Klimaschutz ins Grundgesetz – die Forderung der SPD und ihr Aktionsplan gegen Hitze sind bei der Union bislang auf Skepsis gestoßen. Nun legen die SPD-Ministerinnen für Justiz und Bau nach – mit teils konkreten Vorschlägen.
Die SPD-Kabinettsmitglieder wollen Klima- und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden fest im Grundgesetz verankern. Am Wochenende wurde ein Papier öffentlich, das zudem einen groben Rahmen für mehr Hitze- und Klimaschutz umreißt. Der Koalitionspartner CDU zeigte sich bislang skeptisch. Die beiden SPD-Ministerinnen Stefanie Hubig und Verena Hubertz haben wenige Tage vor der Kabinettsklausur der Bundesregierung noch einmal an die Union appelliert, sich einer Grundgesetzänderung nicht zu verwehren – und teils konkrete Vorschläge für mehr Hitzeschutz vorgelegt.
So hat Hubig eine Änderung des Mietrechts für mehr Schutz vor Hitze ins Gespräch gebracht. Sie könne sich zum Beispiel vorstellen, dass es Mieterinnen und Mietern erleichtert wird, ihre Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten, sagte sie der Rheinischen Post. Wenn Hitzeschutz mit baulichen Veränderungen an der Wohnung verbunden sei, sei das bislang gar nicht so einfach. Hier brauche man für Mieter und Vermieter klare und praktikable Regelungen, so Hubig.
Mehr Bäume, mehr Schatten für Städte
Bundesbauministerin Hubertz machte für ihren Bereich deutlich, dass strengere Hitzeschutzvorgaben im Baugesetzbuch nicht dem Ziel widersprechen, den Wohnungsbau zu beschleunigen. „Das eine schließt das andere nicht aus“, sagte Hubertz im ZDF-„Morgenmagazin“.
Hitzegerechte Stadtentwicklung sei in erster Linie eine Frage guter Planung, sagte sie. Bei der Planung neuer Nachbarschaften müsse das Ziel von Anfang an mitgedacht werden, etwa durch schattige Plätze und das Pflanzen von Bäumen. Bei guter Planung sei dies „gar nicht so viel teurer“. Erst Nachrüsten werde „richtig teuer“, fügte Hubertz an.
Beide Ministerinnen betonten noch einmal, wie wichtig aus ihrer Sicht eine Verankerung von Klimaschutz im Grundgesetz sei. „Damit würde es für den Bund einfacher, Länder und Kommunen dauerhaft beim Hitzeschutz zu unterstützen“, sagte Hubig der Rheinischen Post.
Grundgesetzänderung braucht Zweidrittel im Bundestag
Bisher liegt die Zuständigkeit für den Hitzeschutz in erster Linie bei Ländern und Kommunen. Wäre er als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, könnte der Bund mehr beteiligt werden.
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Die schwarz-rote Koalition brauchte dafür Unterstützung aus den Reihen von Grünen und Linken, wenn sie nicht auf Stimmen der AfD angewiesen sein will.
Klimaforscher appelliert an Bundesregierung
Wie dringend der Handlungsbedarf in Sachen Klimaschutz ist, betonte Klimaforscher Mojib Latif. Im Interview mit der Rheinischen Post forderte er von der Bundesregierung ein schnellstmögliches Ende von klimaschädlichen Subventionen.
Beispielsweise bezeichnete Latif das Dienstwagenprivileg als „rückwärtsgewandt“. Staatliche Unterstützung sollten nur Technologien erhalten, „die in die Zukunft weisen“ – etwa Erneuerbare Energien.
Politik und Gesellschaft müssten aufhören, „nur darüber zu reden, was Klimaschutz kostet. Die Schäden, die durch unterlassenes Handeln entstehen, werden sehr viel teurer“.
