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Politik

Justizministerin Hubig sieht noch „viele Fragezeichen“ bei Gesetz zu Vergesellschaftungen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 27, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 27.10.2026 • 10:38 Uhr

Innenminister Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen von Wohnungen. Doch seine Kabinettskollegin Hubig sieht noch viel Klärungsbedarf – und verweist auf verfassungsrechtliche Bedenken.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich skeptisch zu dem von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Erschwerung von Vergesellschaftungen geäußert. „Es gibt noch viele Fragezeichen – und natürlich ist die Debatte nicht zu Ende. Ich nehme die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken gegen das Vorhaben ernst“, sagte die SPD-Politikerin dem Kölner Stadt-Anzeiger.

Am Sonntag waren Details eines Eckpunktepapiers bekannt geworden, an dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) arbeitet. Ein sogenanntes Investitionsschutzgesetz soll verhindern, dass eine mögliche linksgeführte neue Regierung in Berlin wie geplant bis zu 160.000 Wohnung vergesellschaften kann.

Die Eckpunkte des Gesetzes sehen unter anderem vor, dass eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur dann überhaupt möglich sein soll, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste dann beweisen, dass sie alle anderen Mittel, also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau, vollumfänglich ausgeschöpft hat und ihr nichts anderes übrig bleibt. Wenn enteignet werde, müsse eine Entschädigung „unmittelbar in Geld“ und vor allem zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird. Das dürfte die Pläne in Berlin tatsächlich deutlich erschweren.

Bayerns Bauminister spricht von „Spuk in Berlin“

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter macht Druck für eine rasche Entscheidung. „Wir brauchen schnell Sicherheit für Investoren und Banken, damit wieder gebaut wird“, betonte der CSU-Politiker. Vergesellschaftungen kämen nur infrage, wenn sie zwingend notwendig seien, der Verkaufswert zu 100 Prozent entschädigt werde und das Geld dafür sofort fließe.

„Wenn diese Kriterien gelten, ist der Spuk in Berlin gleich zu Ende, denn letztendlich kann sich die Bundeshauptstadt diese sozialistische Fantasterei gar nicht leisten“, sagte Bernreiter.

Auch die Lobbyorganisation „Wirtschaftsrat der CDU“ hatte die Bundesregierung aufgefordert, die Pläne gegen Vergesellschaftungen zeitnah zu verabschieden. „Das Gesetz muss unverzüglich auf den Weg gebracht werden“, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger der Rheinischen Post. Dobrindt gehe mit seinen Vorschlägen für ein Investitionsschutzgesetz den „genau richtigen Weg“.

Verfassungsrechtler haben Bedenken

Verfassungsrechtler hatten hingegen Bedenken an Dobrindts Eckpunktepapier geäußert. Denn Vergesellschaftungen sind laut Grundgesetz erlaubt.

Auch die Vorsitzende des SPD-Arbeitnehmerflügels, Cansel Kiziltepe, kritisierte die Pläne des Innenministers. „Mit seinem juristisch wackeligen Vorschlag für ein Anti-Vergesellschaftungsgesetz zeigt Alexander Dobrindt: Die Union stellt die Interessen großer Immobilienkonzerne über unser Grundgesetz“, sagte Kiziltepe gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. „Statt Respekt vor einer demokratischen Entscheidung will er Rendite-Garantie für die Wohnungswirtschaft“, so Kiziltepe weiter.

Hubig machte indes deutlich, dass sie sich dem Gesetz nicht grundsätzlich verschließe. Wenn etwas im Koalitionsausschuss beschlossen worden sei, seien alle gut beraten, sich konstruktiv einzubringen und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, so Hubig.

Enteignung oder Vergesellschaftung?

In der Debatte über Vergesellschaftung von Wohnraum in Berlin werden die Begriffe Enteignung und Vergesellschaftung oft synonym verwendet – zum Teil auch von den Befürwortern der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Doch im Grundgesetz beziehen sich die zwei Fälle auf unterschiedliche Artikel.
Bei einer Enteignung nach Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) werden konkrete Eigentumsrechte für bestimmte Vorhaben, die dem „Wohle der Allgemeinheit“ dienen, entzogen – etwa Grundstücke für eine Autobahn oder einen Deich. Wollen die Grundstückseigentümer nicht verkaufen, können sie in bestimmten Fällen enteignet werden. Dafür gibt es eingespielte rechtliche Verfahren mit Entschädigungszahlungen für die enteigneten Besitzer. Allein im Straßenbau gibt es jedes Jahr eine dreistellige Zahl an Enteignungsverfahren.
Bei einer Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG geht es hingegen darum, „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ in Gemeineigentum zu überführen. Allerdings kam Artikel 15 noch nie zur Anwendung. Es geht damit um absolutes rechtliches Neuland. Auch hier müssten Art und Ausmaß der Entschädigung gesetzlich geregelt werden. Die Bezeichnung Enteignung ist in der politischen Debatte verständlich, juristisch aber unpräzise.
Mit Material der Nachrichtenagentur dpa und Informationen der ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe

Justizministerin hält Berliner Weg für ungeeignet

Grundsätzlich hält Hubig das geplante Vorgehen von Linken, Grünen und SPD in Berlin für ungeeignet. Sie verwies auf viele Milliarden an Entschädigungen und eine jahrelange Rechtsunsicherheit. „Besser wäre es, das Geld in den Neubau von günstigen Wohnungen zu investieren. Außerdem müssen wir unser soziales Mietrecht weiter stärken“, sagte sie zu möglichen Alternativen.

Linken-Chef Luigi Pantisano hatte Dobrindt und der gesamten schwarz-roten Bundesregierung vorgeworfen, ihnen seien die Aktionäre großer Konzerne wie Vonovia wichtiger als die Mieterinnen und Mieter. Die Bundes-SPD müsse nun entscheiden, auf welcher Seite sie stehe, „auf der Seite der Mietmafia oder der Mieterinnen und Mieter“, so Pantisano.

Am Samstag entscheidet sich auf einem Landesparteitag der Linken, ob es zu Koalitionsverhandlungen in Berlin kommt. SPD und Grüne haben bereits zugestimmt.

Mit Informationen von Kathrin Aue, ARD-Hauptstadtstudio Berlin

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