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Politik

Bundestag beschließt Einsatz von Fußfesseln bei häuslicher Gewalt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 8, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 08.05.2026 • 11:19 Uhr

Es geht um den Schutz vor allem von Frauen: Der Bundestag hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass bei häuslicher Gewalt künftig elektronische Fußfesseln angeordnet werden können. Das sei nur ein erster Schritt, so Justizministerin Hubig.

Zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt hat der Bundestag eine Regelung zur elektronischen Fußfessel beschlossen. In zweiter und dritter Lesung wurde über die Reform des Gewaltschutzgesetzes abgestimmt. Neben den Koalitionsfraktionen Union und SPD stimmten auch die AfD und die Grünen zu. Nur die Linkspartei enthielt sich.

Elektronische Fußfesseln überwachen den Aufenthaltsort von Gewalttätern und schlagen Alarm, wenn sich diese etwa der Wohnung eines Opfers nähern. Der Einsatz der Fußfessel ist allerdings nur befristet möglich.

Familiengerichte können Täterinnen und Täter darüber hinaus verpflichten, an sozialen Trainingskursen wie Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen können künftig bis zu drei statt zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden.

Besserer Schutz von Frauen

Es geht Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dabei nach eigenen Worten vor allem um besseren Schutz für Frauen. Bei Partnerschaftsgewalt sind fast 80 Prozent der Opfer weiblich. 2024 waren es nach Daten des Bundeskriminalamts 135.713 von insgesamt 171.069 Opfern.

Die Täter seien überwiegend männlich, sagte Hubig im Deutschlandfunk. „Es ist tatsächlich auch ein Problem der Männer“ und es sei ein Problem, „das sich durch die gesamte Gesellschaft zieht“.

Die Einführung der elektronischen Fußfessel sei angesichts zunehmender Gewalt gegenüber Frauen ein „erster Schritt um dieses Problem besser in den Griff zu bekommen“. In der Gesellschaft werde Gewalt stärker akzeptiert, und die „Verachtung gegenüber Frauen“ nehme zu, so die SPD-Politikerin.

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Dr. Heinrich Krämer
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