Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Verbraucherreport: Mehrheit fordert wirksameren Schutz für junge Menschen

    Juni 18, 2026

    Altersnachweis für Erwachsene statt Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Juni 11, 2026

    Nachhaltiger Aufschwung nur mit Verbraucher:innen

    Juni 9, 2026

    Leistungskürzungen sind keine Reformen | Verbraucherzentrale Bundesverband

    Juni 5, 2026

    Nahost-Krieg: Große Mehrheit spürt keine Entlastung

    Juni 4, 2026
  • Nachrichten

    Zwei Siege in 24 Stunden: Florian Lipowitz sendet eindrucksvolles Signal

    Juni 21, 2026

    Olise verzaubert Frankreich: Der kaum zu fassende Schlüsselspieler des Milliardenensembles

    Juni 21, 2026

    Bei Flucht vor der Polizei: Betrunkener fährt mit neun Insassen gegen Hauswand

    Juni 21, 2026

    „Unwiderstehliche Franzosen“: Senegals penetranter Aufstand provoziert Franzosen-Gala

    Juni 21, 2026

    Gewerkschaften und Wirtschaft zerpflücken die Vorschläge der Rentenkommission

    Juni 21, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    KI-Video zur Deutschlandflagge: Falscher Polizeieinsatz entlarvt

    Juni 19, 2026

    Kringel am Himmel: Chemtrail-Beweis fällt leider aus

    Juni 19, 2026

    Kinderfotos im Netz: Was Eltern über Risiken und KI wissen müssen

    Juni 18, 2026

    Ist diese Vintage-Zahnpasta-Werbung echt?

    Juni 18, 2026

    Ist das Voting für „Mia“ bei der Zurich Dance Academy echt?

    Juni 18, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026

    Soziale Medien: Nutzen und Risiken aus Sicht von Jugendlichen und Erwachsenen | Bildung

    Juni 11, 2026

    Zivilgesellschaft – stille Säule der Bildung in Deutschland | Bildung

    Mai 20, 2026
  • Politik

    Die Erben des Brexit – zehn Jahre nach dem Referendum

    Juni 21, 2026

    Könnten die USA-Iran-Verhandlungen am Libanon-Konflikt scheitern?

    Juni 21, 2026

    Debatte um Rentenreform – Realitätsfern oder richtiger Schritt?

    Juni 21, 2026

    Zum kalendarischen Sommeranfang – Hitze und Unwetter

    Juni 21, 2026

    Bundesparteitag der Linken: Kommt Diätendeckel für Abgeordnete?

    Juni 21, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Verbraucherschützer unzufrieden: Onlinehändler bieten Millionen Produkte trotz Verbots an
Nachrichten

Verbraucherschützer unzufrieden: Onlinehändler bieten Millionen Produkte trotz Verbots an

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 5, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Verbraucherschützer unzufriedenOnlinehändler bieten Millionen Produkte trotz Verbots an

Onlinehändler sind bei Deutschen beliebt. Leider haben sie auch Millionen als unsicher eingestufte Produkte im Angebot. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Unter den Milliarden Produkten, die viele Onlinehändler anbieten, sind auch zahlreiche unsichere und verbotene. Allein im November werden 30 Millionen davon entfernt. Zufrieden sind Verbraucherschützer dennoch nicht. Viele Produkte hätten nie angeboten werden dürfen.

Trotz eines EU-weiten Verbots werden auf Online-Marktplätzen weiterhin gefährliche oder rechtswidrige Produkte angeboten und landen damit auch in den digitalen Einkaufskörben deutscher Verbraucher. Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt das Ausmaß des Problems: Allein im November 2025 löschten die fünf meistbesuchten Online-Marktplätze in Deutschland EU-weit fast 70 Millionen Angebote, darunter knapp 30 Millionen Produkte, die als unsicher oder verboten eingestuft wurden. Dabei hätten diese Produkte nie online gestellt werden dürfen.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sagte, auch Produkte, für die es bereits offizielle Sicherheitswarnungen gebe, würden im Netz verkauft. „Wir haben zum Beispiel ein mit Blei verseuchtes Kuscheltier gefunden, das online angeboten wurde, obwohl bereits seit fast drei Jahren eine Warnung vorlag. Das ist schlicht gefährlich.“

Pop forderte die Europäische Kommission auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Onlinehandel zu verschärfen. Plattformbetreiber sollten alle Angebote mit den offiziellen Sicherheitswarnungen abgleichen, und zwar bevor die Produkte online gehen. „Unsichere Produkte dürfen gar nicht erst zum Verkauf angeboten werden. Auch die Produkte, die bereits online sind, müssen regelmäßiger überprüft werden, als das bisher der Fall ist.“

Warum löschen Onlinehändler Produkte?

Grundlage der Analyse der Verbraucherschützer sind Daten aus der sogenannten Transparenzdatenbank, die auf Grundlage des europäischen Digitalgesetzes DSA (Digital Services Act) eingerichtet wurde. Danach müssen Plattformen wie Amazon, eBay, Temu, Otto und AliExpress ihre Löschentscheidungen offenlegen.

Die EU verpflichtet Online-Marktplätze dazu, ihre Angebote stichprobenweise mit den Warnmeldungen des europäischen Schnellwarnsystems Safety Gate abzugleichen. Auf diesem Portal können Behörden vor gefährlichen Produkten warnen. Die vzbv-Analyse zeigt: Bei den rund 30 Millionen Produkten, die im November als unsicher oder verboten eingestuft wurden, nahmen die fünf Plattformen lediglich in 759 Fällen ausdrücklich Bezug auf eine Warnmeldung von Safety Gate.

Rasierer trotz Verbot vier Jahre im Shop angeboten

In drei Vierteln dieser Fälle seien die Angebote trotz bestehender Warnung online gestellt worden, monieren die Verbraucherschützer. Im Durchschnitt lagen die Warnungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung demnach bereits seit 338 Tagen vor. Die anschließende Löschung oder Sperrung dieser rechtswidrigen Angebote sei in mehr als der Hälfte der Fälle noch am selben oder folgenden Tag erfolgt – in einzelnen Fällen aber erst deutlich später. So sei etwa ein Rasierer über vier Jahre lang zum Kauf angeboten worden, obwohl im Safety Gate längst vor Stromschlag durch einen mangelhaften Adapter und unzureichende Isolierung gewarnt wurde.

Nach Ansicht des vzbv sind die derzeitigen Prüfmechanismen völlig unzureichend. Aktuell erlaubt die EU-Gesetzgebung den Plattformen, Angebote lediglich stichprobenartig und oft erst nach der Veröffentlichung zu kontrollieren. „Eine nachgelagerte stichprobenartige Überprüfung der Angebote reicht offensichtlich nicht aus“, kritisierte Pop. Täglich würden weiterhin kontaminierte Kleidung oder gefährliche Elektronikartikel verkauft. Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur an die EU-Kommission blieb bisher unbeantwortet.

Ein Sprecher von Amazon teilte auf Nachfrage mit: „Amazon hält sich an die Vorgaben des Digital Services Act und teilt dessen Ziel, ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Einkaufsumfeld zu schaffen. Wir halten dies für wichtig für alle Akteure im Einzelhandel.“

Temu erklärte: „Wir entfernen Produkte proaktiv auf Grundlage einer Risikobewertung und wenden dabei interne Standards an, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.“ Dies führe dazu, dass mehr Produkte in kürzerer Zeit entfernt würden. Eine Einstufung jeder solchen Entfernung als illegaler Inhalt würde ein Maß an Rechtssicherheit voraussetzen, das sich allein auf Basis eines digitalen Angebots – ohne physische Prüfung oder Labortests – nicht verantwortungsvoll herstellen lasse.

Quelle: ntv.de, als/dpa

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Zwei Siege in 24 Stunden: Florian Lipowitz sendet eindrucksvolles Signal

Juni 21, 2026

Olise verzaubert Frankreich: Der kaum zu fassende Schlüsselspieler des Milliardenensembles

Juni 21, 2026

Bei Flucht vor der Polizei: Betrunkener fährt mit neun Insassen gegen Hauswand

Juni 21, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.