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Fehler in Vergewaltigungsklage: Gericht kippt Millionenurteil gegen Jermaine Jackson

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 2, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Fehler in VergewaltigungsklageGericht kippt Millionenurteil gegen Jermaine Jackson

Wird der Vergewaltigung bezichtigt: Jermaine Jackson. (Foto: IMAGO/Avalon.red)

Jermaine Jackson kann vorerst aufatmen. Wegen eines Formfehlers hebt ein Gericht ein Versäumnisurteil in Höhe von 6,5 Millionen Dollar gegen den Sänger auf. Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn sind damit aber noch nicht vom Tisch.

Jermaine Jackson hat im Rechtsstreit mit einem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer einen wichtigen Etappensieg erzielt. Wie das US-Promiportal „TMZ“ unter Berufung auf neue Gerichtsunterlagen berichtet, hat ein Gericht ein zuvor gegen den älteren Bruder von Pop-Ikone Michael Jackson verhängtes Versäumnisurteil in Höhe von 6,5 Millionen US-Dollar aufgehoben. Grund dafür sei, dass die Klägerin bei der Zustellung der Klage nicht seinen rechtlichen Namen genannt habe.

Die Musikmanagerin Rita Butler Barrett hatte Jackson im Dezember 2023 auf Grundlage des kalifornischen Sexual Abuse and Cover Up Accountability Act verklagt. Dieser verlängert die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Klagen von Opfern sexuellen Missbrauchs. Barrett wirft dem 71-Jährigen vor, sie im Frühjahr 1988 in ihrem Haus im kalifornischen Encino vergewaltigt zu haben. Laut ihrer Klageschrift sei Jackson damals unangekündigt erschienen und habe sie mehrere Minuten „gewaltsam“ vergewaltigt, bevor er plötzlich aufgehört und ihr Zuhause verlassen habe. Sie gibt an, durch den Vorfall bis heute traumatisiert zu sein.

Barretts Anwälte erklärten, sie hätten Jackson trotz mehrerer Versuche nicht persönlich ausfindig machen können und deshalb die Genehmigung des Gerichts erhalten, die Klage über eine öffentliche Bekanntmachung in der „Los Angeles Times“ zuzustellen. Die Anzeige erschien laut „TMZ“ mehrere Wochen lang zwischen August und September 2025. Da Jackson mehr als zwei Jahre lang nicht auf die Klage reagierte, sprach das Gericht der Klägerin im vergangenen Mai ein Versäumnisurteil in Höhe von rund 6,5 Millionen Dollar zu. Die Summe umfasste demnach Schadenersatz, Gerichtskosten sowie von Barrett geltend gemachte medizinische Behandlungskosten.

„Ein schwerwiegender Fehler“

Erst danach meldete sich Jackson zu Wort. Der in Bahrain lebende Sänger argumentierte vor Gericht, dass das Urteil aufgehoben werden müsse, weil die Klägerin ihn unter dem Namen „Jermaine Jackson“ verklagt habe. Seinen Namen habe er jedoch bereits 2013 offiziell in „Jermaine LaJuane Jacksun“ geändert. Zudem seien die Veröffentlichungen in Los Angeles erfolgt, obwohl er zu dieser Zeit im Ausland gelebt habe. Unabhängig davon wies das ehemalige The-Jackson-Five-Mitglied die Vergewaltigungsvorwürfe vollständig zurück.

Das Gericht gab dem Musiker nun recht. Die zuständige Richterin Elaine W. Mandel räumte zwar ein, dass die Zustellung an Beklagte im Ausland schwierig sein könne. Aber: „Die Entscheidung, die Klage in Los Angeles zu veröffentlichen, nachdem bekannt war, dass sich Jacksun wahrscheinlich im Ausland befand, und dies zudem unter einem falschen Namen zu tun, lässt jedoch keine andere Wahl, als das Versäumnisurteil aufzuheben.“

Auch die Behauptung von Barretts Anwälten, wonach sie eine richterliche Genehmigung für die öffentliche Anzeige bekommen hätten, scheint die Richterin zurückzuweisen. „Die Nichtverwendung von Jacksuns echtem Namen ist ein schwerwiegender Fehler, der durch die Entscheidung des Klägers, die Bekanntmachung in Los Angeles zu veröffentlichen, während Jacksun offenbar im Ausland lebte, noch verschlimmert wird“, sagte Mandel weiter.

Laut dem Magazin „Billboard“ hat Jermaine Jackson nun zehn Tage Zeit, auf Barretts Klage zu reagieren und sich in dem Verfahren zu verteidigen. Über die Vergewaltigungsvorwürfe selbst wurde mit der aktuellen Entscheidung nicht inhaltlich geurteilt. „Jermaine beharrt darauf, dass er die Klägerin nicht vergewaltigt hat“, erklärte Jacksons Anwalt Bret Lewis gegenüber der Entertainment-Marke. „Ich möchte hinzufügen, dass das vorgeworfene Verhalten nicht charakteristisch für den Jermaine Jackson ist, den ich als sein langjähriger Anwalt seit Jahren kenne. Wir beabsichtigen, uns gegen diese Vorwürfe energisch zu verteidigen.“

Quelle: ntv.de, lpe

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