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Startseite»Nachrichten»Mietminderung und Co.: Expertenrat: Hilfe, was tun bei Schimmel in der Mietwohnung?
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Mietminderung und Co.: Expertenrat: Hilfe, was tun bei Schimmel in der Mietwohnung?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 27, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Mietminderung und Co.Expertenrat: Hilfe, was tun bei Schimmel in der Mietwohnung?

Schimmel in der Wohnung? Wer daran schuld ist, das lässt sich oft nur durch Experten klären. (Foto: dpa)

Oh Schreck: An Wänden, Decken oder Böden zeigen sich grünliche oder dunkle Flecken. Wer Schimmel in der Mietwohnung entdeckt, ist nicht selten unsicher: Was kann ich tun, was muss ich tun, wer zahlt für die Beseitigung – und was ist eigentlich Aufgabe des Vermieters?

Schimmel dokumentieren, Vermieter informieren

Zunächst einmal kann man in jedem Fall eines machen: Fotos vom Schimmel. „Wichtig ist, dass die Flecken und ihre Größe deutlich zu erkennen sind“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Die Bilder sind ein Beweismittel zunächst für die Vermieterin oder den Vermieter beziehungsweise für die Hausverwaltung. Notieren Sie außerdem den betroffenen Raum und wann Sie den Fleck oder die Flecken bemerkt haben.

Im nächsten Schritt sollten Sie Vermieter oder Hausverwaltung informieren. „Das geschieht am besten schriftlich, entweder per Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben“, sagt Hartmann. So gehen Mieter auf Nummer sicher, dass die Gegenseite von dem Mangel in der Wohnung erfährt. Hartmann rät, in der E-Mail oder im Schreiben der Vermieterseite eine Frist zu setzen, in der die Mängel zu beseitigen sind. „In der Regel beträgt die Frist zwei bis drei Wochen.“

Doch die Frage, wer nun Schuld an den unschönen Flecken trägt – und wer die Kosten für die Sanierung übernimmt, führt oft zu Streit zwischen Mietern und Vermietern. Schimmel kann schließlich verschiedene Ursachen haben: erhöhte Feuchtigkeit in den Wohnräumen, die von Rissen im Mauerwerk, defekten Dächern oder unentdeckten Rohrbrüchen stammen. „Bei Mängeln am Gebäude geht der Schaden zulasten des Vermieters oder der Vermieterin“, so Hartmann.

Aber auch Kochen, Waschen, Duschen, Wäschetrocknen erhöhen die Luftfeuchtigkeit. Versäumen es Mieter, die Räume regelmäßig zu lüften und ausreichend zu heizen, besteht ein hohes Risiko für Schimmelbildung. „In vielen Fällen kommt es zur Schimmelbildung sowohl durch Mängel am Gebäude als auch durch ein unzureichendes Heiz- und Lüftungsverhalten von Mieterinnen und Mietern“, sagt Hartmann.

Lüftungsverhalten dokumentieren

Gut zu wissen: „Zunächst liegt die Beweislast beim Vermieter oder bei der Vermieterin“, sagt Hartmann. Das bedeutet: Vermieter müssen beweisen, dass der Schimmel nicht durch Mängel am Gebäude entstanden ist.

Dennoch unterstellen Vermieter den Mietparteien, die Schimmel in ihrer Wohnung melden, nicht selten ein falsches Lüftungs- und Heizverhalten, berichtet Hartmann. Ihr Tipp deshalb: ein Hygrometer besorgen und ein Lüftungs- und Heizprotokoll anfertigen. Dieses Protokoll sollte man über einen Zeitraum von 14 Tagen lückenlos führen. Das heißt: drei- bis viermal am Tag lüften und die Luftfeuchtigkeit messen.

Listen Sie im Protokoll Datum und Uhrzeit des Lüftens und Messens auf, das jeweilige Zimmer, die Innentemperatur vor und nach dem Lüften, die Innenluftfeuchtigkeit in Prozent vor und nach dem Lüften und die Außentemperatur inklusive Wetter. Außerdem: wie und wie lange Sie lüften, zum Beispiel fünf Minuten Stoßlüften oder acht Minuten Querlüften. Und: mögliche Feuchtigkeitsquellen wie zum Beispiel Kochen.

Gericht und Co.: Wo der Schimmelstreit enden kann

Die Ursache für die Schimmelbildung lässt sich dennoch oft nur mit einem Experten klären. Das kann etwa eine Bau- und Energieberaterin oder ein Baubiologe sein. Die Kosten dafür muss zunächst der Auftraggeber übernehmen.

Können die Parteien auch mit Expertenhilfe ihren Streit über die Schimmelursache und die Kostenübernahme für die Beseitigung nicht klären, bleibt der Gang vor Gericht. 90 Prozent der Streitfälle in Sachen Schimmel werden nach Angaben des Deutschen Mieterbundes aber außergerichtlich geklärt. Das kann etwa über einen Mediator oder eine Mediatorin erfolgen.

Und wie sieht es aus mit einer Mietminderung? Die ist theoretisch möglich, sobald Mieter die Vermieterseite über den Schimmelbefall in der Wohnung informieren. „Mietparteien sollten aber, wenn sie die Miete mindern, in jedem Fall einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zurate ziehen“, sagt Jutta Hartmann. Stellt sich heraus, dass die Mieter den Schimmelbefall selbst verursacht haben, indem zu wenig gelüftet und geheizt wurde, ist eine Mietminderung nicht möglich.

Schimmel selbst entfernen

Kleinere, oberflächliche Schimmelflecken an der Wand, die insgesamt eine Fläche von weniger als einem halben Quadratmeter bedecken, können Mieter übrigens unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst entfernen. „Das sollten Sie aber nur in Absprache mit der Vermieterseite angehen“, sagt Angelika Polle-Valder von der DIY Academy in Köln. Die Ursache für die Feuchtigkeit muss zum Beispiel bekannt sein – und sie muss behoben werden können.

Mittel zur Schimmelentfernung gibt es im Baumarkt. Achten Sie darauf, dass Sie für den jeweiligen Untergrund – zum Beispiel Putz oder Fliesen – geeignet sind. Je nach Produkt wird das Mittel aufgesprüht oder mit einem Tuch aufgetragen. Verwendete Einwegtücher gehören anschließend gut verpackt in den Müll. „Wichtig ist auch, beim Entfernen der Flecken Schutzhandschuhe und eine FFP2-Atemschutzmaske zu tragen, um möglichst wenig Schimmelsporen und andere Schimmelbestandteile einzuatmen“, so Polle-Valder.

Ist der Schimmel tief in eine Silikonfuge im Bad eingedrungen, sollte die Fuge in Absprache mit der Vermieterin oder dem Vermieter erneuert werden.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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