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Politik

Ballett: Tanzen unter Druck an deutschen Theatern

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 20, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Exklusiv

Stand: 20.08.2026 • 20:21 Uhr

Kurze Karrieren, hoher Konkurrenzdruck: Balletttänzer gehören zur verwundbarsten Gruppe an deutschen Theatern. Am Saarbrücker Staatstheater soll es zudem zu sexuellen Übergriffen gekommen sein.

Im Juni und Oktober geht an deutschen Theaterhäusern die Angst um. In dieser Zeit werden üblicherweise die „Nichtverlängerungen“ ausgesprochen. Tänzer, Schauspielerinnen, Opernsänger – sie alle sind über sogenannte Kettenbefristungen angestellt. Das heißt: Jedes Jahr können sie ihren Job verlieren. Und das über einen Zeitraum von 15 bis sogar 19 Jahren hinweg – erst danach gibt es einen Kündigungsschutz.

So sieht es der Tarifvertrag der künstlerisch Beschäftigten – der NV Bühne (Normalvertrag Bühne) vor. Die alles entscheidende Instanz ist dabei der Intendant oder die Intendantin. Er oder sie kann jederzeit aus „künstlerischen Gründen“ eine Nichtverlängerung aussprechen. Das sind Gründe, die weder überprüft noch belegt werden müssen.

Tänzer am Theater am wenigsten geschützt

Den Kündigungsschutz erreichen Tänzer aufgrund ihrer kurzen Karrieren so gut wie nie. Die meisten können nur im Alter von 18 bis 35 Jahren professionell tanzen. Dazu kommt, dass es nur wenige Jobs gibt. Von allen an Hochschulen ausgebildeten Tänzern wird maximal ein Viertel in die Tanzensembles aufgenommen.

Sie seien der Personenkreis, der an einem Theater am wenigsten geschützt ist und auf den die Macht des Intendanten am wirksamsten sei, sagt Thomas Schmidt. Er ist Professor und Direktor des Studiengangs „Theater und Orchestermanagement“ in Frankfurt am Main und forscht seit vielen Jahren zu Macht und Struktur im Theater.

Sexuelle Übergriffe am Saarländischen Staatstheater?

Februar 2023 – am Saarländischen Staatstheater arbeitet das Ballettensemble an einem Stück von Abou Lagraa. Der Gast-Choreograf probt Glucks „Orfeo ed Euridice“. Zur Aufführung kommt es nie. Kurz vor der Premiere sagt das Theater die Produktion ab. Offiziell wegen „unüberbrückbarer Differenzen“ zwischen Lagraa und der Theaterleitung.

Aktuelle SR-Recherchen zeigen aber, dass es sich dabei um sexuelle Übergriffe seitens des Choreografen gehandelt haben soll. Ensemble-Mitglieder berichten von Berührungen an Brust und Po, angeblich um Bewegungen zu demonstrieren, von sexualisierten Kommentaren über ihre Körper, von vulgären Witzen.

Knapp 20 Vorfälle wurden dokumentiert. Die Liste, die dem SR vorliegt, ist an die Frauenbeauftragte und den damaligen Intendanten, Bodo Busse, weitergeleitet worden. Lagraa hat sich auf mehrfache Anfragen des SR zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert.

Emotional herausfordernde Situation

Tänzer berichten dem SR, dass Busse sie bei einem ersten Treffen nicht ernst genommen und sich sogar “aggressiv” ihnen gegenüber geäußert habe. Busses Anwälte widersprechen dieser Darstellung und wenden zudem ein, dass auch er die Situation als emotional herausfordernd empfunden habe.

Für seine Recherche zu den Vorgängen am Saarländischen Staatstheater hat der SR unter anderem Interviews mit ehemaligen Solotänzern des Saarbrücker Staatsballetts geführt.

Die Tänzer haben nach dem ersten Treffen die Bühnengewerkschaft GDBA eingeschaltet, die Busse per Anwaltsschreiben aufforderte, die Premiere innerhalb von drei Tagen abzusagen. Busse, so berichten es mehrere Tänzerinnen und Tänzer, habe sie anschließend aufgefordert, über die Hintergründe der Absage mit niemandem zu sprechen – weder im Haus noch in der Öffentlichkeit.

Über seine Anwältin lässt Busse mitteilen, dass auch die Persönlichkeitsrechte des beschuldigten Choreographen berücksichtigt werden mussten. Öffentliche Anschuldigungen hätten rechtliche Konsequenzen für die Tänzerinnen und Tänzer haben können. Zudem habe das Theater Lagraa fristlos gekündigt, ihm Hausverbot erteilt und nicht das volle Honorar gezahlt. Die Entscheidung, die Produktion abzusagen, sei ohne Druck von Außen und trotz der wirtschaftlichen Folgen sehr schnell getroffen worden.

Vorwürfe bislang strafrechtlich ungeklärt

Busse lässt über seine Anwaltskanzlei mitteilen: Dass die Vorwürfe bis heute strafrechtlich ungeklärt sind, liege daran, dass keiner der Tänzerinnen und Tänzer Anzeige erstattet habe. Diesen Schritt hätten nur die Betroffenen selbst gehen können. Tatsächlich verzichteten die Tänzerinnen und Tänzer auf eine Strafanzeige.

Die ehemalige Solotänzerin Gabrielle Salvatto möchte das nicht so stehen lassen. Für eine Strafanzeige hätte sie ihre Anonymität aufgeben müssen, außerdem sagt sie: „Probleme mit sexuellem Missbrauch an Tänzern bleiben sehr oft ungeahndet. Wir hätten uns tatsächlich rechtliche Konsequenzen gewünscht.“

Kritik kann die Karriere kosten

Grenzüberschreitungen an Theatern seien kein Einzelfall, berichtet auch Paul Hess, stellvertretender Vorsitzender der Berufsgruppe Tanz der GDBA. Hess nimmt wahr, wie selten solche Übergriffe angezeigt oder bei der Beschwerdestelle gemeldet werden. Der Druck sei zu hoch, außerdem drohe die gefürchtete Nichtverlängerung.

Tänzer würden mitunter große Risiken eingehen, wenn sie sich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen, beobachtet auch Thomas Schmidt. „Und wenn kritische Tänzer gekündigt werden, trauen sich die anderen Kolleginnen nicht mehr, Kritik offen auszusprechen“, so Schmidt. Das schaffe eine Politik der Angst.

Tänzerverträge als Sparmodell

Die prekäre Vertragssituation führt dazu, dass Tänzer oft – im Vergleich zu anderen künstlerischen Sparten am Theater – schlechter bezahlt werden. Am Saarländischen Staatstheater beispielsweise sind alle Tänzer als Solotänzer angestellt, obwohl überwiegend in der Gruppe getanzt wird.

Das heißt: Mit einem Gruppenvertrag müssten die Tänzer eigentlich genauso viel wie die Sänger im Chor verdienen. Die Gagenklasse richtet sich dabei nach der Orchestergröße: Bei einem A-Orchester wie in Saarbrücken bedeutet das mindestens 4.300 Euro brutto im Monat – mit festgelegten Erhöhungen nach drei, sechs und neun Jahren.

Solisten dagegen fallen aus diesem System heraus. Hier greift nur die Einstiegs- und Mindestgage und die liegt gerade mal bei etwas über 3.000 Euro. Eine automatische Gehaltserhöhung gibt es danach nicht mehr. Das Staatstheater Saarbrücken teilt mit, dass dieses Vorgehen Status quo in der deutschen Theaterlandschaft sei. Die Grenzen zwischen Solo-Tanz und Gruppe seien im zeitgenössischen Tanz fließend.

Der Solovertrag werde mit jedem Ensemblemitglied individuell verhandelt. Den Wünschen nach mehr Gage versuche man im Rahmen der budgetären Möglichkeiten entgegenzukommen. Paul Hess von der GDBA kritisiert dagegen, dass Tänzerinnen und Tänzer gezielt über Soloverträge eingestellt werden – ungeachtet dessen, wie sie tatsächlich eingesetzt werden, schlicht um Kosten zu senken.

Intendantenmodell nicht mehr zeitgemäß?

Auch der Deutsche Bühnenverein hat sich auf SR-Nachfrage zu der geringeren Honorierung geäußert. Die Einstiegs- und Mindestgagen seien für Solo-Tänzer angemessen und an deutschen Theaterhäusern weit verbreitet. Nur in größeren, eher klassisch ausgerichteten Kompanien werde noch zwischen Solo- und Gruppenmitgliedern unterschieden. Der Deutsche Bühnenverein sieht keinen Anlass für eine Korrektur.

Um die Situation von Tänzern und Bühnenkünstlern grundlegend zu verbessern, hat der Theaterwissenschaftler Thomas Schmidt ein paar Vorschläge: Er fordert, den NV Bühne Vertrag grundlegend zu reformieren, den großen Spielraum des Intendanten gegenüber Mitarbeitenden zu reduzieren und das Intendantenmodell durch ein größeres Führungsteam zu ersetzen.

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Dr. Heinrich Krämer
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