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Startseite»Nachrichten»Urteil aus dem Verkehrsrecht: Gericht: Schätzen reicht bei Rotlichtverstoß nicht aus
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Urteil aus dem Verkehrsrecht: Gericht: Schätzen reicht bei Rotlichtverstoß nicht aus

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 26, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Urteil aus dem VerkehrsrechtGericht: Schätzen reicht bei Rotlichtverstoß nicht aus

Wie lang zeigt diese Ampel schon Rot? Eine einfache Schätzung reicht vor Gericht unter Umständen nicht aus, um Rotlichtsünder hart zu bestrafen.

Bus fährt bei Rot, Mann zeigt das an – vor Gericht wird es dann spannend. Was ein Urteil über Zählen, Schätzen und Genauigkeit verrät und wann es bei Rotlichtverstößen teuer wird.

Einfach „Der ist jetzt aber über Rot gefahren“ sagen, kann man machen. Für das Anzeigen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes reicht das aber nicht aus. Selbst wenn man „21, 22“ gezählt hat. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts hervor (Az.: 201 ObOWi 105/26), auf das der ADAC hinweist. Der Fall im Detail:

  • Ein Busfahrer musste sein Fahrzeug verkehrsbedingt kurz anhalten. 

  • Als er die Fahrt fortsetzte, überfuhr er eine Ampel.

  • Ein im Bus befindlicher Passagier zeigte den Mann daraufhin an. Der Vorwurf: ein Rotlichtverstoß. Die Ampel sei vor mehr als einer Sekunde auf Rot gesprungen.

  • Das habe der Mann durch Herunterzählen von 22 bis 20 ermittelt. Außerdem mittels einer Weg-Zeit-Berechnung vom Anfahren bis zum Passieren der Haltelinie an der Ampelanlage.

Die Folge: Der Busfahrer erhielt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 200 Euro, außerdem wurde gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Dagegen ging er vor – der Einspruch landete vor Gericht. Und dort wurde es spannend.

Denn das Oberlandesgericht stellte fest:

Die bloße Schätzung eines Zufallszeugen reicht nicht aus, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß festzustellen. Auch seine Weg-Zeit-Berechnung sei nicht relevant, da ein Brems- und Anfahrvorgang mit Ampelumschalten zu komplex sei, um ihn mit einer derart ungenauen Methode korrekt einzuschätzen und damit eine hinreichend sichere Grundlage für das Feststellen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes zu haben.

Zudem habe der Mann in der Mitte des Busses gesessen und habe damit keinen vollen Überblick über alle Umstände haben können. Die bloße Schätzung eines Zufallszeugen reicht nicht aus, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß festzustellen. 

Auch seine Weg-Zeit-Berechnung sei nicht relevant, da ein Brems- und Anfahrvorgang mit Ampelumschalten zu komplex sei, um ihn mit einer derart ungenauen Methode korrekt einzuschätzen und damit eine hinreichend sichere Grundlage für das Feststellen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes zu haben. Zudem habe der Mann in der Mitte des Busses gesessen und habe damit keinen vollen Überblick über alle Umstände haben können.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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