Durchsuchung nach Schüssen„Mein Kampf“, Koran und Bibel bei Pariser Attentäter gefunden
Bereits kurz nach der Tat ordnet Frankreichs Präsident Macron die tödlichen Schüsse in Paris als „rassistischen Terroranschlag“ ein. Nun teilen die Ermittler mit, welche Schriften sie in der Wohnung des Beschuldigten gefunden haben.
Nach dem mutmaßlich rassistisch motivierten Anschlag im Großraum Paris mit einem Toten und fünf Verletzten haben die Ermittler in der Wohnung des mutmaßlichen Angreifers eine Ausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“, einen Koran und eine Bibel gefunden. Die Bücher seien bei einer Durchsuchung der Wohnung im westlich von Paris gelegenen Plaisir entdeckt worden, hieß es aus Ermittlerkreisen. Am Vortag hatten die Ermittler berichtet, in der Wohnung sei eine Sprengvorrichtung entdeckt worden.
Der Angreifer hatte am Freitag in den Pariser Vorstädten Trappes und La Verrière aus seinem Auto heraus das Feuer eröffnet. Er tötete einen Menschen und verletzte fünf weitere, darunter ein zwölfjähriges Mädchen, das sich nach Angaben der Anti-Terror-Staatsanwaltschaft vom Samstag weiterhin in Lebensgefahr befand. Der vorbestrafte 39-Jährige wurde schließlich im nahegelegenen Coignières festgenommen. In seinem Auto wurden eine Maschinenpistole und eine Tränengasbombe entdeckt.
Macron geht von Terroranschlag aus
Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron sprach von einem „rassistischen Terroranschlag“. Die französische Anti-Terror-Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen „Mordes im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung“ ein.
Der Polizeigewahrsam des Beschuldigten wurde am Samstag nach einem ersten Verhör verlängert. Bei Terrorermittlungen können Verdächtige 96 Stunden lang im Polizeigewahrsam festgehalten werden, bevor sie einem Richter vorgeführt werden müssen. Vier Menschen aus dem Umfeld des Beschuldigten – darunter sein Vater und seine Mutter – wurden für Befragungen in Polizeigewahrsam genommen.
Bei dem Todesopfer handelte es sich um einen 26-jährigen Franzosen afrikanischer Herkunft. Ein Anwalt der Familie erklärte, es müsse geklärt werden, ob ein Versagen der Behörden vorliege. Schließlich sei der Täter der Polizei und der Justiz bekannt gewesen und habe offenbar „Kriegswaffen“ besessen.
