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Niedrige Strafe für CSD-Täter: Richterliche Milde hatte im Fall Abul B. tödliche Folgen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 27, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Niedrige Strafe für CSD-TäterRichterliche Milde hatte im Fall Abul B. tödliche Folgen

27.07.2026, 15:33 Uhr Ein Kommentar von Nikolaus Blome
Gedenken-nahe-des-Tatorts-des-islamistischen-Terroranschlags-beim-48-Christopher-Street-Day-2026-im-Tiergarten-Berlin-27-07
Gedenken nahe des Tatorts des mutmaßlich islamistischen Terroranschlags beim 48. Christopher Street Day 2026 im Tiergarten. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Richter und Staatsanwälte sind in anderen Ländern oft das letzte Bollwerk der zivilisierten Gesellschaft. In Berlin war es jetzt das Gegenteil. Abdul B. war vor seiner Todesfahrt in Berlin auf freiem Fuß – weil die Justiz bei seinen Vorstrafen Gnade walten ließ.

In den Milieus weit Rechtsaußen ist es schon lange Mode, die deutschen Gerichte als willfährig wokes Organ einer angeblichen Unrechts- und Unterdrückungsmaschine „der Eliten“ zu diffamieren. Zu gegebener Zeit wurden oder werden Richter oder Staatsanwälte in Ungarn, Polen, Großbritannien und den USA als „Volksfeinde“ an den Pranger gestellt.

Ähnliches plant auch die AfD in Sachsen-Anhalt. Dort soll vor eine Art Tribunal zitiert und kurzerhand schuldig gesprochen werden, wer in der Corona-Zeit am „Unrecht“ der Pandemie-Maßnahmen teilhatte, welches die AfD trotz aller gegenteiligen Gerichtsurteile und Parlaments-Beschlüsse für erwiesen hält. Richter und Staatsanwälte sollen sich dort angesprochen fühlen. Kein Zweifel: Die Justiz soll eingeschüchtert werden, damit sie im Falle des Falles weniger kraftvoll die Demokratie schützen kann. Damit sie den Möchtegern-Autokraten nicht im Weg steht.

An dieser Stelle nun wird es heikel, es ist ein Dilemma, aber es hilft nichts: Eigentlich ist Richterschelte ein No-Go, nicht nur für Politiker, sondern auch in jedweder aufgeklärt-zivilisierten Debatte. Aber was machen wir mit dieser No-Go-Regel, wenn in Berlin offenkundig Richter zur politisch-gesellschaftlichen Selbstdemontage ihrer Funktion geschritten sind, unfreiwillig vermutlich, aber sehenden Auges? In ihrer Haut möchte man nach dem Anschlag nicht stecken, denn die Fallhöhe zwischen den Opfern der Mordfahrt und dem „Deradikalisierungs“-Seminar, das Abdul B. zähmen sollte, ist unüberbrückbar. Was in Sachen B. geurteilt wurde, wird der Demokratie weitere (Akzeptanz-)Probleme eintragen, weil es niemand mehr versteht und das zu Recht.

Lassen sich IS-Krieger resozialisieren?

So galt die wahnwitzige Mordfahrt des Islamisten natürlich der queeren Szene und der herrlich harmlosen Berliner Partykultur. Aber getroffen hat sie auch jenen Staat, der die Todesfahrt, so hart muss man das sagen, am Ende mit ermöglicht hat. Es ist auf tragisch paradoxe Weise Wasser auf die Mühlen all‘ derer, die nicht nur (wie jeder vernünftige Mensch) Islamismus ablehnen, sondern auch den ganzen Islam, pauschal alle Muslime und in Wahrheit die Homosexuellen irgendwie auch.

Der junge Islamist, der schon einmal im Gefängnis gesessen hatte und für den IS Terror verbreiten wollte, wird in Berlin wegen einer „schweren staatsgefährdenden Straftat“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, noch dazu mit 20 Jahren Alter nach mildem Jugendstrafrecht. Finde die Fehler in diesem Satz, könnte man zynisch spotten, aber nichts daran ist zum Lachen. Alles ist daran legal, weil im Rahmen des richterlichen Ermessens und der Resozialisierung verpflichtet, wenn nicht alles täuscht. Trotzdem ist nichts daran richtig, wie man nach dem Anschlag weiß – aber vorher eben schon hätte ahnen müssen.

Lassen sich gehirngewaschene IS-Krieger mit den Mitteln des bürokratischen Rechtsstaates überhaupt resozialisieren? Warum ging das Urteil und die anschließende Freilassung an den mutmaßlich untersten Rand der gesetzlichen Möglichkeiten? Und nicht an den obersten? Was genau sprach für die vage Hoffnung, ein Berliner Benimm-Seminar werde es schon richten? Da ist gewettet worden – verloren haben die Opfer beim CSD.

Abdul B. hätte ohne „Vorbewährung“ in Haft sitzen können

Apropos Wette: Wetten, dass sich Regierung und Opposition nun in einer Debatte um Gesetzesverschärfung verhaken werden, schrill begleitet von den Rufen nach „Remigration, millionenfach!“ sowie – andersherum – dem Faschismus-Geschrei der Partei Die Linke? Vielleicht sind tatsächlich noch ein paar Gesetzeslücken zu schließen, aber das ist nicht der Punkt. Nach allem, was man bislang weiß, wäre es im existierenden Gesetzes- und Strafrahmen durchaus möglich gewesen, auf die „Vorbewährung“ von Abdul B. zu verzichten. Dann hätte er in Haft gesessen, statt in sein Mordauto zu steigen.

Das alles kommt zur Unzeit. Der Streit um die Folgen eines solchen Anschlags ist noch holzhammerartiger als früher. Bestimmten Milieus, Pleite-Portalen und Profilsuchenden geht es nur noch darum, allein „Migration“ für alles Übel im Land verantwortlich zu machen – um sie irgendwie rückgängig zu machen.

Seien wir nicht naiv: Das setzt die Justiz unter besonderen Druck. Eine Justiz, die nicht regelmäßig so hart, wie es die Gesetze gestatten, gegen die terroristische Islamisten-Szene vorgeht, würde in diesen Zeiten Hand auch an die eigene Existenz legen. Sie macht sich angreifbar für jene, die sie in nicht allzu ferner Zeit angreifen könnten. Zwar agiert die Justiz in der Demokratie unabhängig von den anderen Autoritäten, aber nicht unverbunden mit der Gesellschaft, gerade, wenn diese sich verändert. Wenn die Justiz in all‘ den Jahren von Milde und Multikulti die Härte gegen ihre erklärten Feinde verlernt haben sollte, dann bleibt nun nicht mehr viel Zeit, sie neu zu erlernen. Und zu zeigen.

Quelle: ntv.de

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