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„Sanierungsfall mit Ansage“: Warken schwört Bürger bei Pflegereform auf „unvermeidbare Härten“ ein

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 27, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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„Sanierungsfall mit Ansage“Warken schwört Bürger bei Pflegereform auf „unvermeidbare Härten“ ein

„Ein Finanzdefizit dieser Größenordnung kann nicht alleine durch die Ausweitung der Einnahmeseite geschlossen werden“, verteidigt Nina Warken ihren Kurs. (Foto: picture alliance / dts-Agentur)

Der Pflegeversicherung fehlen im kommenden Jahr 7,5 Milliarden Euro. Mit einer Reform will die Gesundheitsministerin gegensteuern. Nina Warken räumt nun ein, dass die Einschnitte schmerzhaft seien, ein reines Spargesetz werde es aber nicht.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt ihre Sparpläne zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. „Dies ist keine Reform, die sich eine Gesundheitsministerin wünscht, denn sie ist in Teilen mit unvermeidbaren Härten verbunden“, schrieb die CDU-Politikerin in einem Gastbeitrag für die „Welt am Sonntag“. „Doch diese Reform ist zwingend notwendig, um eine weitere Säule unseres Sozialsystems an die Rahmenbedingungen unserer Zeit anzupassen.“

Die Pflegeversicherung sei „ein Sanierungsfall mit Ansage“, warnte Warken. Sie verwies auf die erwartete Finanzlücke von 7,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr – bei Leistungsausgaben von 70 Milliarden Euro insgesamt im Jahr 2025. „Ein Finanzdefizit dieser Größenordnung kann nicht alleine durch die Ausweitung der Einnahmeseite geschlossen werden.“ Die Deutsche Stiftung Patientenschutz monierte, die Pflegeversicherung sei auch ein Sanierungsfall, weil der Bund ihr Milliarden vorenthalte – unter anderem 5,5 Milliarden Euro noch aus der Zeit der Corona-Pandemie, sagte Vorstand Eugen Brysch.

Warken hat einen Entwurf mit Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen vorgelegt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden. So soll der Pflegebeitrag für Kinderlose von 4,2 auf 4,3 Prozent steigen. Voraussetzungen für Einstufungen in Pflegegrade sollen strenger werden. Besonders umstritten sind zwei Sparmaßnahmen: Zum einen bei den gestaffelten Zuschlägen für Heimbewohner, die deren Eigenanteile drücken – hier sollen höhere Zuschläge künftig erst nach längerer Zeit im Heim gezahlt werden als bislang. Zum anderen bei Zahlungen für Rentenbeiträge pflegender Angehörigen. 

„2016 wurden noch für rund 400.000 pflegende Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, 2024 bereits für 1,6 Millionen Personen“, rechnete Warken vor. „Die Ausgaben sind im gleichen Zeitraum von weniger als einer Milliarde auf rund fünf Milliarden Euro gestiegen. Bei den Zuschüssen für Pflegeheimbewohner haben sich die Ausgaben zwischen 2022 und 2025 auf über sieben Milliarden Euro verdoppelt.“

Zugleich betonte Warken, ihr Vorschlag sei kein reines Spargesetz, sondern ziele auf einen „Paradigmenwechsel“ in der Versorgung. „Wir müssen weg von der Konzentration auf eine Versorgung von Pflegebedürftigkeit und hin zu ihrer stärkeren Vermeidung.“

Der Entwurf stärke die häusliche Pflege und entlaste Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Warken wolle das Leistungsangebot vereinfachen. Damit sei für viele Betroffene eine spürbare Anhebung der Leistungen verbunden, versprach die Bundesgesundheitsministerin. „Und wir organisieren die Versorgung in akuten Krisensituationen neu: Ziel ist es, dass in akuten Situationen besser durch professionelle Pflege unterstützt werden kann, etwa wenn Angehörige ausfallen“, verteidigte Warken die Reform.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

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