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Startseite»Nachrichten»Urlauber im Recht: Mietwagen teurer nach Flugverspätung: Airline muss zahlen
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Urlauber im Recht: Mietwagen teurer nach Flugverspätung: Airline muss zahlen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 7, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Urlauber im RechtMietwagen teurer nach Flugverspätung: Airline muss zahlen

Flug verspätet, Mietwagenstation zu: Wer sein Auto erst nach Ladenschluss abholt, zahlt oft extra – kann sich das Geld aber unter Umständen von der Airline zurückholen. (Foto: picture alliance/dpa)

Wer extra für das Mietauto zahlen muss, weil sein Flug sich verspätet hat, kann Anspruch auf Erstattung haben. Worauf es beim Nachweis ankommt.

Weil der Flug am Abend mehr als eine Stunde später als geplant landete, musste ein Mann für seinen gebuchten Mietwagen einen Säumniszuschlag zahlen – denn er konnte das Auto erst nach Ende der regulären Öffnungszeit der Mietwagenstation abholen.

Den dafür fälligen Zuschlag in Höhe von 65 Euro wollte er von der Airline erstattet haben. Zu Recht, entschied das Amtsgericht Geldern (Az.: 4 C 448/25). Denn Kosten, die sich aus der Verspätung des Fluges ergeben, muss die Airline unter bestimmten Umständen als Verzugsschadenersatz ersetzen, wie aus der Entscheidung hervorgeht, über die die Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“ (3/2026) berichtet.

Bei Flügen kommt es Passagieren laut Gericht in der Regel darauf an, das Ziel zumindest ungefähr zur geplanten Zeit zu erreichen. Eben weil oft noch weitere Planungen daran hängen – beispielsweise die Abholung des Mietwagens oder auch das Erreichen eines Kreuzfahrtschiffs am Hafen. Die vereinbarten Flugzeiten seien daher wesentlich.

Verspätung muss als Ursache klar nachweisbar sein

Voraussetzung für Schadenersatzansprüche ist einerseits, dass die Airline die Verspätung zu verantworten hat und nicht außergewöhnliche Umstände wie Extremwetter die Ursache waren. Andererseits müssen die Extra-Kosten wirklich unmittelbar durch die verspätete Landung entstanden sein.

„Sie können Ihre Lage daran messen, ob die Kosten auch bei pünktlicher Ankunft angefallen wären“, schreibt der Rechtsanwalt Christian Gerd Kotz zu diesem Fall auf seiner Website. Der Rat: „Dokumentieren Sie hierzu genau, dass die reguläre Geschäftszeit des Anbieters (zum Beispiel der Mietwagenstation) während der Verspätungszeit endete und der Aufpreis ausschließlich wegen der späten Abholung erhoben wurde.“

Dokumentieren Sie den Zustand des Mietwagens

Abgesehen davon sollten Urlauber daran denken, den Mietwagen bei der Übernahme gründlich auf Vorschäden zu untersuchen. Stiftung Warentest rät: „Machen Sie sich die Mühe und lassen Sie Schäden in die Autoskizze des Übergabeprotokolls einzeichnen und auch bestätigen.“ Das schützt später vor Ärger und Kosten. Fotos vom Zustand des Wagens bei der Übergabe und Detailbilder von Vorschäden helfen ebenfalls.

Dasselbe gilt für die Rückgabe nach dem hoffentlich schönen Urlaub. Bestehen Sie auf einem Rückgabeprotokoll, auch wenn das oft in der Eile vergessen wird. Fotos des Fahrzeugs von innen und außen sind zusätzliche Helfer im Streitfall. So können Sie belegen, dass der Wagen ohne Schaden abgegeben wurde.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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