Radikalisiert in DeutschlandDeutsche IS-Rückkehrerin zu Gefängnisstrafe verurteilt
Eine deutsche IS-Rückkehrerin wird in Berlin zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Angeklagte war 2014 nach Syrien gereist um sich dort gemeinsam mit ihrem Mann dem Islamischen Staat anzuschließen. Die Richterin betont zudem, dass sich die Angeklagte aus voller Überzeugung dem IS angeschlossen hat.
Das Kammergericht Berlin hat eine IS-Rückkehrerin zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wie das Gericht mitteilte. Die Angeklagte hat die menschenverachtenden und radikal-islamistischen Ansichten des IS mit voller Überzeugung vertreten, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Demnach reiste die heute 35-Jährige Deutsche im Dezember 2014 nach Syrien, um sich dort der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Erst wenige Monate zuvor war sie zum Islam konvertiert. Sie radikalisierte sich nach Feststellungen des Gerichts binnen kurzer Zeit. Noch in Berlin heiratete sie ein IS-Mitglied nach islamischem Ritus, mit ihm zusammen lebte sie in Syrien und führte den gemeinsamen Haushalt. Nachdem er Syrien wenig später verlassen hatte, lebte die heute 35-Jährige in verschiedenen Frauenhäusern in Syrien des IS.
Während dieser Zeit überzeugte sie eine Freundin aus Berlin, sich im Juni 2015 ebenfalls dem IS in Syrien anzuschließen. Die Freundin kehrte von dort bis heute nicht zurück, wo sie sich aufhält blieb unklar. Laut Gericht kam sie wahrscheinlich ums Leben.
Die nun Verurteilte ergab sich im März 2019 kurdischen Kräften. 2020 gelang ihr die Flucht aus dem Al-Hol Lager in die Türkei. Im April 2026 reiste sie zurück nach Deutschland und wurde noch am Flughafen festgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
