Die US-Regierung hat Sanktionen gegen die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs angekündigt – und damit Empörung ausgelöst. Bundesjustizministerin Hubig spricht von einem „Frontalangriff auf das Völkerrecht“.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat die angekündigten US-Sanktionen gegen die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Tomoko Akane, auf das Schärfste verurteilt. „Es ist zutiefst bedrückend, dass ausgerechnet die USA einen Frontalangriff auf das Völkerstrafrecht unternehmen – und herausgehobene Mitglieder des Strafgerichtshofs mit Sanktionen belegen“, erklärte die SPD-Politikerin.
Es seien maßgeblich die USA gewesen, die mit den Nürnberger Prozessen gegen Nazi-Verbrecher dazu beigetragen hätten, die Idee des Völkerstrafrechts zu etablieren. „Aus den jetzigen US-Sanktionen spricht eine Verachtung für die Idee einer Herrschaft des Rechts, die mit dieser Tradition nicht zu vereinen ist.“
EU-Spitzen stellen sich hinter den IStGH
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und der Präsident des Europäischen Rates, Antonio Costa, erklärten ihre Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof.
Beide betonten in Beiträgen auf X, sie stünden „fest an der Seite des IStGH, der Präsidentin Tomoko Akane und der Amtsträger, die dessen Mission wahren“. Richter und Mitarbeiter des IStGH müssten in der Lage sein, unabhängig und ohne äußeren Druck zu arbeiten, hieß es.
Kritik auch aus Akanes Heimat Japan
Die japanische Regierung bezeichnete die verhängten Sanktionen als „sehr bedauerlich“. Japan habe den IStGH stets in seinem Bemühen unterstützt, Verbrechen zu verfolgen und zu ahnden sowie die Rechtsstaatlichkeit zu wahren, erklärte das Außenministerium. „Aus dieser Perspektive sind die angekündigten Maßnahmen sehr bedauerlich.“ Akane ist japanische Staatsbürgerin.
Wie die USA den Schritt begründen
Neben Akane will die US-Regierung auch den ranghohen senegalesischen Juristen Abdoulaye Seye auf die Sanktionsliste setzen. Das kündigte Außenminister Marco Rubio an.
Er begründete den Schritt damit, dass beide wiederholt an Ermittlungen oder Festnahmen gegen Amtsträger beteiligt gewesen seien, deren Regierungen der Gerichtsbarkeit des IStGH nicht zugestimmt hätten. Zu diesen Staaten zählen neben den USA auch etwa Israel und Russland.
IStGH sieht Rechtsstaatlichkeit gefährdet
Der IStGH erklärte, die US-Entscheidung untergrabe „die Rechtsstaatlichkeit“. Er teilte mit, man lasse sich nicht beirren und stehe fest hinter seinen Mitarbeitern.
Die Sanktionen frieren mögliche Vermögenswerte in den USA ein und schließen die Betroffenen weitgehend vom amerikanischen Finanzsystem aus. Das bedeutet unter anderem, dass internationale Finanzdienstleister wie Visa oder Mastercard die Zusammenarbeit aufkündigen könnten. Das US-Finanzministerium räumte eine Frist bis zum 17. September ein, um laufende Geschäfte mit Akane abzuwickeln.
Der IStGH in Den Haag verfolgt seit 2002 schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Bereits im Dezember hatten die USA Sanktionen gegen Richter des Strafgerichtshofs verhängt und das mit dessen „politisierten Handlungen gegen Israel“ begründet.
