„Unstreitig begangene Taten“Collien Fernandes echauffiert sich über Ulmens Anwälte
Schauspielerin Collien Fernandes stellt fest: Bei ihrem Ex-Mann Christian Ulmen scheint es „nach wie vor keine Tateinsicht zu geben“. Auf eine Erklärung von dessen Anwälten reagiert sie mit Unverständnis. Durch eine Gerichtsentscheidung sieht sie sich indes gestärkt.
Nach dem juristischen Teilerfolg von Christian Ulmen gegen den „Spiegel“ meldet sich nun seine frühere Ehefrau Collien Fernandes zu Wort. In einer Pressemitteilung nimmt sie Bezug auf eine Erklärung der Anwälte des Schauspielers – und äußert sich erneut zu den schweren Vorwürfen gegen ihn.
„Sowohl die Berichterstattung als auch die öffentliche, hitzig geführte Diskussion um digitale sexualisierte Gewalt sind logische Folgen der von Herrn Ulmen unstreitig begangenen Taten“, wird die Moderatorin und Schauspielerin in einem Schreiben der Hamburger Kanzlei Cronemeyer Haisch zitiert. Dass die auf einen Artikel des „Spiegel“ folgende Berichterstattung als „unverhältnismäßig“ und „an Hysterie grenzend“ bezeichnet werde, zeige laut Fernandes, „dass es nach wie vor keine Tateinsicht zu geben scheint“.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hatte dem Magazin in einem am 22. Juni ergangenen Beschluss untersagt, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos von Fernandes hergestellt oder verbreitet. Über andere Kernvorwürfe gegen den 50-Jährigen darf der „Spiegel“ dagegen weiter berichten.
Ulmens Seite hatte in einem Schreiben vom 23. Juni erklärt, dass „insbesondere der vom ‚Spiegel‘ erweckte Verdacht, unser Mandant habe Deepfake-Videos hergestellt und/oder verbreitet, eine unverhältnismäßige, an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung in sämtlichen Medien sowie eine undifferenzierte öffentliche Diskussion zur Folge hatte“.
„Kernvorwürfe digitaler und sexualisierter Gewalt“
In dem Informationsschreiben von Cronemeyer Haisch heißt es weiter, dass die vom Hanseatischen Oberlandesgericht getroffene Entscheidung die Mandantin Fernandes bestärke. Der Pressesenat habe anlässlich der Berichterstattung des „Spiegel“ festgestellt, „dass jeder einzelne Vorwurf, den unsere Mandantin öffentlich gegenüber Herrn Ulmen erhoben hat, zulässig, teils sogar unstreitig ist“. In seinem Beschluss habe das Oberlandesgericht festgestellt, Ulmen habe „unstreitig pornographische Videos und Fotos von Frauen, die unserer Mandantin ähnlich sehen, unter ihrem Namen verbreitet“. Dies sei geschehen, um vorzutäuschen, dass es sich um Videos und Fotos von Fernandes handle.
Unstreitig sei laut der Mitteilung für das Hanseatische Oberlandesgericht auch, „dass Herr Ulmen Deepfake-Fotos von Collien Monica Fernandes verschickt hat“. Die Punkte, um die es geht, sind bislang nicht strafrechtlich erwiesen.
Die Anwälte Ulmens hatten der Entscheidung in ihrer Mitteilung eine besondere Bedeutung beigemessen. Der „Spiegel“ selbst betonte, dass der Vorwurf, Ulmen habe seine damalige Partnerin „virtuell vergewaltigt“, weiterhin erhoben werden dürfe – ebenso wie „die weiteren Kernvorwürfe digitaler und sexualisierter Gewalt“. Das OLG habe bestätigt, dass das Magazin nicht ausdrücklich den Vorwurf erhoben habe, Ulmen habe Deepfake-Videos erstellt oder verbreitet. Gleichzeitig sei es aber der Ansicht gewesen, dass der Eindruck zwischen den Zeilen erweckt werden konnte.
Anfangsverdacht wegen des Vorwurfs der Körperverletzung
Die Vorwürfe Fernandes‘ gegen Ulmen wurden erstmals im März in einem Artikel des „Spiegel“ öffentlich, der online den Titel „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ trägt. Tausende Menschen gingen nach Bekanntwerden der Anschuldigungen auf die Straßen, um sich mit Fernandes und weiteren Opfern digitalisierter Gewalt zu solidarisieren sowie Änderungen in der Gesetzgebung zu fordern.
Für ein laufendes strafrechtliches Verfahren ist der presserechtliche Beschluss nicht rechtlich bindend. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Potsdam hatte Ende Mai auf Anfrage der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ bestätigt, dass nach einer Anzeige Fernandes‘ gegen Ulmen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Nach Prüfung übersandter Informationen sei ein Anfangsverdacht wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt begründet worden. „Das in Potsdam geführte Ermittlungsverfahren befindet sich im Anfangsstadium“, teilte Schertz Bergmann mit. Für Christian Ulmen gilt bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
