Es ist selten, dass ein früherer Bundesminister vor Gericht steht. Entsprechend groß ist das Medieninteresse beim Prozess gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer. Dabei geht es um die Maut – und um Erinnerungen.
Hat Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut in einem Untersuchungsausschuss gelogen? Das soll in einem Prozess in Berlin geklärt werden. Zu Beginn des Verfahrens wies Scheuer die Vorwürfe zurück.
„Ich habe vor dem Untersuchungsausschuss nicht die Unwahrheit gesagt“, sagte Scheuer vor dem Landgericht Berlin. „Ich habe mich so geäußert, wie es meiner Erinnerung entsprach.“ In dem Untersuchungsausschuss ging es damals um die Frage, ob die hohen Kosten für die gescheiterte Maut vermeidbar gewesen wären.
EuGH stoppte Maut-Pläne
2013 war der damalige CSU-Chef Horst Seehofer mit der Idee in den Wahlkampf gezogen, dass Autofahrer aus dem Ausland dafür bezahlen sollten, wenn sie deutsche Autobahnen nutzen. Doch schon damals gab es rechtliche Bedenken, ob die Mautidee der CSU mit EU-Recht vereinbar ist. Das sieht nämlich vor, dass Menschen aus anderen EU-Ländern nicht benachteiligt werden dürfen.
Zwar sollten alle die Pkw-Maut bezahlen, deutsche Fahrer aber über die Kfz-Steuer entlastet werden. Der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat das Gesetz trotz aller Bedenken auf den Weg gebracht. Im Juni 2019 war die Maut dann vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden.
Gab es ein Angebot der Mautbetreiber?
Der Anklage zufolge sollen Vertreter der vorgesehenen Maut-Betreiber Scheuer im November 2018 angeboten haben, den Vertrag erst dann zu unterzeichnen, wenn der EuGH über eine Klage Österreichs gegen die Pkw-Maut entschieden habe.
Hierzu hätten Scheuer und ein Staatssekretär im Untersuchungsausschuss des Bundestags „bewusst wahrheitswidrig“ und „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung“ angegeben, sie könnten sich nicht an ein „Verschiebungsangebot“ im Rahmen eines Treffens am 29. November 2018 erinnern.
Keine Erinnerung an „Verschiebungsangebot“
Vor Gericht sagte Scheuer nun: „An ein Verschiebungsangebot habe ich keine Erinnerung.“ Er habe dies nicht zum Zeitpunkt der Vernehmung des Untersuchungsausschusses gehabt – und er habe sie auch heute nicht.
Nach dem EuGH-Urteil kündigte der Bund die Verträge mit den vorgesehenen Betreiberfirmen. Die Firmen klagten auf Schadenersatz. Eine Verständigung in einem ersten Schiedsverfahren ergab, dass der deutsche Staat und damit der Steuerzahler 243 Millionen Euro Schadenersatz zahlen muss. Nach einem weiteren Schiedsverfahren zahlte der Bund zusätzlich einen Schadenersatz von rund 27 Millionen Euro.
Es kommt selten vor, dass sich ein früherer Bundesminister vor Gericht verantworten muss. Entsprechend großer Medienandrang herrschte zum Auftakt des Prozesses.
Urteil Ende November erwartet
Die zuständige Kammer hat bislang insgesamt zwölf Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 25. November gesprochen werden. Das Gesetz sieht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Bei einer geringen Freiheitsstrafe könnte diese aber auch in eine Geldstrafe umgewandelt werden, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani.
