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Sicherheitspaket angekündigt: Dobrindt will Gefährdern elektronische Fußfessel anlegen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 27, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Sicherheitspaket angekündigtDobrindt will Gefährdern elektronische Fußfessel anlegen

„Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte Dobrindt der „Bild“-Zeitung. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Fußfesseln, Präventivhaft und ein strengeres Jugendstrafrecht: Als Reaktion auf den mutmaßlich islamistischen Anschlag am Rande des CSD in Berlin kündigt Innenminister Dobrindt schärfere Gesetze für islamistische Gefährder an. Potenzielle Attentäter sollen künftig so schneller aus dem Verkehr gezogen werden. 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat als Reaktion auf den mutmaßlich islamistischen Anschlag in Berlin ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket für den Umgang mit Gefährdern angekündigt. „Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte Dobrindt der „Bild“-Zeitung.

Der Begriff „Gefährder“ beschreibt eine polizeiliche Einschätzung, die allerdings im Polizeirecht nicht gesetzlich verankert ist. Er wird für Personen verwendet, von denen die Polizeibehörden aufgrund bestimmter Kriterien annehmen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten.

Zudem will der Innenminister bundesweit einheitliche Regeln zur Präventivhaft. „Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen“, erklärte er. Als dritten Punkt nannte Dobrindt eine Reform des Jugendstrafrechts. „Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel.“

Der 21-jährige mutmaßliche Attentäter Abdul B. war am 12. Mai von einem Jugendgericht am Amtsgericht Tiergarten wegen des versuchten Anschlusses an die Terrormiliz IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig. Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.

„Bewegungsfreiheit solcher Straftäter so weit wie möglich eingrenzen“

Bereits zuvor hatten Kanzler Friedrich Merz und Unionspolitiker Gesetzesänderungen erwogen, die in eine ähnliche Richtung gehen. „Nach meinem Verständnis müssen wir alles tun, um die Bewegungsfreiheit solcher potenziellen Straftäter so weit wie möglich einzugrenzen“, sagte er.

CSU-Chef Markus Söder forderte, die Zügel bei Personen, denen die Behörden terroristische oder extremistische Gewalttaten zutrauen, deutlich anzuziehen. „Jemand, der Gefährder ist, kann nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben“, sagte er zum Auftakt einer CSU-Klausur in Kloster Banz.

Bei dem Anschlag am Samstagabend im Berliner Tiergarten waren eine Frau aus Polen getötet und 29 Menschen teils schwer verletzt worden. Der mutmaßliche Täter, ein junger Deutscher mit libanesischen Wurzeln, wurde am Sonntagabend von der Polizei erschossen. Sicherheitskreisen zufolge war der Mann als islamistischer Gefährder eingestuft. Er war wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Haftstrafe verurteilt, aber im Mai auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.

Quelle: ntv.de, jki/rts

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