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Startseite»Nachrichten»Tauziehen um Betrugsurteil : Jimi Blue Ochsenknecht legt Berufung ein
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Tauziehen um Betrugsurteil : Jimi Blue Ochsenknecht legt Berufung ein

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 7, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Tauziehen um Betrugsurteil Jimi Blue Ochsenknecht legt Berufung ein

Jimi Blue Ochsenknecht hat weiterhin Ärger wegen einer nicht bezahlten Hotelrechnung. (Foto: picture alliance/dpa)

Vor fünf Jahren bezahlt Jimi Blue Ochsenknecht eine Hotelrechnung nicht. Das bringt ihm eine Menge Ärger mit der Justiz ein. Ein jüngst gesprochenes Urteil will der Schauspieler nun nicht akzeptieren.

Im Betrugsprozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht geht das juristische Tauziehen weiter. Der Schauspieler und Reality-TV-Star legte gegen seine Verurteilung beim Landesgericht Innsbruck Berufung „wegen Nichtigkeit und Strafe“ ein, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Jetzt muss das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) über die Berufung entscheiden.

Jimi Blue Ochsenknecht war jüngst in Österreich wegen schweren Betrugs verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sprach den Schauspieler und Reality-TV-Darsteller wegen einer jahrelang nicht bezahlten Hotelrechnung schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 34.500 Euro. Ende 2021 hatte Ochsenknecht in einem Vier-Sterne-Hotel im österreichischen Tirol nahe der bayerischen Grenze seinen 30. Geburtstag gefeiert. Die Rechnung wurde erst beglichen, als er per Haftbefehl gesucht und Ende Juni 2025 in Hamburg festgenommen worden war. Der inzwischen 34-Jährige wurde danach nach Österreich ausgeliefert und dort gegen Kaution freigelassen.

Ohne Betrugsvorsatz gehandelt

Ochsenknecht hatte nach Angaben seines österreichischen Verteidigers zwar die Verantwortung für sein Handeln übernommen, aber ohne Betrugsvorsatz gehandelt, so sein Verteidiger beim Prozess vor einer Woche. Der Schauspieler bekannte sich damals nicht schuldig im Sinne der Anklage, die ihm schweren Betrug vorwarf. Er habe zum Zeitpunkt des Hotelaufenthalts über flüssige Finanzmittel verfügt.

Am ersten Prozesstermin im August 2025 hatte Ochsenknecht noch persönlich teilgenommen. Die Richterin entschied damals ursprünglich, kein Urteil zu fällen. Im Gegenzug sollte er eine Geldbuße von 18.000 Euro zahlen. Nach österreichischem Recht ist es möglich, einen Prozess mit einer sogenannten Diversion auf diese Weise abzuschließen. Doch die Staatsanwaltschaft legte dagegen erfolgreich Berufung ein. Deshalb wurde der Prozess nun fortgesetzt. Für die jetzt verhängte Strafe, gegen die Ochsenknecht Berufung eingelegt hat, wurde die bereits überwiesene Buße angerechnet. Er müsste also nur noch den Rest bezahlen.

Quelle: ntv.de, csp/dpa

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