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Politik

Grüne reichen Eilantrag beim Verfassungsgericht gegen Gesundheitsreform ein

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 8, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 08.07.2026 • 13:08 Uhr

Am Freitag soll das Gesundheits-Sparpaket der Koalition beschlossen werden – eigentlich. Doch die Grünen haben einen Eilantrag dagegen in Karlsruhe eingereicht. Auch Linke und AfD wollen das Verfassungsgericht anrufen.

Die Grünen haben einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die für Freitag geplante Abstimmung über die Krankenkassen-Reform im Parlament zu verhindern. Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sagte, er habe das Gericht angerufen, weil er „erhebliche Zweifel habe, dass dieses Gesetzgebungsverfahren noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“.

Gesundheitspolitiker der anderen Oppositionsfraktionen kündigten ebenfalls die Anrufung des Verfassungsgerichts an. Die Abgeordneten Ates Gürpinar (Linke) und Martin Sichert (AfD) wollen nach eigener Aussage aber noch abwarten, ob die Koalition das Gesetz nicht selbst von der Tagesordnung nimmt.

Eigentlich soll am Freitag im Bundestag und dann auch im Bundesrat abgestimmt werden. Es gab im Vorfeld allerdings zahlreiche kurzfristige Änderungen im Gesetzentwurf, „die man in der Kürze der Zeit niemals seriös durcharbeiten kann“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic. Parteichef Felix Banaszak hatte zuvor in den Zeitungen der Mediengruppe Bayern von „Änderungen auf 278 Seiten“ gesprochen. „Das ist nicht nur stümperhaft und unprofessionell, das ist eine grobe Missachtung unserer parlamentarischen Arbeit.“

Dahmen spricht von „weitgehend neu gefasstem Gesetz“

Nach Darstellung Dahmens hat er versucht, die Situation ohne das Verfassungsgericht zu lösen: „Wir haben die Koalition eindringlich aufgefordert, die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss und die Schlussabstimmung im Bundestag abzusetzen, um den Abgeordneten ausreichend Zeit für eine sorgfältige Prüfung zu geben.“ Außerdem müsse es eine weitere öffentliche Anhörung geben. „Beides wurde abgelehnt“, kritisierte der Grünen-Politiker. „Dabei handelt es sich faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz.“

Niemand könne ernsthaft behaupten, „dass ein Gesetz mit Milliardenfolgen für 75 Millionen gesetzlich Versicherte unter diesen Bedingungen noch verantwortungsvoll geprüft werden kann“. Dabei gehe es ihm nicht um die Rechte der Opposition, „sondern um die Qualität unserer Gesetzgebung“. Er warnte vor „chaotischen Eilverfahren“ im Parlament.

SPD reagiert gelassen

Der nun gestellte Eilantrag erinnert an jenen, mit dem der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann 2023 in Karlsruhe das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz der Ampelkoalition gestoppt hatte. Dieser argumentierte damals, den Abgeordneten sei für die Beratung des Gesetzentwurfs zu wenig Zeit geblieben. Das Bundesverfassungsgericht folgte der Argumentation und untersagte dem Bundestag, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

Die SPD geht davon aus, dass die Abstimmung über die Krankenkassen-Reform trotz des Eilantrags der Grünen wie geplant stattfinden kann. Mit Blick auf die Vorwürfe der Grünen, sie hätten für die Prüfung von Änderungsanträgen nicht genug Zeit, verwies SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese darauf, dass diese bereits Gegenstand einer Fachanhörung vor zwei Wochen gewesen seien. „Von daher gehe ich mit einer gewissen Gelassenheit daran“, sagte Wiese.

Reform soll Krankenkassen entlasten

Union und SPD wollen das Sparpaket im Bundestag beschließen und es soll dann auch direkt in den Bundesrat kommen. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht, die Länder könnten das Verfahren aber bremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Auch aus den Ländern gibt es Widerstand gegen den Zeitplan.

Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen von stark steigenden Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.

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Dr. Heinrich Krämer
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