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Startseite»Nachrichten»Elektroschrott vermeiden: Bundestag beschließt Recht auf Reparatur
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Elektroschrott vermeiden: Bundestag beschließt Recht auf Reparatur

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 26, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Elektroschrott vermeidenBundestag beschließt Recht auf Reparatur

Mit dem Beschluss setzt der Bundestag eine EU-Richtlinie um. (Foto: picture alliance/dpa)

Verbraucher können sich künftig die ein oder andere erzwungene Neuanschaffung sparen. Denn Hersteller müssen künftig die Möglichkeit einräumen, ihre defekten Geräte reparieren zu lassen.

Deutschlands Verbraucher haben künftig ein Recht auf Reparatur. Der Bundestag beschloss am Abend die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die sich gegen die weit verbreitete Wegwerf-Mentalität richtet. Hersteller von Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Tablets oder E-Bikes werden damit gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren.

Außerdem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt gegen das neue Gesetz. Die Neuregelung sieht auch Anreize für die Verbraucher vor: Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.

Der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom, sieht dadurch Vorteile für Verbraucher und Umwelt. „Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Neuregelung, fordert aber darüber hinaus einen von den Herstellern finanzierten Reparaturbonus, um das Reparieren insgesamt attraktiver zu machen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hatte den Gesetzentwurf bei der Vorlage kritisiert, weil Formulierungen unklar und Vorgaben in der Praxis kaum umzusetzen seien. So ist nicht klar, was ein „angemessener Preis“ für eine Reparatur ist.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP

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