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Startseite»Politik»Berliner Mietpreisprüfstelle: Korrekte Mieten sind die Ausnahme
Politik

Berliner Mietpreisprüfstelle: Korrekte Mieten sind die Ausnahme

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 5, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 05.05.2026 • 16:09 Uhr

Seit etwas mehr als einem Jahr hat Berlin eine offizielle „Mietpreisprüfstelle“. Die bisherige Bilanz: In nur fünf Prozent der geprüften Fälle lagen die Mieten in der Hauptstadt im grünen Bereich.

Markus Reher

Anna Meier hatte schon so eine Vermutung. Jetzt hat sie es amtlich: Ihre Miete ist ziemlich wahrscheinlich zu hoch. Es könnten um die 400 Euro im Monat zu viel sein, das hat die Beratung bei der Mietpreisprüfstelle gerade ergeben – 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete in einem zentralen Kiez im Westen Berlins.

Anna Meier hatte ihre Miete schon mit dem Berliner Mietspiegel abgeglichen, doch sie wollte sich vergewissern: „Das gibt einem auf jeden Fall ein Gefühl dafür, was einem zusteht.“ Anna Meier heißt eigentlich anders, sie will ihren Namen hier nicht genannt wissen. Mit dem Prüfergebnis will sie jetzt ihren Vermieter dazu bringen, dass er die Miete senkt.

Nur fünf Prozent der Mieten in Ordnung

Die Mietpreisprüfstelle des Landes Berlin berät seit gut einem Jahr schwerpunktmäßig Fälle, die unter die Berliner Mietpreisbremse fallen. Es kommen also überwiegend Leute mit relativ neuen Mietverträgen, Menschen, die zum Studium, für eine Ausbildung oder wegen eines Jobwechsels nach Berlin gezogen sind, sagt Tamara Brehm. Sie ist Beraterin bei der Mietpreisprüfstelle.

480 Fälle hat die Stelle von März 2025 bis März 2026 bisher geprüft. Nur in fünf Prozent waren die Mieten „mietpreisrechtlich zulässig“, teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen mit.

In fast fünf Prozent der geprüften Fälle lag die geforderte Miete um mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, verstieß also gegen die Mietpreisbremse. In fast einem Viertel überschritt die Miete die Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent. Nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes gilt das dann als mutmaßliche „Mietpreisüberhöhung“.

In fast zwei Dritteln der Fälle überstiegen die geprüften Mieten die Vergleichsmieten sogar um über 50 Prozent. „Hier spricht man zusätzlich von Verdacht auf Mietwucher“, so die Senatsverwaltung – gemäß Paragraf 291 Strafgesetzbuch.

Oft große Verzweiflung

„Wir haben oft Menschen, die wirklich verzweifelt sind“, sagt Beraterin Brehm, „die wirklich nicht wissen, wie sie diese Mieten bezahlen sollen. Und die oft den Mietvertrag abgeschlossen haben im Wissen oder mit der Vermutung, dass diese Miete eigentlich nicht in Ordnung ist.“ So wie Manuela Müller. Auch sie will ihren richtigen Namen hier nicht lesen.

Müller möchte mit ihrem Mann bald eine Familie gründen, ist deshalb vor kurzem umgezogen: Drei Zimmer, relativ zentral gelegen in Berlin. Die Beratung in der Mietpreisprüfstelle hat nun ergeben: Um drei bis vier Euro pro Quadratmeter könnte ihre Miete zu hoch sein. Weil der Vermieter womöglich Modernisierungsmaßnahmen höher ansetzt als er tatsächlich darf, wie Müller sagt.

Mit dem Vermieter hat sie darüber noch nicht gesprochen, sie habe sich erstmal „fachmännisch“ beraten lassen wollen. „Ich habe auch ein bisschen Bammel davor, ihn anzuschreiben und ihm das zu sagen. Auch dass er irgendwie vielleicht einen Grund findet, uns dann rauszukicken.“ Das Vorgehen gegen eine überhöhte Miete ist allerdings kein Kündigungsgrund.

Bisher erst in vier Fällen Bußgelder verhängt

Die Mietpreisprüfstelle versteht sich als erste Anlaufstelle bei Verdacht auf überhöhte Mieten – niedrigschwellig und kostenlos. Drei Standorte für Vor-Ort-Beratung gibt es inzwischen – Ausbau nicht ausgeschlossen, wenn die Nachfrage weiter anzieht. Die Telefonberatung wird schon jetzt erweitert.

Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler von der SPD bilanziert nach gut einem Jahr: Die amtliche Bescheinigung, die man ausstelle, führe häufig schon dazu, dass die Vermieter darauf eingingen.

Krasse Fälle können Bußgeld nach sich ziehen

Das Anpassen der künftigen Miete im Sinne der Mieter und die auch rückwirkend mögliche Rückzahlung zuviel gezahlter Miete ist das eine, rechtliche Konsequenzen für Vermieter sind das andere. Besonders krasse Fälle können zu Bußgeldern, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen führen.

„Wenn es um Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher geht, was ja Wirtschaftsstrafrecht ist, dann geben wir das auch an die Bezirksämter weiter“, sagt Gaebler. Diese sind in Berlin in solchen Fällen für die Ahndung zuständig. Allerdings müssen die Mieter damit einverstanden sein und weiter mitwirken, weitere Auskünfte geben etwa und Unterlagen zu ihrem Mietverhältnis vorlegen.

Nur vier Bußgeldbescheide wegen überhöhter Mieten wurden laut Senatsverwaltung in Berlin in jüngster Zeit verhängt. Vier Bußgelder bei mehr als 4.300 eingeleiteten Verfahren in den vergangenen zwei Jahren, das hat eine Anfrage der Linkspartei im Berliner Abgeordnetenhaus Ende April ergeben. Alle vier wurden durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verhängt. In einem Fall habe die Miete um 190 Prozent über dem Mietspiegel gelegen, so die zuständige Bezirksstadträtin Regine Sommer-Wetter von der Linkspartei.

Doch warum ist die Quote nicht höher? Sommer-Wetter fordert mehr Personal. Wenn es darauf ankomme, müsse zum Beispiel vor Ort die Wohnung nochmal nachgemessen werden. Und dann all der Schriftverkehr. Was sie von der neuen Mietpreisprüfstelle hält? „Könnte mehr bei rauskommen, um es ganz kurz zu sagen.“

Nur ein erster Schritt

Die Mietpreisprüfstelle sei nur ein erstes Angebot, das betont Beraterin Tamara Brehm immer wieder: „Dann ist aber immer noch ganz schön viel Weg zurückzulegen, bis es tatsächlich zu einer Senkung der Miete kommt.“ Manuela Müller, die in der neuen Mietwohnung mit den womöglich zu hohen Modernisierungskosten bald eine Familie gründen möchte, will sich mit ihrem Ergebnis jetzt anwaltliche Hilfe holen. Das habe ihr auch die Prüfstelle geraten.

Auch Anna Meier will sich zur Not Rechtsbeistand holen. Sie und ihre kleine Familie sind immerhin schon im Mieterverein – und haben da Rechtsschutz.

Und der Senat? Der hat zum vergangenen Jahreswechsel zwölf Regierungsinspektoren auf Probe vorübergehend in die Bezirke abgeordnet im Kampf gegen überhöhte Mieten – 19 weitere Stellen sind zusätzlich ausgeschrieben.

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Dr. Heinrich Krämer
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