Teils sehr junge TäterPolizei durchsucht Neonazi-Zellen in NRW
Die Zahl der Straftaten von rechten Gruppen nimmt zu. Ihre Mitglieder werden immer jünger. In Nordrhein-Westfalen geraten mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremen Jugendgruppe ins Visier der Polizei. Auch in anderen Bundesländern kommt es zu Einsätzen.
In Nordrhein-Westfalen laufen seit dem frühen Morgen in mehreren Städten Durchsuchungen bei mutmaßlichen Rechtsextremisten. Es gebe zehn Beschuldigte, hieß es aus Sicherheitskreisen. Sie seien alle deutsche Staatsbürger. Einer der Beschuldigten sei wegen einer anderen Angelegenheit bereits zuvor in Untersuchungshaft gekommen.
Die Maßnahmen in landesweit acht Städten richteten sich den Angaben zufolge gegen die Gruppe „Jung und Stark“. An der Aufklärung der Gruppe war auch das Bundesamt für Verfassungsschutz beteiligt. Auch in Berlin und Brandenburg werden mehrere Orte durchsucht. Details wurden bisher nicht genannt.
Seit 2024 häufen sich die Gewalttaten von teils sehr jungen Neonazis, etwa bei Angriffen auf Paraden zum Christopher Street Day, der den Rechten von lesbischen, schwulen und anderen queeren Menschen gewidmet ist.
Neue Vernetzung
Das Bundeskriminalamt (BKA) erklärte Mitte 2025: „Die Polizeibehörden aus Bund und Ländern beobachten seit etwa Mitte vergangenen Jahres, dass in der rechten Szene neue Jugendgruppen in Erscheinung getreten sind, die sich zunächst im virtuellen Raum gegründet haben.“ Diese treten inzwischen vermehrt durch Veranstaltungen, Störaktionen und Straftaten in Erscheinung.
Die größte dieser Gruppe war damals nach Angaben aus Sicherheitskreisen „Jung und Stark“ mit einer Anhängerzahl im mittleren dreistelligen Bereich. Auch die Gruppe „Deutsche Jugend Voran“ ist im Visier der Ermittler. Schätzungsweise mehr als hundert Menschen fühlen sich demnach dieser Gruppe zugehörig. Weitere relevante Vereinigungen seien „Der Störtrupp“ sowie die Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“. Mutmaßliche Angehörige der „Letzten Verteidigungswelle“ stehen aktuell in Hamburg wegen mehrerer Gewalttaten vor Gericht.
