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Politik

Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 25, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 25.10.2026 • 12:51 Uhr

Geht es nach der Berliner Linkspartei, sollen Wohnungen in Zukunft vergesellschaftet werden. Doch die Bundesregierung will der Partei mit einem Gesetz zuvorkommen. Nun gibt es erste Details aus dem Innenministerium.

Für die Bundesregierung ist es ein Wettlauf gegen die Zeit: Die Linkspartei in Berlin, die gerade Sondierungsgespräche auf Landesebene führt, will künftig Wohnungen vergesellschaften. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt arbeitet allerdings an einem Gesetz, das genau dafür hohe Hürden vorsieht.

Das auch als „Anti-Enteignungsgesetz“ bezeichnete Vorhaben wurde bei einem Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossen. Nun gibt es erstmals Details zu dem geplanten Gesetz.

Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet. Der Zeitung sagte der CSU-Politiker: „Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.“

Eckpunkte des Gesetzes

Die Eckpunkte des Gesetzes sehen unter anderem vor: Eine Vergesellschaftung zum Beispiel von Mietwohnungen soll etwa nur dann überhaupt möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste dann beweisen, dass sie alle anderen Mittel, also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau, vollumfänglich ausgeschöpft hat und ihr nichts anderes übrig bleibt. Wenn enteignet werde, müsse eine Entschädigung „unmittelbar in Geld“ und vor allem zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird.

Pläne erschwert

Das dürfte die Pläne in Berlin deutlich erschweren. Denn wie aus ihrem Sondierungspapier hervorgeht, wollen die Parteien in der Hauptstadt gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Sie planen dabei mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro, was unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürfte.

Ein entsprechendes Gesetz soll dem Berliner Abgeordnetenhaus Mitte 2028 vorgelegt werden. Eine Enteignung nach dem ebenfalls im Grundgesetz verankerten Artikel 14 wird in dem Papier der Berliner Parteien ausgeschlossen.

Linkspartei reagiert

Linken-Chef Luigi Pantisano warf Dobrindt und der gesamten schwarz-roten Bundesregierung vor, ihnen seien die Aktionäre großer Konzerne wie Vonovia wichtiger als die Mieterinnen und Mieter. „Ein solches Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben“, betonte er. Jetzt müsse sich die Bundes-SPD entscheiden, auf welcher Seite sie stehe: „Auf der Seite der Mietmafia oder der Mieterinnen und Mieter.“

Ob es zu Koalitionsverhandlungen in Berlin kommt, entscheidet sich am kommenden Samstag auf einem Landesparteitag der Linken, SPD und Grüne haben bereits zugestimmt.

Enteignung oder Vergesellschaftung?

In der Debatte über Vergesellschaftung von Wohnraum in Berlin werden die Begriffe Enteignung und Vergesellschaftung oft synonym verwendet – zum Teil auch von den Befürwortern der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Doch im Grundgesetz beziehen sich die zwei Fälle auf unterschiedliche Artikel.
Bei einer Enteignung nach Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) werden konkrete Eigentumsrechte für bestimmte Vorhaben, die dem „Wohle der Allgemeinheit“ dienen, entzogen – etwa Grundstücke für eine Autobahn oder einen Deich. Wollen die Grundstückseigentümer nicht verkaufen, können sie in bestimmten Fällen enteignet werden. Dafür gibt es eingespielte rechtliche Verfahren mit Entschädigungszahlungen für die enteigneten Besitzer. Allein im Straßenbau gibt es jedes Jahr eine dreistellige Zahl an Enteignungsverfahren.
Bei einer Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG geht es hingegen darum, „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ in Gemeineigentum zu überführen. Allerdings kam Artikel 15 noch nie zur Anwendung. Es geht damit um absolutes rechtliches Neuland. Auch hier müssten Art und Ausmaß der Entschädigung gesetzlich geregelt werden. Die Bezeichnung Enteignung ist in der politischen Debatte verständlich, juristisch aber unpräzise.
Mit Material der Nachrichtenagentur dpa und Informationen der ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe

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