Kommentar
Jens Spahn und sein Mann haben sich ihren Kinderwunsch per Leihmutterschaft erfüllt. In Deutschland ist diese verboten. Dass der Unionsfraktionschef das gesetzliche Verbot umgeht, ist ein schwerer Fehler.
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Und im Fall von Leihmutterschaften ist das Gesetz eindeutig: Sie sind in Deutschland verboten. Dafür gibt es gute Gründe.
Jens Spahn und seinen Mann hat das nicht davon abgehalten, ihren Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutter in den USA Wirklichkeit werden zu lassen. Das ist politisch falsch. Und es wirft moralische Fragen auf, denen sich der Unionsfraktionschef stellen muss.
Spahn verkehrt die Vorbildfunktion ins Gegenteil
Wenn jemand ein so wichtiges Amt wie Spahn hat, hat er eine politische Vorbildfunktion. Aber diese verkehrt der CDU-Politiker gerade ins Gegenteil. Zur Erinnerung: Das Embryonenschutzgesetz gilt auch für den Chef einer Regierungsfraktion. Und es widerspricht dem Geist dieses Gesetzes, wenn Spitzenpolitiker es umgehen, indem sie sich eben im Ausland eine Leihmutter suchen.
Spahn schadet damit dem Vertrauen in den Rechtsstaat. Die unfreiwillige Botschaft: Regeln gelten für alle – es sei denn, man hat das Geld, sie zu unterlaufen. Eine Leihmutterschaft in den USA ist so teuer, dass sie nur Spitzenverdiener in Erwägung ziehen können. Dass sich Spahn damit gegen die Linie seiner eigenen Partei stellt, fällt da kaum noch ins Gewicht.
Der Fraktionschef darf sich nicht wegducken
Schwer wiegen dagegen die moralischen Implikationen. Leihmutterschaften bergen das Risiko, dass sich Frauen wegen einer wirtschaftlichen Notlage dazu bereit erklären. Und auch wenn dies nicht immer der Fall ist: Vom Prinzip her wird der Körper einer Frau instrumentalisiert, damit andere Eltern werden können.
Deshalb sind Leihmutterschaften ja hierzulande verboten. Wenn Spahn das ändern will, muss er es sagen. Wegducken geht jetzt nicht mehr.
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