Vätermonate müssen gleichziehenPrien plant Verschärfung beim Elterngeld
Um die Sparauflagen des Finanzministers zu erreichen, spart Familienministerin Prien beim Elterngeld. Die CDU-Politikerin schlägt allerdings keine reine Kürzung vor, sondern härtere Auflagen. Nur wenn Väter künftig genau wie Mütter sieben Monate Auszeit nehmen, wird die Hilfe gewährt.
Väter müssen sich künftig länger als bisher zu Hause um ihre Kinder kümmern, damit die Familie das volle Elterngeld bekommt. Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) aus Koalitionskreisen will Familienministerin Karin Prien die Bedingungen für den Erhalt des Elterngeldes verschärfen, indem die Zahl der sogenannten Vätermonate erhöht wird. Derzeit können Paare 14 Monate Elterngeld beziehen, wovon ein Elternteil mindestens zwei Monate nehmen muss – das nutzt in der Regel der Mann als Hauptverdiener.
Künftig soll es die maximale Bezugsdauer nur bei einer hälftigen Aufteilung geben. Für beide Partner gelten also sieben Monate. Da die CDU-Politikerin davon ausgeht, dass viele Väter nicht so lange aus dem Job aussteigen wollen, erreicht sie durch die Änderung einen Teil der von Finanzminister Lars Klingbeil geforderten Einsparungen, berichtete das RND weiter. Zur Deckung der Haushaltslöcher hatte SPD-Chef Klingbeil von Prien für 2027 einen Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 500 Millionen Euro gefordert.
Prien: Mehr als Sparmaßnahme
An den sonstigen Bedingungen für das Elterngeld will Prien den Angaben zufolge nichts ändern. Danach bleibt die Höhe bei 65 Prozent des Nettoeinkommens, wobei minimal 300 und maximal 1800 Euro bezahlt werden. Das Elterngeld wird aber nur gewährt, wenn bei Paaren und Alleinerziehenden das zu versteuernde Einkommen unter 175.000 Euro liegt.
In den Koalitionskreisen wurde betont, dass die Gespräche über die Sparbeiträge der Ministerien andauerten. Es könne auch sein, dass einzelne Maßnahmen noch bei der Sitzung des Koalitionsausschusses am 1. Juli diskutiert und verändert würden. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass es sich nicht um eine reine Sparmaßnahme handele, sondern ähnlich wie bei der Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung auch um einen Beitrag zur Gleichstellung.
