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Lockte Opfer mit Geld und Luxus: Schweizer wegen Zwangsprostitution von Jugendlichen verurteilt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 31, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Lockte Opfer mit Geld und LuxusSchweizer wegen Zwangsprostitution von Jugendlichen verurteilt

Das Landgericht Düsseldorf begründet die Entscheidung mit dem umfassenden Geständnis des Angeklagten. (Foto: picture alliance/dpa)

Ein Schweizer wird in Düsseldorf unter anderem wegen Zwangsprostitution und Menschenhandels verurteilt. Er lockte Jungen im Alter von 15 bis 17 Jahren in seine Wohnung, setzte sie unter Drogen und bot zwei von ihnen anschließend erwachsenen Freiern an.

Ein 30-Jähriger hat schwule Jugendliche mit Drogen gefügig gemacht und sie älteren Männern zur Prostitution angeboten. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Schweizer wegen Zwangsprostitution, Zuhälterei, Menschenhandels und der Abgabe von Drogen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren.

Die Vorsitzende Richterin begründete das vergleichsweise milde Urteil mit dem umfassenden Geständnis des Angeklagten und der überlangen Dauer des Verfahrens. Das Verfahren fand zum Schutz der jugendlichen Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Taten ereigneten sich laut Anklage in den Jahren 2020 und 2022. Die betroffenen Jugendlichen waren damals zwischen 15 und 17 Jahre alt. Der Schweizer und sein zunächst mitangeklagter Partner hätten über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen und sie zu Partys in ihre gemeinsame Wohnung in Düsseldorf eingeladen.

Dort seien die Jugendlichen mit Versprechungen über Luxus, Liebe oder eine dauerhafte Unterkunft gelockt und bei Partys mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht worden. In zwei Fällen seien sie anschließend älteren Freiern zur Prostitution angeboten worden. Die Anklage hatte dem Schweizer zudem Vergewaltigungen vorgeworfen. Diese Vorwürfe ließen sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht beweisen.

Der 25-jährige Mitangeklagte war bereits zuvor wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage von 4000 Euro und einer Woche Jugendarrest verurteilt worden. Den Arrest hatte er nach Angaben aus dem Verfahren bereits in Untersuchungshaft verbüßt.

Die beiden Männer waren nach mehreren Anzeigen Anfang Juli 2022 festgenommen worden. Während der jüngere Angeklagte auf freiem Fuß blieb, tauchte der heute 30-Jährige laut Gericht unter. Er wurde international gesucht und Ende August festgenommen.

Quelle: ntv.de, kaz/dpa

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