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Startseite»Betrugsmaschen»HIV bei der Maniküre? Die Warnung im Faktencheck
Betrugsmaschen

HIV bei der Maniküre? Die Warnung im Faktencheck

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 16, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Bei einer fachgerecht und hygienisch korrekt durchgeführten Maniküre besteht laut der British HIV Association (BHIVA) kein HIV-Übertragungsrisiko. Die Fachgesellschaft hält besondere Vorgaben für die Maniküre von Menschen mit HIV ausdrücklich für unnötig. Daraus folgt allerdings keine Entwarnung für jede denkbare Verwendung verschmutzter Instrumente: Eine Verletzung mit einem durch fremdes Blut verunreinigten Werkzeug ist anders zu beurteilen als eine Behandlung mit korrekt aufbereiteten Instrumenten.

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Was der indonesischsprachige Beitrag behauptet

AFP dokumentiert am 16. Oktober 2026 einen indonesischsprachigen Threads-Beitrag vom 7. Oktober. Der erste Teil lautet in deutscher Übersetzung:

„Wenn du HIV hast, lass bitte keine Nagelbehandlung machen!! Vor allem ihr ‚Botis‘. Beim Reinigen der Nagelhaut kann es sehr leicht zu Blutungen kommen, und die verwendeten Instrumente müssen anders sterilisiert werden als normalerweise. Und ja, an alle Nageldesignerinnen und Nageldesigner: Führt am besten ab jetzt eine medizinische Dekontamination und Sterilisation durch, weil wir ja nicht für jede Behandlung eine neue Nagelhautzange kaufen und danach wegwerfen können. 😭“

Mit „Botis“ sind hier abwertend schwule Männer gemeint, die beim Sex die passive Rolle einnehmen. AFP dokumentiert ähnliche Behauptungen auch auf Facebook, TikTok und X.

Warum wir eine fremdsprachige Behauptung prüfen

Fremdsprachige Falschbehauptungen können auch bei uns auftauchen. Auf sozialen Netzwerken lassen sich Beiträge maschinell übersetzen – je nach Plattform und Einstellung automatisch oder auf Knopfdruck. Facebook bietet Übersetzungen für Beiträge und Kommentare an; Threads richtet seine Übersetzungsfunktion nach der Beitragssprache und den Spracheinstellungen der lesenden Person aus. Auch englischsprachige oder indonesische Behauptungen können dadurch für ein deutschsprachiges Publikum verständlich werden. Das ist ein möglicher Verbreitungsweg; eine tatsächliche deutschsprachige Verbreitung dieses konkreten Posts haben wir nicht nachgewiesen. Wir ordnen die Aussage vorsorglich ein.

Die BHIVA-Kurzempfehlung vom 15. Dezember 2025 widerspricht solchen Sonderregeln. Voraussetzung für sichere kosmetische Behandlungen sind fachkundige Anbieter und eingehaltene Hygienestandards. Ein bekannter HIV-Status erfordert keine zusätzlichen besonderen Vorkehrungen. Der Aufruf, Menschen mit HIV von Nagelbehandlungen fernzuhalten, erklärt ihren Status pauschal zum Problem, obwohl fachgerechte Hygiene bei allen Kundinnen und Kunden notwendig ist.

Warum blutverunreinigte Instrumente gesondert zu beurteilen sind

HIV wird durch gewöhnliche Alltagskontakte nicht übertragen. Die Weltgesundheitsorganisation nennt jedoch unter anderem infektiöses Blut als Übertragungsmedium und unsterile schneidende oder stechende Eingriffe als Risikosituation. Deshalb wäre auch die Gegenbehauptung zu weitgehend, eine HIV-Übertragung durch gemeinsam benutzte Nagelinstrumente sei unter allen Umständen unmöglich.

Die BHIVA verweist selbst auf einen Fallbericht aus dem Jahr 2014. Darin wird eine mögliche Übertragung zwischen zwei Verwandten über gemeinsam verwendete Maniküreinstrumente beschrieben. Die untersuchten Virussequenzen waren eng verwandt; die mutmaßlich übertragende Person hatte damals keine unterdrückte Viruslast. Laut BHIVA wurden die Instrumente zwischen den Anwendungen zu Hause nicht sterilisiert. Der Fallbericht legt diesen Übertragungsweg nahe, beweist den konkreten Ablauf aber nicht.

Wer sich tatsächlich mit einem möglicherweise durch fremdes Blut verunreinigten Instrument verletzt hat, sollte rasch ärztlich abklären lassen, ob ein relevantes Infektionsrisiko vorliegt. Nach einem Risikokontakt kann eine medikamentöse HIV-Vorbeugung, kurz PEP, infrage kommen. Das österreichische Gesundheitsportal rät zur möglichst sofortigen Abklärung. Eine gewöhnliche Maniküre allein ist kein solcher Risikokontakt.

BEHÖRDE

Weltgesundheitsorganisation (WHO)

27. Juli 2026

WISSENSCHAFT

British HIV Association (BHIVA)

15. Dezember 2025

UNTERNEHMEN

Meta

5. Juli 2023, aktualisiert am 14. August 2024

BEHÖRDE

Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs

30. November 2021

UNTERNEHMEN

Meta / Engineering at Meta

1. Juli 2016

WISSENSCHAFT

Matsuda et al. / AIDS Research and Human Retroviruses

November 2014

Tom Wannenmacher bei Mimikama, engagiert in der Aufklärung.

Tom Wannenmacher

Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.

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Dr. Heinrich Krämer
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