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Politik

Trotz Gesetzesverschärfung – Mehr Extremisten mit Waffenerlaubnis

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 23, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Exklusiv

Stand: 23.10.2026 • 06:11 Uhr

Eigentlich sollen Rechts- und Linksextremisten nach dem Willen der Bundesregierung konsequent entwaffnet werden. Eine NDR-Recherche zeigt, dass dieses Vorhaben nicht wie gewünscht vorankommt.

Von Hannes Stepputat, Reiko Pinkert, Sebastian Heidelberger und Julian Feldmann, NDR

Waffen in den Händen von Extremisten – das will der Staat verhindern. Vor zwei Jahren verschärfte die damalige Koalition das Waffengesetz, um den Behörden mehr Möglichkeiten zu geben, Extremisten ihre Waffen abzunehmen oder ihnen erst gar keine Erlaubnis zu erteilen.

Doch wie eine Abfrage des NDR bei allen Innenministerien der Länder zeigt: Die erhoffte Wirkung bleibt offenbar aus. Die Zahl der Extremisten mit Waffenerlaubnis steigt sogar.

Mehr Extremisten mit Waffenerlaubnis

Den Recherchen zufolge besaßen zum Stichtag am 31. Dezember 2025 mehr als 1.600 Extremisten eine waffenrechtliche Erlaubnis. Mehr als 1.300 von ihnen gehörten dem rechtsextremen Spektrum oder der „Reichsbürger“-Szene an. Daneben erfassten die Behörden auch Linksextremisten, Islamisten, radikale Querdenker und sonstige Extremisten. Diese Gruppen spielen aber beim Waffenbesitz nur eine untergeordnete Rolle.

Die Zahlen sind als Mindestangaben zu verstehen, da nicht alle Länder vollständige Daten übersandt haben. Die tatsächliche Anzahl dürfte also höher liegen. Für das Jahr 2024 hatte die NDR-Abfrage mindestens rund 1.500 Extremisten mit Waffenerlaubnis ergeben.

Zu den waffenrechtlichen Erlaubnissen zählt auch der Kleine Waffenschein, mit dem man lediglich Schreckschusspistolen oder Abwehrsprays mit sich führen darf. Für den Besitz scharfer Schusswaffen ist eine gesonderte Erlaubnis nötig.

Die genaue Zahl der Schusswaffen in der Hand von Extremisten bleibt auch nach der Abfrage unklar, weil nur elf der 16 Bundesländer darüber Auskunft gegeben haben. Klar ist jedoch, dass es mehr als 3.000 Schusswaffen sind. Auch hier besitzen Personen aus dem rechtsradikalen Spektrum, inklusive der „Reichsbürger“-Szene, die meisten Waffen. Zahlen der Bundesregierung zufolge waren 2024 mehr als 4.000 Schusswaffen allein in der Hand von Rechtsextremisten, „Reichsbürgern“ und Selbstverwaltern.

Die Spitzenreiter unter den Ländern

Die meisten Schusswaffen besitzen Extremisten in Baden-Württemberg (630), Sachsen (449), Mecklenburg-Vorpommern (440), Hessen (418) und Rheinland-Pfalz (382). Für Sachsen-Anhalt nannte das dortige Innenministerium lediglich einen „mittleren dreistelligen Bereich“. Mehrere Bundesländer übermittelten hierzu keine Daten, darunter auch die bevölkerungsreichen Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Zahl der Entwaffnungen stagniert offenbar

Bundesweit versuchen Waffen- und Sicherheitsbehörden kontinuierlich, Extremisten die Erlaubnisse und Schusswaffen zu entziehen. Zuständig vor Ort sind in der Regel die Waffenbehörden, die wiederum auf Informationen etwa vom Landesverfassungsschutz, Polizei oder Staatsanwaltschaft angewiesen sind. Ein komplexes Unterfangen, das an vielen Stellen scheitern kann. Auch klagen Waffenbesitzer häufig gegen die Entscheidung der Waffenbehörden – immer wieder mit Erfolg.

Diese Schwierigkeiten zeigen sich auch in den Zahlen: Im vergangenen Jahr wurde laut vorliegenden Daten rund 250 mal Extremisten die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Da zwei Bundesländer keine oder keine verwertbaren Daten lieferten, könnte die tatsächliche Zahl höher liegen. Im Vorjahr waren laut Bundesregierung dagegen allein bei Neonazis, „Reichsbürgern“ und Selbstverwaltern 360 Waffenerlaubnisse eingezogen worden.

Entzug von Waffenerlaubnissen kompliziert

Die Waffenbehörden in den Landkreisen und Städten stellen die Regeln zum Entzug der Waffenerlaubnisse „vor erhebliche Herausforderungen“, sagt Markus Mempel, Sprecher des Deutschen Landkreistages. Denn laut Gesetz gelten Personen als unzuverlässig, eine Waffenerlaubnis zu haben, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgten, oder Mitglied in oder Unterstützer von Organisationen sind, die dies tun.

Festgestellt wird dies vom Verfassungsschutz, der zum Beispiel die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als gesichert rechtsextremistisch bewertet. AfD-Mitgliedern und -Funktionären in diesen Bundesländern kann daher ihre Waffenerlaubnis entzogen werden – und das versuchen die Behörden auch.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat im August dieses Jahres entschieden, dass Mitglieder der AfD in dem Bundesland als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Das Gericht sah es als rechtmäßig an, dass drei AfD-Mitgliedern die Waffenerlaubnisse entzogen werden können, denn der AfD-Landesverband richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Allerdings, sagt Markus Mempel, reiche allein die Einstufung durch den Verfassungsschutz vor Gericht oft nicht aus. Zudem sei „die Rechtsprechung sehr uneinheitlich“, was es in der Praxis noch schwieriger mache. Helfen könnten den Kommunen Mempel zufolge klarere gesetzliche Vorgaben und bundesweit vereinheitlichte Maßstäbe, mit der etwa die Zuverlässigkeit von Waffeninhabern beurteilt würden.

Bundesregierung verweist auf Länder

Das Bundesinnenministerium, das die letzte Waffenrechtsverschärfung durchgesetzt hatte, verwies auf Anfrage auf die Verantwortung der Länder. Die letzten Waffenrechtsänderungen seinen ein „längerfristiger Prozess“. Wie die Länder ihre rechtlichen Möglichkeiten zum Waffenentzug nutzten, kommentiere das Bundesministerium nicht.

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