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Politik

Könnten Smart Glasses in Deutschland verboten werden?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 2, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Stand: 02.08.2026 • 15:10 Uhr

Immer öfter landen Aufnahmen im Netz, die heimlich mit Smart Glasses gefilmt wurden. Sich juristisch gegen die Aufnahmen zu wehren, ist oft schwer bis unmöglich. Experten halten ein Verbot der Brillen für möglich.

Antonetta Stephany

Noch sieht man sie in Deutschland nicht allzu häufig, und selbst wenn man eine sieht, mag man sie vielleicht erst einmal gar nicht erkennen. Es geht um sogenannte Smart Glasses oder – nach dem aktuell größten Hersteller – Meta Glasses.

Das sind Brillen, die weit mehr können, als Sehschwächen auszugleichen. Über eingebaute Lautsprecher lässt sich Musik hören, winzige Kameras sehen das, was der Träger auch gerade sieht, und so kann die eingebaute KI direkt über die Brille unterstützen und beispielsweise Texte aus fremden Sprachen übersetzen. All das funktioniert per Sprachsteuerung oder durch Berührung des Brillengestells.

Heimliche Filmaufnahmen nehmen zu

Was die Brillen außerdem können: mit der Kamera fotografieren und filmen. Auch Tonaufnahmen kann man mit dem eingebauten Mikrofon machen, die Reichweite beträgt bei Meta Glasses bis zu zwei Meter, wie Auswertungen der Bundesdatenschutzbeauftragten ergeben haben.

Das alles läuft einigermaßen heimlich, denn: Während Smart Glasses vor einigen Jahren noch an Science-Fiction-Filme erinnerten, sehen die neuen Meta Glasses von Ray Ban genauso aus wie die ganz normalen Modelle der Brillenmarke. Das sorgt für Ärger. In einem Fall aus Hamburg berichtete eine junge Frau, dass sie nichts ahnend im Bikini am Alsterufer von jemandem angesprochen wurde. Einige Tage später entdeckte sie ein Video dieser Unterhaltung auf TikTok. Sie wurde unbemerkt gefilmt mit Smart Glasses. Seitdem hat sie Angst, ständig und überall möglicherweise gefilmt zu wer-den und das Video nachher im Netz zu finden.

Die gemeinnützige Organisation HateAid kritisiert: „Die Technologie beschleunigt digitale Gewalt, da Täter*innen mittlerweile kaum noch technisches Know-how benötigen.“

Strafrecht hilft oft nicht weiter

Aber ist das heimliche Filmen einfach so erlaubt? Grundsätzlich gilt in Deutschland: Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Wenn man gegen seinen Willen gefilmt oder fotografiert wird, kann das gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Da kann man verlangen, dass Aufnahmen gelöscht und nicht weiterverbreitet werden. Bei besonders sensiblen Aufnahmen kann man auch Schadensersatz fordern. Vor Gericht müsste man dazu aber beweisen, dass man unfreiwillig gefilmt wurde – und das kann je nach Situation schwierig werden.

Auch das Strafrecht hilft Betroffenen oft nicht weiter. Das Veröffentlichen oder Verbreiten solcher Aufnahmen ist zwar strafbar. Das Filmen oder Fotografieren an sich ist es in den meisten Fällen aber nicht. Wenn man jemanden heimlich in seiner Wohnung oder in einem anderen geschützten Raum in intimen Situationen aufnimmt, ist das zwar strafbar. Personen beispielsweise in einer öffentlichen Sauna zu filmen, ist aber nicht strafbar.

Das könnte sich allerdings zumindest für die Sauna bald ändern. Das Bundesjustizministerium hat nämlich vor ein paar Monaten einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen unter Strafe stellt.

Heimliche Tonaufzeichnungen hingegen sind strafbar. Persönliche Gespräche darf keiner ohne Einwilligung aufnehmen.

Ist das kleine Aufnahmelämpchen sichtbar genug?

Smart Glasses haben in der Regel oben am Brillenrand ein kleines Lämpchen, das leuchtet, wenn gefilmt oder fotografiert wird. Die entscheidende Frage ist deshalb, ob das ausreichend sichtbar ist und ob dadurch auch jedem klar ist, dass hier gerade gefilmt wird. Denn dann könnte man sein Verhalten entsprechend anpassen und solchen Aufnahmen widersprechen oder aus dem Weg gehen.

Gerichtlich ist diese Frage bisher noch nicht geklärt. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs, der grundsätzlich für Meta-Dienste in Deutschland zuständig ist, hält das Lämpchen nicht für ausreichend erkennbar. Fuchs berichtet, dass seine Behörde die Brillen ausführlich getestet hat. Ein Prüfbericht dazu wird noch veröffentlicht. Fuchs sagt aber schon jetzt: Das Aufnehmen von Personen mit den Meta Glasses verstoße eindeutig gegen das Datenschutzrecht.

Was fehle, sei die Erkennbarkeit. „Das LED-Signal fällt im Alltag einfach nicht genug auf. Wenn man im Park an einer Person mit Meta Glasses vorbeiläuft, kann man nicht oder zumindest nicht ohne große Anstrengung direkt sehen, dass da gefilmt wird“, meint Fuchs.

Auch die KI-Funktionen der Meta Glasses sehen Datenschützer kritisch. Fuchs steht dazu im Austausch mit der irischen Datenschutzaufsicht, die auf EU-Ebene für Meta zuständig ist. Da zeichne sich ab, dass man Meta möglicherweise die KI-Funktionen in der Brille untersagen werde, da in den Aufnahmen der Brillen eben auch Dritte ohne ihr Wissen zu sehen sein könnten, und das dürfe nicht einfach für das KI-Training genutzt werden.

Droht ein Verbot?

Was datenschutzrechtlich außerdem verboten ist: Kameras oder Aufnahmegeräte, die als Alltagsgegenstände getarnt sind. Da denkt man zurecht an James Bond, erfasst sind nämlich genau solche Spionagewerkzeuge wie Minikameras im Kugelschreiber. Und die neuen Meta Glasses sehen eben genauso aus wie normale Brillen. Bis auf das kleine Lämpchen, das beim Filmen leuchtet. Auch deshalb ist es spannend, ob Gerichte dieses Lämpchen als ausreichend bewerten, um die Brillen eindeutig als filmende Smart Glasses erkennbar zu machen.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke, der sich seit Jahren rechtlich mit Smart Glasses beschäftigt, meint: „Bei den neuen Meta Glasses kann nicht jedermann erkennen, dass das Smart Glasses sind.“ Das Lämpchen reiche dafür nicht aus. Daher habe die Brille eindeutig das Potenzial, heimliche Aufnahmen zu machen. Danach wären solche Brillen in Deutschland verboten und es wäre strafbar, sie zu besitzen. Und es könnte sogar strafbar sein, die Brillen in Deutschland herzustellen oder zu verkaufen.

So sieht es auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte. Da man mit den Brillen Aufnahmen auch direkt per Sprechbefehl versenden und zum Beispiel auf Sozialen Netzwerken posten kann, spreche sehr viel dafür, dass es sich um verbotene, sogenannte Telekommunikationsanlagen handelt. Zuständig für ein solches Verbot wäre die Bundesnetzagentur. Die arbeitet auch bereits an der Frage. Fuchs meint: „Die Bundesnetzagentur hätte gute Gründe auf ihrer Seite, hier wirklich ein Verbot auszusprechen.“

Was Betroffene tun können

Doch was können Betroffene solcher heimlichen Aufnahmen konkret tun? Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Fuchs stellt klar: „Niemand muss hinnehmen, ohne Zustimmung gefilmt oder fotografiert zu werden.“ Man könne sich deshalb an die Datenschutzaufsicht wenden. Denn das heimliche Filmen mit der Brille ist eben ein Datenschutzverstoß und dagegen geht seine Behörde – auch in Zusammenarbeit mit der Polizei – vor. „Meine Behörde hat bereits in der Vergangenheit Bußgelder wegen rechtswidriger Aufnahmen verhängt. Das werden wir auch weiter tun“, sagt Fuchs.

Wie man im Ernstfall vorgehen kann, erklärt HateAid: „Solltest du betroffen sein, sammele am besten möglichst schnell Beweise: Dafür eignen sich Screenshots, Links, Nutzerprofile, Zeitstempel und die Dokumentation von Kommentaren oder Reichweiten. Anschließend kannst du die Inhalte bei den Plattformen melden und die Löschung beantragen.“

HateAid unterstützt Betroffene auch direkt dabei, mit solchen Aufnahmen umzugehen und sich dagegen zu wehren, beispielsweise mit einer Anzeige bei der Polizei oder vor Gericht. Dazu bietet die Organisation Beratung und weitere Hilfsangebote an.

Zum Thema hören Sie auch den Podcast „Die JustizreporterInnen: Heimlich gefilmt mit Smart Glasses“ auf ARD Sounds.

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Dr. Heinrich Krämer
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