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Startseite»Betrugsmaschen»Warum Trump den Weltstrafgerichtshof schwächen will
Betrugsmaschen

Warum Trump den Weltstrafgerichtshof schwächen will

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 25, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Das Wichtigste in Kürze

Worum geht es?
Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt schwerste Verbrechen. Auch gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu besteht ein Haftbefehl. Die US-Regierung lehnt solche Verfahren gegen israelische Verantwortliche und US-Bürger ab.

Was haben wir herausgefunden?
Die USA belegen inzwischen das gesamte Gericht mit wirtschaftlichen Strafmaßnahmen. Dadurch können wichtige Dienstleistungen für seine Arbeit ausfallen. Ausnahmen erlauben vorerst zahlreiche Leistungen weiter.

Wo liegt die Gefahr?
Wenn Banken und andere Anbieter ihre Zusammenarbeit beenden, können Ermittlungen behindert werden. Das Gericht arbeitet weiter, ist aber für seinen Betrieb auf Unterstützung angewiesen.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag soll Menschen wegen schwerster Verbrechen vor Gericht bringen – auch dann, wenn sie politisch mächtig sind. Zu den Gesuchten gehört Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu: Gegen ihn besteht ein Haftbefehl wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazakrieg. Die US-Regierung lehnt dieses Vorgehen ab und setzt das Gericht mit wirtschaftlichen Strafmaßnahmen unter Druck.

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Am 9. Oktober 2026 haben die USA den gesamten Gerichtshof auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Zuvor richteten sich die Maßnahmen bereits gegen einzelne Richter und Ankläger. Damit steht inzwischen die Arbeit der ganzen Institution unter Druck. [8] [9] [10] [7] [2]

Was dieses Gericht macht

Der Internationale Strafgerichtshof, abgekürzt IStGH, verfolgt einzelne Menschen wegen schwerster internationaler Verbrechen, darunter Kriegsverbrechen und Völkermord. Seine Grundlage ist ein Vertrag zwischen Staaten, das Römische Statut. Er soll dort eingreifen, wo die zuständigen Staaten solche Taten nicht ernsthaft selbst verfolgen können oder wollen.

Ein Haftbefehl bedeutet dabei noch keinen Schuldspruch. Auch vor diesem Gericht gilt die Unschuldsvermutung. Ob ein Beschuldigter tatsächlich für die vorgeworfenen Verbrechen verantwortlich ist, muss in einem Gerichtsverfahren geklärt werden. [9] [4]

Was Trump erreichen will

Die Trump-Regierung will verhindern, dass der Gerichtshof ohne Zustimmung der jeweiligen Heimatstaaten gegen US-Bürger oder Angehörige verbündeter Länder wie Israel vorgeht. In seinem Erlass vom 6. Februar 2025 bezeichnete Trump die Haftbefehle gegen Netanjahu und den früheren israelischen Verteidigungsminister Joaw Gallant als unbegründet. Er argumentiert, die USA und Israel seien dem Gericht nicht beigetreten.

Die fehlende Mitgliedschaft schließt eine Zuständigkeit allerdings nicht generell aus. Bei Kriegsverbrechen kann auch der Tatort entscheidend sein: Wurden sie im Gebiet eines Vertragsstaates begangen, können grundsätzlich auch Menschen aus anderen Ländern verfolgt werden. [10] [9]

Wie Sanktionen ein Gericht behindern können

Auch ein Gericht muss Rechnungen bezahlen und Gehälter überweisen können. Die US-Sanktionen blockieren grundsätzlich Vermögen des IStGH im US-Zugriffsbereich und untersagen US-Personen sowie US-Unternehmen grundsätzlich Geschäfte mit ihm. Ausnahmen von diesen Verboten regeln, welche Leistungen trotzdem erlaubt bleiben.

Der Druck reicht über die USA hinaus. Nach Einschätzung des Sanktionsrechtsexperten Andrew Hood können internationale Geschäfte wegen ihrer Abwicklung einen US-Bezug haben. Anbieter könnten zudem vorsorglich aussteigen, um Risiken zu vermeiden. Eine rechtliche Erlaubnis garantiert deshalb noch nicht, dass eine Bank oder ein anderes Unternehmen seine Leistungen weiter anbietet. Laut Guardian meldete Anklägerin Nazhat Shameem Khan Bankprobleme; die Ermittlungen liefen weiter. [10] [3] [1]

Warum das Gericht trotzdem weiterarbeiten kann

Zusammen mit den Sanktionen haben die USA mehrere Ausnahmen erlassen. Eine Genehmigung erlaubt bestimmte Zahlungen für den laufenden Betrieb, darunter Mitgliedsbeiträge der Vertragsstaaten sowie Gehälter und Krankenversicherung. Diese Erlaubnis läuft am 7. April 2027 aus.

Für E-Mails und bestimmte Softwareleistungen gibt es eine eigene Ausnahme ohne diese Befristung. Deshalb folgt aus den geltenden Regeln kein automatischer Ausfall sämtlicher Dienstleistungen nach sechs Monaten. Separate Sanktionen gegen einzelne Personen und andere US-Verbote werden durch diese Ausnahmen allerdings nicht automatisch aufgehoben. [5] [6] [2]

Was Europa dagegen unternimmt

Die EU fordert die USA auf, die Sanktionen zurückzunehmen. Am 23. Oktober 2026 rief die EU-Kommission europäische Unternehmen ausdrücklich dazu auf, ihre Dienstleistungen im Rahmen der US-Ausnahmen weiter anzubieten. Dazu gehören laut Kommission auch Überweisungen über das europäische SEPA-System. Zugleich sucht sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und weiteren Partnern nach einer diplomatischen Lösung.

Für die Arbeit des Gerichts zählt, ob diese Unterstützung im Alltag funktioniert. Wenn benötigte Dienstleistungen wegfallen, können Ermittlungen gegen mutmaßliche Verantwortliche schwerster Verbrechen erschwert werden. Die Sanktionen setzen damit auch die Möglichkeit unter Druck, solche Vorwürfe vor einem unabhängigen Gericht prüfen zu lassen. [4] [2] [3]

Stand: 25. Oktober 2026.

MEDIUM

The Guardian

24. Oktober 2026

BEHÖRDE

Europäische Kommission

23. Oktober 2026

WISSENSCHAFT

Chatham House – Andrew Hood

15. Oktober 2026

BEHÖRDE

Rat der Europäischen Union

10. Oktober 2026

BEHÖRDE

US-Finanzministerium – OFAC

9. Oktober 2026

BEHÖRDE

US-Finanzministerium – OFAC

9. Oktober 2026

BEHÖRDE

US-Finanzministerium – OFAC

9. Oktober 2026

MEDIUM

DER STANDARD / Reuters, APA

9. Oktober 2026

WISSENSCHAFT

United Nations Audiovisual Library of International Law – Giuseppe Nesi

Dezember 2025

BEHÖRDE

Weißes Haus

6. Februar 2025



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Tom Wannenmacher bei Mimikama, engagiert in der Aufklärung.

Tom Wannenmacher

Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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