Das EU-Gericht in Luxemburg hat eine Klage von Apple gegen die Einstufung als sogenannten Torwächter für den App-Store und das Betriebssystem iOS abgewiesen. Damit hat der Konzern bestimmte Pflichten.
Der Technologie-Konzern Apple hat im Streit über die Einstufung seines App-Stores und Betriebssystems iOS eine Niederlage vor dem Gericht der EU kassiert.
Die Europäische Kommission habe die Dienste zu Recht als sogenannte Torwächter – Digitalunternehmen mit besonders großer Marktmacht – nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) klassifiziert, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Drohende Strafen in Milliardenhöhe
Nach dem DMA kann die Kommission eine digitale Plattform als Gatekeeper (Torwächter) benennen, wenn sie „wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist“. Für die Unternehmen gelten dann besondere Pflichten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen.
Dabei geht es vor allem darum, dass Dienste interoperabel werden sollen – also nicht nur innerhalb eines geschlossenen Systems funktionieren, sondern auch für Konkurrenten geöffnet sind. So können die Konzerne etwa bestraft werden, wenn sie ihre Kundinnen und Kunden an die Nutzung vorinstallierter Dienste wie Karten oder Wetterinfos binden. Zudem sollen diese selbst entscheiden können, welche App-Stores sie nutzen.
Das Gesetz sieht bei Verstößen Zahlungen in Milliardenhöhe vor, bei Wiederholungstätern bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
Varianten des App-Stores verfolgten den selben Zweck
Apple steht durch einen Kommissionsbeschluss seit September 2023 mit den Diensten App-Store, iOS und Safari auf der Liste der Torwächter. Dazu gehören ansonsten auch noch andere Tech-Giganten wie Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta. Gegen die Einstufung der Brüsseler Behörde gingen einige der Unternehmen, darunter Apple, gerichtlich vor.
Das Gericht in Luxemburg bestätigte nun aber unter anderem die Einschätzung der Kommission, dass die Varianten des App-Stores für iPhone, iPad, Apple Watch, Mac und Apple TV ein und denselben zentralen Plattformdienst darstellen. Sie verfolgten den gleichen Zweck, nämlich Software-Entwickler und Endnutzer zusammenzubringen, hieß es.
Aus Sicht von Apple hätten die Stores einzeln betrachtet werden müssen. Dies hätte bedeutet, dass nur der iOS-App-Store die erforderlichen Schwellenwerte für eine Torwächter-Benennung erreicht hätte.
