Jahrelang versuchten die Zeugen Jehovas, das Archiv einer NS-Verfolgten zurückzubekommen. Jetzt hat der BGH in ihrem Sinne entschieden. Der Rechtsstreit mit dem deutschen Staat muss neu aufgerollt werden.
Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas hatte sich in der Nazi-Zeit konsequent dem NS-Regime widersetzt. Zeugen Jehovas verweigerten den Kriegsdienst und den Hitlergruß. Die Gemeinschaft wurde brutal verfolgt. 2.000 Menschen kamen in Konzentrationslager, die meisten wurden ermordet.
Auch die Familie von Annemarie Kusserow war Opfer der NS-Verfolgung, wie Sebastian Stock schildert. Er ist Pressesprecher der Zeugen Jehovas. „Eine 13-köpfige Familie aus Bad Lippspringe, elf Kinder wie die Orgelpfeifen und sie haben alle Verfolgung erlebt in der NS-Zeit“, sagt er. Zwei der Söhne seien für Wehrdienstverweigerung hingerichtet worden. „Sie haben mit 20 und 25 Jahren ihr Leben verloren.“
Einzigartiges Archiv einer NS-Verfolgten
Die Verfolgungsgeschichte ihrer Familie hat die 1913 geborene Annemarie Kusserow, die 1944 auch selbst inhaftiert worden war, akribisch dokumentiert. Amtliche Dokumente wie Haftbefehle und Gestapo-Verhörprotokolle sammelte sie in einem Archiv mit circa 1.000 Dokumenten. Die Einzigartigkeit des Archivs liege darin, dass Kusserow von Beginn der Verfolgung an für den gesamten Zeitraum 1933 bis 1945 lückenlos dokumentiert habe, was ihrer Familie widerfahren sei, sagt Pressesprecher Stock.
Als Annemarie Kusserow 2005 starb, vermachte sie das einzigartige Archiv der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas. Doch 2009 verkaufte einer ihrer Brüder das Archiv, das damals in seinem Besitz war, für 4.000 Euro an das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden.
„Ein Widerspruch, der größer nicht sein könnte“
Die Zeugen Jehovas sehen sich als rechtmäßige Erben von Annemarie Kusserow und klagten gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Herausgabe. Ein Museum der Bundeswehr sei der falsche Ort für das Archiv.
„Sie müssen sich vorstellen, dass diese Familie bereit war, unter größtem Druck den Wehrdienst zu verweigern und ein gewaltvolles Regime nicht zu unterstützen“, betont Stock von den Zeugen Jehovas. Für Frieden habe diese Familie gestanden und sei dafür in den Tod gegangen. „Und dass ihr Archiv in einem Museum der Bundeswehr heute sich befindet, wo auch viele Kriegswaffen ausgestellt werden, das ist einfach ein Widerspruch, der größer nicht sein könnte.“
Vor der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte die Vorsitzende des 5. Zivilsenats Bettina Brückner eindringlich einen Vergleich angeregt. Eine mögliche Lösung wäre gewesen, das Archiv einem anderen staatlichen Museum als Leihgabe zu überlassen. Die Zeugen Jehovas hätten in den Vergleichsverhandlungen „vollen wissenschaftlichen Zugang zu allen Dokumenten und Artefakten“ garantiert, wenn sie das Archiv zurückbekommen, so Stock. Es hätte in anderen Museen des Bundes ausgestellt werden können. Eine Einigung scheiterte jedoch.
Erfolg für Zeugen Jehovas am Ende wahrscheinlich
Nun musste der BGH entscheiden und die Revisionsklage der Zeugen Jehovas hatte Erfolg. Der BGH müsse davon ausgehen, dass der Bruder von Annemarie Kusserow das Archiv seiner Schwester eigenmächtig an sich genommen hat. Deshalb konnte er es nicht wirksam an das Museum der Bundeswehr in Dresden verkaufen. Nach dem, was die Vorinstanz festgestellt hat, habe die Bundesrepublik nicht einfach davon ausgehen können, dass bei dem Verkauf alles in Ordnung war, so der BGH.
Zwar muss jetzt noch einmal die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Köln, die offenen Fragen des Falls klären. Der BGH hat aber deutliche Hinweise gegeben, wie er die Eigentumsverhältnisse an dem Archiv sieht. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Zeugen Jehovas am Ende vor Gericht Erfolg haben.

