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Politik

EU einigt sich auf Abschiebezentren für Migranten in Drittstaaten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 2, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 02.06.2026 • 02:44 Uhr

Die EU steht vor einer Verschärfung ihrer Asylpolitik. Neben härteren Regeln sollen abgelehnte Bewerber auch in Drittstaaten gebracht werden können. Partnerstaaten für das rechtlich umstrittene Vorhaben gibt es noch kaum.

Kathrin Schmid

Mehr und schnellere Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern, das will die EU künftig vor allem über drei Wege erreichen: Erstens sollen Abschiebeverfahren innerhalb der EU effizienter werden, indem ablehnende Asylbescheide gegenseitig anerkannt werden und von jedem EU-Land vollzogen werden können. Zweitens sollen Ausreisepflichtigen einheitlich Leistungen gekürzt werden, wenn diese nicht kooperieren. Auch soll die mögliche Abschiebehaft verlängert werden.

Und drittens: Der Weg ist politisch frei, um Abschiebezentren in Drittstaaten zu errichten. Dorthin könnten abgelehnte Asylbewerber gebracht werden, deren Abschiebung sonst scheitert, weil etwa das Heimatland sie nicht zurücknimmt. Die formale Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments steht noch aus.

Die Rückführungsverordnung ist damit eine entscheidende Ergänzung der EU-Asylreform, die am 12. Juni vollständig in Kraft tritt. Denn im vergangenen Jahr hat nur jeder vierte Ausreisepflichtige (28 Prozent) auch wirklich die EU verlassen. „Mit den neuen Regeln haben wir endlich mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden. Das ist es, was sich die Bürger erwarten – und das liefern wir“, so der zuständige EU-Innenkommissar Magnus Brunner.

Dobrindt will Partnerstaaten bis Ende des Jahres

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat bereits angekündigt, mit einer Gruppe von EU-Staaten – darunter Österreich, Dänemark und Griechenland – bis Ende des Jahres Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Errichtung solcher Zentren treffen zu wollen. Konkrete Beschlüsse gibt es nicht. Im Gespräch sind häufig Länder wie Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien.

Die Niederlande haben bereits die Errichtung eines solchen Zentrums mit Uganda vereinbart. Zuvor hatte bereits Italien eine solche Kooperation mit Albanien geschlossen. Kurz nachdem die ersten Menschen die Zentren in Albanien erreicht hatten, musste das Vorhaben vorübergehend wegen rechtlicher Schwierigkeiten gestoppt werden.

Ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) kam im April zu dem Ergebnis, dass die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen Europarecht verstoßen. Voraussetzung sei jedoch, dass die Menschen dort weiter juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung bekommen sowie Kontakt mit ihrer Familie und den zuständigen Behörden halten können.

Familien mit Kindern können in den Zentren landen

Die innenpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokraten, Brigit Sippel, kritisiert, für die Abschiebezentren in Drittstaaten, gebe es „keinen verbindlichen Rechtsrahmen und somit keine Garantie auf Wahrung der Grundrechte. Dieser Umgang mit Menschen wird dem deutschen Grundgesetz, der europäischen Grundrechtecharta und rechtsstaatlichen Prinzipien nicht gerecht.“

Nach den neuen Regeln können Menschen aus der EU somit in Staaten abgeschoben werden, in die sie keinerlei Verbindung haben. Auch Familien mit Kindern können in den Zentren landen – als, so heißt es in der Verordnung, letzte Möglichkeit und von möglichst kurzer Dauer.

Leistungskürzungen und längere Abschiebehaft

Viel hängt für Europa davon ab, ob es gelingt, durch die Rückführungsverordnung Menschen ohne Recht auf Asyl verstärkt zur Kooperation zu bewegen – und durch einheitliche Regeln Schlupflöcher für Ausreisepflichtige zu schließen.

Bei mangelnder Kooperation sind Leistungskürzungen oder die Beschlagnahmung von Ausweisdokumenten vorgesehen. Außerdem soll die zulässige Dauer für Abschiebehaft einheitlich auf 24 Monate hochgesetzt werden – mit Option auf weitere sechsmonatige Verlängerung, vor allem für diejenigen, die als Risiko für die nationale Sicherheit eingestuft werden.

Praktikable Instrumente oder Panikmache?

Die neue Verordnung gebe den Mitgliedstaaten endlich praktikable Instrumente an die Hand, sagt Lena Düpont (CDU), die innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion: „Klare Mitwirkungspflichten für Ausreisepflichtige, bessere Nutzung europäischer Informationssysteme, wirksamere Einreiseverbote und einen klaren Rechtsrahmen für Rückführungen in Kooperation mit Drittstaaten.“

Aus Sicht von SPD-Politikerin Sippel wiederum ist die Einigung ein Zeichen, dass die EU „trotz sinkender Ankunftszahlen der Panikmache der Rechten in Europa nachgibt“. Sie bedeute „eine drastische Verschlechterung der Rechte der Betroffenen. Denn sie alle werden de facto wie Straftäterinnen und Straftäter behandelt.“

Wenn EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten der Einigung noch formal zustimmen, könnten die neuen EU-Abschieberegeln wohl innerhalb von 18 Monaten in Kraft treten. Die Option der Abschiebezentren in Drittstaaten könnte auch schon früher greifen – vorausgesetzt, es finden sich genug Staaten, die bereit sind, Migranten aufzunehmen.

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