grundgesetz schützen Meinungsäußerung und Versammlung ohne Sprachvorgabe; eine Deutsch-Pflicht für Demonstrationen wäre verfassungsrechtlich kaum haltbar. Die Versammlungsfreiheit umfasst grundsätzlich auch die Wahl von Ort und Zeit. Das Kapitel beginnt mit dem Satz, Deutschland stehe vor der „Gefahr, dass ein ursprünglich demokratischer Staat sich von innen heraus in einen totalitären Staat verwandelt“.

Energie und Klima

  • Windkraftmoratorium, keine Solarparks auf Ackerland
  • Wärmepumpenförderung und Wasserstoffstrategie beenden
  • Neue Gaskraftwerke; Braunkohle über 2038 hinaus, danach mit importierter Braunkohle; Kernkraftforschung mit Dual-Fluid-Reaktor
  • „Institut für Klimapolitikfolgen“ als Grundlage für einen Untersuchungsausschuss zur Klimapolitik

Tonlage: Der menschengemachte Klimawandel wird als „These“ bezeichnet, die „eine zunehmende Zahl von Staaten in Frage“ stelle. Migration wird auch „aus umweltpolitischen Beweggründen“ abgelehnt, weil Zuwanderer „ihren Ressourcenverbrauch steigern“.

Ländlicher Raum, Verkehr, Verwaltung

  • Deutlich mehr Geld für Kommunen, Fähren vom Land bezahlt, kein Dorf ohne Schule
  • Deutschlandticket für alle Schüler
  • Behindertenparkplätze bei Unterauslastung abbauen; keine Lastenradförderung; Motorrad- und Simson-Kultur schützen
  • Verbandsklagerecht abschaffen; Landesverwaltungsamt auflösen
  • 10 Prozent Kürzung in allen Ministerien, Stellen nur noch „im Ausnahmefall“ nachbesetzen; keine Landesmittel für parteinahe Stiftungen
  • Rechenzentren ansiedeln

Medien

  • Radio Corax die Förderung streichen, weil es „Antifa-News“ verbreite; freie Radios überprüfen
  • MDR soll Standorte selbst bestimmen
  • Versorgungsverträge von Rundfunkmitarbeitern auf „Sittenwidrigkeit“ prüfen und gegebenenfalls kürzen

Gesundheit

  • Keine weitere Privatisierung von Kliniken, Rückkauf privatisierter Häuser
  • 180 Millionen Euro Krankenhausinvestitionen; Gesundheitszentren nach Poliklinik-Vorbild
  • 20 Prozent mehr Medizinstudienplätze; Landarztstipendien mit zehnjähriger Bindung
  • Rückkehr zur getrennten Pflegeausbildung; Landespflegegeld; Palliativversorgung ausbauen

Einordnung: Hier ist das Programm am wenigsten ideologisch. Dazu aber: „Medizinstudenten statt Importärzte“, weil ausländische Ärzte „oft kaum geeignet“ seien.

6. Die Sprache und das Weltbild

Vier Wörter tragen das Programm, und keines davon ist zufällig gewählt – gezählt in der am 2. September 2026 abgerufenen Webfassung, Wortstämme eingeschlossen:

  • „Altparteien“ – 75-mal. CDU, SPD, Grüne, Linke und FDP kommen fast nie mit Namen vor, sondern als Block. Das erspart Auseinandersetzung mit einzelnen Positionen und macht aus fünf Parteien mit unterschiedlichen Programmen einen einzigen Gegner, dem man alles zuschreiben kann: „die Altparteien“ haben versagt, gelogen, sich „ein neues Volk gewählt“. Wer so spricht, stellt sich außerhalb des Systems, obwohl er seit zehn Jahren Teil davon ist.
  • „kulturfremd“ – 11-mal. Das Wort ersetzt Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus oder Herkunftsland durch ein Kriterium, das niemand prüfen kann. Ein „kulturfremder“ Mensch bleibt es auch mit deutschem Pass, auch in dritter Generation. Genau diese Unterscheidung – Zugehörigkeit nach Abstammung und Kultur statt nach Recht – nennt der Verfassungsschutz Ethnopluralismus und als Grund für die Einstufung des Landesverbands.
  • „Regenbogen“ – 14-mal, durchgehend abwertend. „Regenbogenideologie“, „Regenbogenkult“, „Regenbogen-Deutsche“, „Regenbogenagenda“. Ein Symbol, das für Vielfalt und Gleichberechtigung steht, wird zur Chiffre für alles, was das Programm ablehnt: Gleichstellung, Sexualaufklärung, Antidiskriminierung, Vereinsförderung. Der Vorteil für den Autor: Er muss nicht sagen, was er an Gleichstellung falsch findet, das Wort erledigt das.
  • „pervers“ – 5-mal. Für Sozialarbeiter, Vereine, Radio Corax und die „Regenbogenagenda“. Das ist keine Beschreibung, sondern ein Urteil, das die Gegenseite aus dem Bereich des Diskutierbaren hinausschiebt. Mit jemandem, der „pervers-linke Agitation“ betreibt, verhandelt man nicht, man entzieht ihm die Förderung – was das Programm an denselben Stellen dann auch fordert.

Dazu kommen „illegal“ (33-mal, auch dort, wo es rechtlich um Duldung, Dublin-Verfahren oder laufende Anträge geht) und „echt“ (echte Fachkräfte, echte Flüchtlinge, echte Verbrechen) – ein Wort, das immer voraussetzt, dass der Sprecher entscheidet, wer dazugehört. Diese Wortwahl zieht sich systematisch durch alle 17 Kapitel. Einige Muster, die das Programm von einem gewöhnlichen konservativen Wahlprogramm unterscheiden:

  • Das Volk als Abstammungsgemeinschaft. „Aussterben des Deutschen Volkes“, „Absterben unseres Volkes“, „Ersetzungsmigration“, „Fortbestand unseres Volkes“ durch die „Verbindung von Mann und Frau“. Leistungen für „deutsche Familien“, „deutsche Kinder“, „deutsche Eltern“. Genau diese Trennung in ein ethnisch verstandenes Volk und „Kulturfremde“ nennt der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt als Grund für die Einstufung: Ethnopluralismus.
  • Der Staat als Feind. Verfassungsschutz, Landeszentrale für politische Bildung, „Schule ohne Rassismus“, Gleichstellungsbeauftragte, freie Radios, Provenienzforschung, Evangelische Akademie, die Antifa, die „Translobby“, die „Klimarettungsindustrie“: Das Programm arbeitet eine Liste von Institutionen ab, die abgeschafft, umgebaut oder finanziell ausgetrocknet werden sollen. Ein Landesinstitut für „kulturelle Identität“, Vereinsförderung gegen „Patriotismuserklärung“ und ein Verfassungsschutz ohne Berichte ersetzen sie.
  • Freiheit für uns, Kontrolle für die anderen. Das Programm lehnt anlasslose Überwachung ab und fordert gleichzeitig eine Bürgerwacht, Wachdienste auf Schulhöfen, jährliche Statusprüfungen für alle Geflüchteten, Röntgen-Zwang, Demonstrationen nur auf Deutsch, politische Neutralitätspflicht für Lehrer, Erzieher und Sozialarbeiter und ein Strafgesetz gegen die Verunglimpfung des „deutschen Volkes“.
  • Der Osten als das „bessere Deutschland“. Ein eigener Programmpunkt erklärt Ostdeutsche für „politisch reflektierter und wacher“ und „vom Konsummaterialismus des Westens verschont“. Das schmeichelt dem Publikum und erklärt zugleich die eigene Stärke zur moralischen Überlegenheit.
  • Das Vorbild kommt von außen. Bauvorschrift nach Trump-Erlass, Täterregister nach US-Vorbild, Antifa-Einstufung nach US-Regierung, Amber Alert. Russland als Handelspartner, Schüleraustausch, Russischunterricht, Nord Stream. Das Programm sagt es selbst: Die „aktuelle russlandfeindliche Politik“ spalte Europa „in fremdem Interesse“.
Einordnung:

Die Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalt stuft den Landesverband seit Oktober 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein, Begründung: Ethnopluralismus und Verächtlichmachung des demokratischen Systems. Die Klage dagegen ruht auf Antrag der AfD selbst, Beobachtung und Berichterstattung laufen weiter; das Programm kündigt an, dieses Landesamt umzubauen, seine Berichte abzuschaffen und die Beobachtung unter dem Stichwort „Delegitimierung des Staates“ zu beenden. Die AfD selbst wird allerdings nicht unter diesem Phänomenbereich, sondern als rechtsextremistische Bestrebung beobachtet; „Delegitimierung“ wird laut Verfassungsschutzbericht 2025 ohnehin nicht mehr als eigenständiger Phänomenbereich fortgeführt. Das ist kein Nebenaspekt: Eine Alleinregierung könnte den Umbau per Landesgesetz beschließen.

7. Fazit

Dieses Programm ist ehrlicher als viele andere, und das macht es schwieriger zu lesen. Es sagt an vielen Stellen selbst, dass es nur „im Bundesrat hinwirken“ kann. Es zitiert Haushaltszahlen korrekt. Es enthält Punkte, die viele Menschen im Land unterschreiben würden: kostenlose Kitas, kein Dorf ohne Schule, keine Klinikprivatisierung, Deutschlandticket für Schüler, Landärzte.

Das Problem liegt in dem, was drumherum steht: Mehrere der neu geplanten Familienleistungen werden an die deutsche Staatsangehörigkeit mindestens eines Elternteils gebunden. Der Weg zu besseren Schulen führt über Flaggenappell, Sonderklassen und Neutralitätszwang. Der Weg zu mehr Sicherheit führt über Bürgerwachten und ein Register. Der Weg zu „mehr Demokratie“ führt über einen Verfassungsschutz ohne Berichte, Briefwahl nur mit Nachweis, Demonstrationen nur auf Deutsch und Vereinsförderung nur mit Bekenntnis.

Und die zentralen Versprechen, mit denen geworben wird, kann das Land nicht einlösen: Asylrecht, Grenzen, Bürgergeld, Strafrecht, Klimaabkommen, Rundfunkbeitrag, Kernkraft, Nord Stream. Eine AfD-Regierung könnte diese bundes- und europapolitischen Forderungen nicht selbst umsetzen; sie könnte Bundesratsinitiativen starten und ihre vier Stimmen einsetzen. Deutlich direkter könnte eine AfD-Regierung dagegen in Schule, Kulturförderung, Verwaltung, Verfassungsschutz und Förderpolitik eingreifen, weil hier wesentliche Kompetenzen beim Land liegen – also genau bei den Institutionen, die die Partei beobachten, kritisieren oder nicht fördern.

Was bedeutet das für Wählerinnen und Wähler?

Wer am 6. September AfD wählt, sollte dieses Programm deshalb nicht nur als Protest gegen die Bundesregierung lesen. Viele der großen Forderungen – vom Asylrecht über Bürgergeld und Strafrecht bis zu Kernkraft, Russland-Sanktionen oder Rundfunkbeitrag – könnte eine Landesregierung nicht allein umsetzen. In Schule, Kultur, Verwaltung, Förderpolitik und beim Landesverfassungsschutz hätte sie dagegen deutlich direktere Möglichkeiten.

Gleichzeitig zeigt die Prüfung: Einige Zahlen im Programm stimmen, mehrere Schlussfolgerungen daraus sind jedoch irreführend oder falsch. Und auch finanziell bleiben erhebliche Fragen offen. Das IWH errechnet bereits für die bezifferbaren Vorhaben eine Finanzierungslücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro pro Jahr.

Eine Stimme für dieses Programm ist deshalb nicht nur eine Stimme für einzelne Forderungen wie kostenlose Kitas, mehr Polizei oder strengere Migrationspolitik. Sie ist auch eine Entscheidung über die konkreten Veränderungen von Schulen, Behörden, Kulturförderung, Verfassungsschutz und anderen Institutionen des Landes. Welche dieser Veränderungen man politisch will, entscheidet jede Wählerin und jeder Wähler selbst. Dafür sollte aber bekannt sein, was tatsächlich im Programm steht, was davon rechtlich möglich ist und welche Behauptungen einer Überprüfung standhalten.

8. Rund um die Wahl geht es nicht nur um Programme

Wer sich vor dem 6. September informieren will, sollte nicht nur Wahlprogramme prüfen. Rund um die Landtagswahl kursieren bereits Inhalte, die ein verzerrtes Bild der politischen Lage oder des Wahlablaufs erzeugen.

So verbreitete sich wenige Tage vor der Wahl eine angebliche INSA-Umfrage, nach der die AfD bei 46 Prozent liegen sollte. Die Grafik war gefälscht – weder INSA noch die als Auftraggeber genannte „Mitteldeutsche Zeitung“ hatten eine solche Umfrage veröffentlicht.

Auch Behauptungen über angeblichen Wahlbetrug sind bereits im Umlauf. Dazu gehören gefälschte Videos über vernichtete AfD-Stimmen, unbelegte Vorwürfe zur Briefwahl und manipulierte Beiträge, die wie Meldungen etablierter Medien aussehen. Gleichzeitig gibt es reale Pannen, etwa doppelt verschickte Wahlscheine in Magdeburg. Entscheidend ist deshalb, tatsächliche Fehler nicht mit einem Beleg für systematische Wahlmanipulation zu verwechseln.

Eine weitere Mimikama-Recherche zeigt zudem, wie schwer politische Reichweite auf Facebook einzuordnen sein kann: 21 politische Gruppen mit Hunderttausenden Mitgliedschaften wurden von denselben vier nahezu leeren Facebook-Seiten mitverwaltet. 15 dieser Gruppen trugen die AfD, Alice Weidel oder Ulrich Siegmund im Namen. Wer tatsächlich auf die Administratorseiten zugreift, ließ sich nicht feststellen. Einen Beleg dafür, dass die AfD oder die genannten Politiker dieses Netzwerk betreiben oder davon wussten, gibt es nicht.

Diese Beispiele verändern nicht den Inhalt des AfD-Regierungsprogramms. Sie zeigen aber, in welchem Informationsumfeld die Wahl stattfindet: echte politische Positionen, echte Umfragen und reale Probleme stehen neben gefälschten Grafiken, unbelegten Manipulationsvorwürfen und schwer durchschaubaren Reichweitenstrukturen.

9. So liest du ein Wahlprogramm

  1. Überschrift und Text vergleichen. „Grundrecht auf Asyl abschaffen!“ als Überschrift, „Bundesratsinitiative einleiten“ im Text. Der Unterschied ist das Versprechen.
  2. Zuständigkeit prüfen. Bund, Land, Kommune, EU? Ein Landesprogramm, das Bundesgesetze verspricht, verspricht Absichten.
  3. Bedingungen lesen. „Kostenlose Kita für alle“ – für wen genau? Wer ausgeschlossen ist, steht meist im zweiten Absatz.
  4. Auf Adjektive achten. „Kulturfremd“, „pervers“, „illegal“ (33-mal), „echt“ (echte Fachkräfte, echte Flüchtlinge, echte Verbrechen). Wer bestimmt, was echt ist?
  5. Bilder von Belegen trennen. „Menschen zur Beute“, „Aussterben des Volkes“, „Rentner im Müll“ sind Bilder. Zahlen mit Quelle sind Belege.
  6. Das Original lesen. Das Programm ist öffentlich. Auch dieser Artikel ist eine Auswahl.
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Dr. Heinrich Krämer
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