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Als Juden-Nachfahren ausgegeben?: Betrüger wurden offenbar mit gefälschten Naziopfer-Biografien eingebürgert

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 3, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Als Juden-Nachfahren ausgegeben?Betrüger wurden offenbar mit gefälschten Naziopfer-Biografien eingebürgert

Mehr als 30 Menschen sollen sich als Nachfahren von vertriebenen Jüdinnen und Juden ausgegeben und in den vergangenen Jahren Einbürgerungsanträge gestellt haben. (Foto: picture alliance / Zoonar)

Artikel 116 des Grundgesetzes ermöglicht es Nachfahren von jenen, die von den Nationalsozialisten ausgebürgert wurden, ihre deutsche Staatsangehörigkeit zurückzuerhalten. Das ruft offenbar auch Betrüger auf den Plan: In NRW ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mehr als 30 Verdächtige.

Mit gefälschten Urkunden sollen sich Betrüger als Nachfahren von Opfern des Nationalsozialismus ausgegeben und beim Bundesverwaltungsamt in Köln die deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittele gegen 32 Beschuldigte in der Sache, teilte ein Behördensprecher auf dpa-Anfrage mit. Weitere Einzelheiten könnten nicht mitgeteilt werden, weil ihr Bekanntgabe die noch andauernden Ermittlungen gefährdeten, hieß es.

Wie der „Spiegel“ berichtet, sollen sich die Verdächtigen, die vor allem aus China stammen sollen, als Nachfahren von vertriebenen Jüdinnen und Juden ausgegeben und in den vergangenen Jahren Einbürgerungsanträge gestellt haben.

Nach Angaben des „Spiegel“ würden einige der Beschuldigten mit internationalen Haftbefehlen unter anderem wegen Mordes und Entführung gesucht und hätten möglicherweise deswegen versucht, sich neue Identitäten zu verschaffen. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft nicht: Zu möglichen weiteren Straftaten der Beschuldigten im Ausland lägen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Diese seien auch nicht Gegenstand des Ermittlungsverfahrens.

Artikel 116 des Grundgesetzes ermöglicht es den Nachfahren von jenen, die von den Nationalsozialisten ausgebürgert wurden, ihre deutsche Staatsangehörigkeit zurückzuerhalten. Das Bundesverwaltungsamt teilte mit, man könne sich zu dem laufenden Ermittlungsverfahren nicht äußern.

Quelle: ntv.de, dsc/dpa

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