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EU erkennt Verantwortung an: Deutschland muss wohl erneut keine zusätzlichen Flüchtlinge aufnehmen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerNovember 6, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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EU erkennt Verantwortung anDeutschland muss wohl erneut keine zusätzlichen Flüchtlinge aufnehmen

Das neue Asylsystem sieht mehr Solidarität innerhalb der EU vor. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Deutschland nimmt seit Jahren viele Schutzsuchende auf – auch Menschen, für die eigentlich andere EU-Staaten zuständig sind. Die EU-Kommission will diese Anstrengungen berücksichtigen. Damit könnte die Bundesrepublik von zusätzlichen Verpflichtungen befreit werden.

Deutschland kann auch für das kommende Jahr fordern, keine zusätzlichen Flüchtlinge aus anderen EU-Staaten aufnehmen oder anderweitige Zusatzbeiträge leisten zu müssen. Das geht aus einer Analyse des EU-Migrationskommissars Magnus Brunner hervor, die als Verhandlungsgrundlage für die Verteilung der Lasten im europäischen Asylsystem zwischen den Mitgliedsstaaten dient.

Brunner teilte mit, Deutschland habe über viele Jahre hinweg sehr viel Verantwortung übernommen und tue dies weiterhin. „Das wird von der Kommission ausdrücklich berücksichtigt und erneut zu Entlastungen für Deutschland im nächsten Jahr führen“, sagte der österreichische Politiker. Die europäische Migrationswende wirke, die illegale Migration gehe europaweit weiter stark zurück.

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) sieht vor, dass besonders belasteten Ländern die Solidarität anderer EU-Staaten zusteht, indem diese Migranten übernehmen oder einen finanziellen Beitrag leisten. Solidarität kann aber auch geleistet werden, indem EU-Staaten Projekte gegen illegale Migration in Drittstaaten fördern oder Material zur Verfügung stellen.

Deutschland verweigert bisher Solidaritätspool

Deutschland hatte bisher keine Beiträge zum sogenannten Solidaritätspool geleistet und stattdessen argumentiert, sich in den vergangenen Jahren bereits um sehr viele Asylbewerber gekümmert zu haben, für die eigentlich andere EU-Staaten zuständig wären. Denn: Grundsätzlich ist das Land zuständig, in dem Schutzsuchende zuerst ankommen. Trotzdem reisten in den vergangenen Jahren viele Menschen nach ihrer Ankunft etwa in Griechenland oder Italien nach Deutschland weiter.

Auf diese Fälle verweist die EU-Kommission auch in ihrem diesjährigen Bericht, der den Zeitraum von Juli 2025 bis Juni 2026 berücksichtigt. Darin heißt es auch, die Anrechnung dieser Übernahmen kann den EU-Regeln zufolge andere Solidaritätsleistungen ersetzen.

Grundsätzlich wird Deutschland gemeinsam mit Staaten wie Belgien, Frankreich und den Niederlanden auch in der diesjährigen Analyse wieder zu einer Risikogruppe gerechnet. Länder dieser Gruppe könnten im kommenden Jahr nach Ansicht der EU-Kommission Gefahr laufen, unter hohen „Migrationsdruck“ zu geraten. Ursachen können etwa hohe Ankunftszahlen oder besondere Belastungen der Aufnahmesysteme sein. Solange diese Situation nicht eintritt, müssen diese Staaten zwar grundsätzlich Solidarität leisten. Sie können sich aber wie Deutschland im laufenden Jahr die bereits geleistete Übernahme von Schutzsuchenden anrechnen lassen.

Solidaritätsmechanismus soll Streit beruhigen

Spanien, Italien, Griechenland und Zypern sind dagegen nach Ansicht der EU-Kommission auch weiterhin so sehr durch Migration belastet, dass sie die Unterstützung von anderen Ländern verdienen. Zu den EU-Staaten, die nach den EU-Regeln wahrscheinlich Migranten aus anderen Ländern aufnehmen oder andere Solidaritätsbeiträge leisten müssen, zählen Länder wie Schweden, Portugal oder die Slowakei.

Der mit Geas eingeführte Solidaritätsmechanismus, soll einen lange andauernden Streit zwischen den Mitgliedsländern befrieden. Während sich die Staaten an den Außengrenzen in den vergangenen Jahren mit den vielen Ankünften von Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln.

Über die Vorschläge der EU-Kommission für den sogenannten Solidaritätspool müssen nun die Mitgliedstaaten verhandeln. Sie haben dafür auch detaillierte Zahlen bekommen, die von der EU-Kommission allerdings entsprechend der Verordnung über das Asyl- und Migrationsmanagement vorerst nicht öffentlich gemacht werden.

Quelle: ntv.de, Niklas Treppner, dpa

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