Private Parkraum-Überwacher verschicken tausendfach Vertragsstrafen – oft automatisiert. Das Geschäft mit Parkplätzen etwa von Supermärkten ist lukrativ, doch die Methoden sind oft fragwürdig.
Sabine Fuchshofen aus Bad Honnef will mit ihrer Tochter eigentlich nur zum Kinderarzt. Sie wendet auf dem Parkplatz eines Supermarkts, parkt dann aber woanders, direkt vor der Arztpraxis. Wochen später bekommt sie Post von der Firma Parkvision: Vertragsstrafe von 47,50 Euro. Der Vorwurf: Sie habe fast eine Stunde auf dem Supermarktparkplatz geparkt.
Zum Beweis schickt Parkvision Fotos mit Zeitstempeln. Doch die passen nicht zu ihren Bewegungsdaten auf ihrer Google-Maps-Zeitachse. Für Fuchshofen ist klar: Die Vorwürfe stimmen nicht. „Einfach nur Abzocke“, sagt sie. Auf konkrete Fragen zu ihrem Fall reagiert Parkvision nicht.
Immer mehr Firmen kontrollieren Parkplätze
Private Parkplatzkontrollen sind längst ein Massenmarkt geworden. Immer mehr Firmen überwachen bundesweit Parkplätze von Supermärkten, Restaurants und Geschäften. Die Unternehmen argumentieren, sie würden Parkplatzbesitzern helfen, Stellplätze für echte Kunden freizuhalten. Das bestätigen auch mehrere Supermarktbetreiber: Es gehe darum, Dauerparker fernzuhalten.
Doch nicht alle Anbieter arbeiten seriös. „Leider gibt es eine ganze Reihe schwarzer Schafe“, sagt Thomas Müther vom ADAC. Einige Unternehmen versuchten, Autofahrer abzuzocken.
Hohe Forderungen schon fürs Wenden
Besonders drastisch ist der Fall von Michael Fleßner, der in Bruchsal spielt. Auch er fährt kurz auf einen Parkplatz, um dort zu wenden. Wenig später kommt eine Forderung von Parkcontrol24: 107 Euro soll er zahlen. „107 Euro fürs Wenden! Seit wann muss man Geld zahlen fürs Wenden?“, sagt Fleßner. Als er nicht zahlt, folgt ein Inkassoschreiben. Die Forderung steigt auf 196 Euro.
Parkcontrol24 verweist auf Anfrage auf das Hausrecht privater Grundstückseigentümer. Schon das unberechtigte Befahren oder Wenden könne einen Eingriff in die Nutzung des Grundstücks darstellen.
Rechtlich nicht immer zulässig
Stimmt das? Grundsätzlich dürfen Betreiber privater Parkplätze Regeln aufstellen und Vertragsstrafen verlangen. Wer einen Parkplatz nutzt, schließt unter Umständen automatisch einen Vertrag. Doch dafür muss man das beim Befahren auch erkennen können.
Der Kölner Rechtsanwalt Sebastian Günnewig vertritt zahlreiche Betroffene. Er sagt: „Oft sind Schilder schlecht lesbar oder an versteckten Stellen angebracht. Wer die Bedingungen gar nicht erkennen kann, der kann ihnen auch nicht wirksam zustimmen.“ Außerdem seien viele Forderungen deutlich überhöht.
Zum Vergleich: Im öffentlichen Straßenverkehr kostet zu langes Parken 20 Euro. Nach Einschätzung von Gerichten gelten Vertragsstrafen um 30 Euro noch als angemessen. Viele private Anbieter verlangen jedoch deutlich mehr. Hinzu kommen Mahn- und Inkassokosten, die Forderungen schnell auf mehrere hundert Euro steigen lassen.
Millionenfacher Zugriff auf Halterdaten
Möglich wird das Geschäftsmodell auch durch einen einfachen Zugang zu den Halterdaten. Private Parküberwacher können Kennzeichen bei „berechtigtem Interesse“ beim Kraftfahrtbundesamt abfragen. Die Zahl der Abfragen ist in den vergangenen Jahren massiv gestiegen, teilt das Amt mit: von gut 100.000 im Jahr 2005 auf fast vier Millionen im Jahr 2024.
Die technische Überwachung läuft oft automatisiert. Kameras erfassen Kennzeichen bei Ein- und Ausfahrt, Computer berechnen Parkzeiten und versenden anschließend Zahlungsaufforderungen.
„Das kostet sie nichts“
Wie die Firmen arbeiten, zeigt eine verdeckte Recherche des ARD-Kompetenzcenters Verbraucher. Als angebliche Immobilienverwaltung fragen die Reporter mehrere Parküberwacher an. Die Unternehmen reagieren sofort und bieten Beratungsgespräche an.
Ein Mitarbeiter von Parkcontrol24 erklärt den Reportern offen, wie das Modell funktioniert. Die Überwachung koste die Parkplatzbesitzer nichts. „Das Geld verdienen wir mit der Videoüberwachung, indem die Falschparker abgemahnt werden.“ Von Parkcontrol24 heißt es auf Anfrage, man könne die Aussage nicht einordnen, da das Gespräch nicht aufgezeichnet worden sei.
Parkvision schickt den Reportern direkt einen Vertragsentwurf. Darin heißt es ausdrücklich, die Kosten der Überwachung würden durch die Einnahmen aus Vertragsstrafen gedeckt. Kritiker sehen darin einen Interessenkonflikt: Die Firmen sollen zwar Parkplätze freihalten – verdienen aber umso mehr Geld, je mehr Verstöße festgestellt werden.
Insider berichten von Druck und Massenverfahren
Zwei Branchen-Insider schildern ein System mit erheblichem Druck. „Das Geschäftsmodell ist natürlich: Geld verdienen mit Strafzetteln“, berichtet ein Mitarbeiter aus der Kundenakquise. Dass auch Forderungen an Autofahrer verschickt wurden, die nur gewendet oder den Parkplatz lediglich durchfahren hätten, sei gang und gäbe.
Ein anderer Insider, ein Regionalleiter, berichtet von Zielvorgaben: „Es waren so 400 Tickets pro Tag. Es wurde schon viel Druck ausgeübt, dass wir möglichst viele Tickets erzielen.“
Parkcontrol24 widerspricht dieser Darstellung. Zielvorgaben für Vertragsverstöße gebe es bei ihnen nicht. Und zu den Knöllchen fürs Wenden heißt es: „Wenn auf einer privaten Fläche ausdrücklich ein Halteverbot, Wendeverbot oder Durchfahrtsverbot gilt und dieses klar ausgewiesen ist, kann auch die Missachtung einer solchen Regelung einen Verstoß darstellen.“
Zweifel an Beweisfotos
Manche Firmen schrecken offenbar selbst vor Bildmanipulation nicht zurück. Das zeigt der Fall von Silvia Fernandes aus Hanau. Die Leiterin einer Grundschule hat von der Firma Parkwatcher365 Post bekommen. Sie habe außerhalb der Geschäftszeiten, an einem Feiertag, vor einer Bäckerei geparkt.
Sie lässt sich die Fotos zuschicken – und wird misstrauisch. „Die Schatten auf dem Bild passen nicht“, sagt sie. Fernandes vermutet, ihr Fahrzeug sei in das Bild einmontiert worden. Sie erstattet Anzeige wegen Betrugs. Auf Anfragen antwortet die Firma nicht. Die Staatsanwaltschaft Hanau bestätigt, dass gegen Parkwatcher365 momentan ermittelt wird.
Was Betroffene tun können
Anwalt Günnewig rät Betroffenen, Forderungen nicht vorschnell zu bezahlen. „Wer Zweifel hat, sollte widersprechen – dabei aber die Fristen einhalten.“ Sonst könnten die Firmen vor Gericht gehen.
Nach Einschätzung eines Mitarbeiters scheuen viele Firmen allerdings Gerichtsverfahren. „Vor Gericht wird eigentlich nie gegangen“, sagt der Insider. Die Sorge sei groß, Verfahren wegen Formfehlern oder unzureichender Beschilderung zu verlieren. Parkcontrol24 widerspricht auch dieser Darstellung.
