Der von der Bundesregierung verhängte pauschale Aufnahmestopp von gefährdeten Afghanen verstößt gegen das Verbot der Willkür. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt im Falle einer Afghanin und deren zwei Söhnen entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Stopp der von früheren Bundesregierungen versprochenen Aufnahme von gefährdeten Afghanen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als Willkür eingestuft.
Das höchste deutsche Gericht teilte in Karlsruhe mit, dass eine Verfassungsbeschwerde von einer Frau mit zwei minderjährigen Söhnen Erfolg hatte. Die sogenannte Abkehrerklärung des Innenministeriums von den Entscheidungen der Vorgängerregierungen genüge „den Anforderungen des Willkürverbots nicht“, hieß es zur Begründung.
Gericht: Einzelfall muss berücksichtigt werden
Auch wenn der Regierung ein weiter Entscheidungsspielraum über die Aufnahme von Ausländern eingeräumt sei, sei sie im Rechtsstaat „doch niemals ‚völlig frei'“, heißt es darin weiter.
Der Rechtsstaat dürfe nicht außer Acht lassen, dass ihm eine Person als Rechtssubjekt mit individuellen Interessen gegenüberstehe. „Die Belange der betroffenen Person müssen dann bei der weiteren Ausübung des politischen Spielraums berücksichtigt werden“, hieß es. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss nun neu über den Fall entscheiden.
Klägerin hatte Aufnahmezusage
Im konkreten Fall ging um eine afghanische Frau mit zwei Kindern, der im Dezember 2021, also wenige Monate nach der Rückeroberung Afghanistans durch die Taliban, die Aufnahme in Deutschland zugesagt worden war. Sie sollten über die sogenannte Menschenrechtsliste aufgenommen werden, da sie unter den Taliban fürchten musste, wegen ihres vorangegangenen gesellschaftlichen Engagements gefährdet zu sein.
2021 hatte die Regierung noch unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Afghanen aufzunehmen, die in der Zeit des internationalen Militäreinsatzes für die deutsche Truppe gearbeitet oder sich für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben.
Innenministerium erklärte Zusagen für ungültig
Die nachfolgende Ampel-Regierung etablierte das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr entschied die neue Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) jedoch, freiwillige deutsche Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden.
Das Bundesinnenministerium erklärte die darüber erteilten Zusagen zur Aufnahme in Deutschland im Dezember pauschal für ungültig und erloschen, wovon auch die Zusage für die Frau betroffen war.
Zuvor hatte die schwarz-rote Bundesregierung mehreren Hundert Afghanen Geld angeboten, damit diese auf ihre deutsche Aufnahmezusage verzichten. Eine Frist zur Annahme dieses Angebots war Mitte November abgelaufen.
Aktenzeichen: 2 BvR 319/26
