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Geheilt und doch benachteiligt: Bundesländer für Recht auf Vergessenwerden nach Krebs

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 16, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Geheilt und doch benachteiligtBundesländer für Recht auf Vergessenwerden nach Krebs

Das Recht auf Vergessenwerden könnte auch bei anderen Erkrankungen greifen. (Foto: imago images/Future Image)

Eine überstandene Krebserkrankung kann Betroffene noch Jahre später bei Versicherungen, Krediten oder Adoptionen benachteiligen. Die Länder wollen deshalb Auskunftspflichten zeitlich begrenzen und gespeicherte Daten löschen lassen. Für Manuela Schwesig ist es auch eine persönliche Initiative.

Menschen mit überstandenem Krebs sollen nach dem Willen des Bundesrats ihre frühere Erkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr offenlegen müssen. Die Länderkammer forderte in einer Entschließung dafür ein Recht auf Vergessenwerden nach Krebs. So soll eine solche Erkrankung für Betroffene später nicht mehr zum Nachteil werden – etwa bei Versicherungen, Krediten oder einer Adoption.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die selbst eine Krebserkrankung überstanden hat, sagte vor der Sitzung des Bundesrats, der Antrag liege ihr ganz besonders am Herzen. „Viele Menschen erkranken jedes Jahr in Deutschland an Krebs. Es ist die Volkskrankheit Nummer zwei.“ Eingereicht hatten den Entschließungsantrag neben ihrem Land Bremen, Niedersachsen und Thüringen.

Grundsätzlich besagt das Recht auf Vergessenwerden, dass persönliche digitale Daten nicht unbegrenzt verfügbar sein sollen. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Länder eine entsprechende gesetzliche Regelung auf den Weg bringen.

Dies betrifft insbesondere den Abschluss von Versicherungen und Kreditverträgen, bei denen Betroffene durch die frühere Erkrankung weiterhin Nachteile erfahren können. Auch bei Adoptionen könnten überwundene Krebserkrankungen eine Rolle spielen, da der Gesundheitszustand der Bewerberin oder des Bewerbers bei der Auswahl berücksichtigt werde.

Medizinisch angemessene Fristen

Bereits vorhandene Daten müssten nach Ablauf einer medizinisch begründeten Frist gelöscht werden, verlangt die Entschließung. Um Zeiträume zu ermitteln, seien unter anderem Rückfall- und Langzeitrisiken und Kriterien für Heilung und dauerhafte Besserung zu berücksichtigen. Geprüft werden solle ein Recht auf Vergessenwerden auch bei anderen Erkrankungen.

Schwesig hatte ihre Brustkrebserkrankung 2019 öffentlich gemacht. Im Bundesrat sagte sie: „Ich selber habe es erlebt, was es bedeutet, die Diagnose Krebs zu bekommen, was es bedeutet, dagegen anzukämpfen, und dass Krebs nicht gleich Krebs ist, sondern es oft die Möglichkeit gibt, auch wieder gesund zu werden.“ Dann sei es wichtig, dass man die Erkrankung nicht dauerhaft überall angeben müsse. Vor allem junge Menschen, die als Kinder oder Jugendliche an Krebs erkrankten, würden darunter leiden, ihr Leben lang die Erkrankung angeben zu müssen. „Und deshalb setze ich mich für das Recht auf Vergessenwerden der Krebserkrankung ein.“

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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