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Statt „Erbenschutzprogramm“: CDU-Politiker will für Pflegekosten das Eigenheim heranziehen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 28, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Statt „Erbenschutzprogramm“ CDU-Politiker will für Pflegekosten das Eigenheim heranziehen

„Bevor die Gemeinschaft zahlt“, sollen die eigenen vier Wände die Pflege finanzieren. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Der Pflegeversicherung fehlen Milliarden, eine große Reform ist in Arbeit. Bei der Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen soll nach dem Willen der Unionsfraktion auch Vermögen berücksichtigt werden – inklusive Immobilien.

In der Diskussion um die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung hat sich Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann dafür ausgesprochen, bei der Eigenbeteiligung von Betroffenen auch das Eigenheim mit einzubeziehen. „Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der „Bild“-Zeitung. „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“

Stegemann betonte zudem die Notwendigkeit stärkerer privater Vorsorge: „Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum -, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken rechnet bei der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von zusammen 22,5 Milliarden Euro. Die Ministerin will mit einer großen Pflegereform gegensteuern. Ein Gesetzentwurf dazu war für Mai angekündigt, dann aber verschoben worden: Er soll nun bis Anfang Juli vorliegen.

Warken erwägt dabei eine Erhöhung des Beitrags für Kinderlose. Die Ministerin prüft derzeit nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, den Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte anzuheben – also von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte. Für einen kinderlosen Durchschnittsverdiener würde dies nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) eine Mehrbelastung von rund 13 Euro im Monat bedeuten. Bei Einkommen an oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 5812,50 Euro wären es demnach rund 30 Euro monatlich mehr.

Quelle: ntv.de, chl/AFP

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