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Startseite»Nachrichten»Effektiverer Personaleinsatz: Apotheken sollen bei Öffnungszeiten mehr Spielraum bekommen
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Effektiverer Personaleinsatz: Apotheken sollen bei Öffnungszeiten mehr Spielraum bekommen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 28, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Effektiverer PersonaleinsatzApotheken sollen bei Öffnungszeiten mehr Spielraum bekommen

Vorgeschrieben bleibt, dass geschlossene Apotheken auf die nächstgelegene offene Apotheke hinweisen müssen. (Foto: picture alliance / dpa)

Um Apotheken wirtschaftlich und bürokratisch zu entlasten, will das Gesundheitsministerium eine flexiblere Ausgestaltung der Geschäftszeiten erlauben. Doch Patientenschützer fürchten eine Verschlechterung der Versorgung – zumindest in einigen Regionen.

Apotheken sollen bald flexibler öffnen können. Bisher sind sie zur ständigen Dienstbereitschaft mit Befreiungen verpflichtet, woraus feste Zeiten resultieren – etwa werktags von 8 bis 18.30 Uhr. Künftig soll gelten, „dass die Dienstbereitschaft an einem Tag oder mehreren Tagen in der Zeit von Montag bis Freitag für jeweils bis zu sechs Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten aufrechterhalten bleibt.“ Das sieht eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am 10. Juli in den Bundesrat kommt.

Im Ergebnis könnten Apotheken deutlich freier als bisher festlegen, wann sie öffnen, heißt es zur Erläuterung. Dies erlaube auch einen deutlich flexibleren Personaleinsatz. Bei voller Nutzung der künftigen Möglichkeiten könnten die Wochenöffnungszeiten um rund 25,5 Stunden reduziert werden.

Hintergrund ist, dass die konkreten Öffnungszeiten behördlich geregelt werden. Zum Sicherstellen der Arzneimittelversorgung werden Apotheken im Wechsel zu Notdiensten nachts, sonntags und an Feiertagen eingeteilt. Die übrigen Apotheken werden ganztägig von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft befreit – mit Ausnahme bestimmter Zeiten, in denen sie geöffnet sein müssen.

Samstags soll es künftig möglich sein, dass Apotheken für bis zu drei Stunden öffnen. Bisher gilt eine Spanne von 8 bis 14 Uhr. Vorgeschrieben bleibt, dass nicht dienstbereite Apotheken an deutlich sichtbarer Stelle einen Hinweis auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken anbringen müssen.

In Regionen, in denen zu bestimmten Zeiten keine relevanten Kundenströme zu erwarten sind, hätten sich zu diesen Zeiten bereits viele Apotheken von den zuständigen Behörden von der Dienstbereitschaft befreien lassen, heißt es in der Verordnung. Wie viele Standorte die neuen Möglichkeiten zusätzlich nutzen, könne nicht abgeschätzt werden. Wenn 1000 Apotheken ihre Öffnungszeiten um zwölf Stunden wöchentlich reduzieren würden, könnten rund 40 Millionen Euro an jährlichen Personalkosten eingespart werden.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor Verschlechterungen des Angebots vor allem in ländlichen Regionen. In Ballungsräumen wäre mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten zu verantworten, sagte Vorstand Eugen Brysch. Eine gerade beschlossene Apothekenreform sehe aber Regelungen vor, um besonders die Präsenz für Patientinnen und Patienten in der Fläche sicherzustellen. Es sei darauf zu achten, dass dies nicht konterkariert werde.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats regt eine präziser formulierte Neuregelung an. In der Verordnung sei von „ortsüblichen Geschäftszeiten“ die Rede – es sei aber nicht definiert, wie sie ermittelt werden sollten und was geschehe, wenn gar keine anderen Geschäfte vor Ort sind. Daher solle für die Apotheken-Öffnungszeiten in der Regel „eine Dauer von täglich sechs Stunden zwischen 8 und 18 Uhr im Zeitraum von Montag bis Freitag“ vorgeschrieben werden.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

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