Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Keine Werbung für Chips, Cola und Co.

    Oktober 29, 2026

    Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen Stromanbieter grüüün

    Oktober 29, 2026

    EU-Zollreform: Was ist neu, wer bezahlt für Pakete und wie steht es um Produktsicherheit?

    Oktober 27, 2026

    Riester-Rente von der Sparkasse? Dann bekommen Sie womöglich zu wenig

    Oktober 22, 2026

    Smart-Meter eingebaut, aber monatelang nicht nutzbar

    Oktober 22, 2026
  • Nachrichten

    Weltneuheit bei RTL und Sky: Bundesliga-Klassiker Bayern vs. Dortmund im Playmobil-Look

    Oktober 30, 2026

    Mehrere Menschen an Bord: Helikopter der EU-Friedenstruppe stürzt in Bosnien ab

    Oktober 30, 2026

    Dünnhäutig gegenüber Reporter: Trump sagt letzte Wahlkampfauftritte ab

    Oktober 30, 2026

    Berichte über Blitz-Aus: Hannovers Krise droht Sportchef Boldt zu verschlingen

    Oktober 30, 2026

    Enormer Zuwachs für Adidas: Nur der Heimatmarkt schwächelt

    Oktober 30, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Merz und Nord Stream: Angebliches Zitat ist erfunden

    Oktober 29, 2026

    Gefälschte Medienberichte: Wenn der Vorwurf gelegen kommt

    Oktober 29, 2026

    Beyoncé, Trump und Epstein: Hinweise auf KI-Bilder

    Oktober 29, 2026

    Misstrauen ist noch keine Medienkompetenz

    Oktober 29, 2026

    Anlagebetrug: Erste Auszahlung ist kein Beweis

    Oktober 29, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Bildung ist mehr als Schule – Alltagsbildung | Bildung

    Oktober 22, 2026

    „Andere Familiensprache als Deutsch“: Was bedeutet mehrsprachig aufzuwachsen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Wie können Lehrkräfte und Schulen mit Mehrsprachigkeit umgehen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Welche Rolle spielt Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026
  • Politik

    EU-Kanada-Gipfel: „Die neue Allianz ist keine Marketing-Übung“

    Oktober 30, 2026

    Oppositionspolitikerin Machado: Was bedeutet ihre Rückkehr für Venezuela?

    Oktober 30, 2026

    Frankreich bereitet sich auf neue Schülerproteste vor

    Oktober 30, 2026

    Wahl in Israel: Alle Stimmen ausgezählt – Patt bleibt bestehen

    Oktober 30, 2026

    Bosnien-Herzegowina: Militär-Hubschrauber abgestürzt – vier Tote

    Oktober 29, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Verfassungsschutz Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung
Nachrichten

Verfassungsschutz Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 30, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Verfassungsschutz NiedersachsenAfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung

Die Einstufung der AfD als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung in Niedersachsen entspricht der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung in anderen Bundesländern. (Foto: picture alliance/dpa)

Der Verfassungsschutz in Niedersachsen stuft die AfD zu Jahresbeginn zu einem Beobachtungsobjekt erheblicher Bedeutung hoch. Dagegen klagt die Partei mit einem Eilantrag, scheitert vor Gericht und bemüht dann die nächste Instanz. Doch auch das zuständige OVG sieht genügend verfassungsfeindliche Tendenzen.

Die AfD in Niedersachsen ist mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu ihrer vorläufigen Hochstufung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Der 11. Senat des OVG „teile die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass Tatsachen vorlägen, die eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegten“, teilte das Gericht mit.

Unter anderem sei der niedersächsische AfD-Landesverband bestrebt, „den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu setzen“ und verfolge ein „völkisch-abstammungsmäßiges beziehungsweise ethnisches oder ethnisch-kulturelles Volksverständnis“.

Der Verfassungsschutz hatte im Februar bekannt gegeben, dass er die AfD Niedersachsen vom Verdachtsobjekt zu einem Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstuft. Dagegen wandte sich der AfD-Landesverband mit einem Eilantrag, den das Verwaltungsgericht Hannover Anfang Juni jedoch ablehnte. Eine gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde wies das OVG nun zurück. Die Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung entspricht der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung in anderen Bundesländern.

Der Landesverband betreibe eine systematische „Herabwürdigung und Verächtlichmachung von Migranten, insbesondere Muslimen, aufgrund ihrer Herkunft beziehungsweise Religion“, hieß es vom OVG. Die islam- und muslimfeindliche Agitation des Landesverbands sei Ausdruck einer Missachtung der Menschenwürde.

Verbindung zu rechtsextremen Organisationen

Auch gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip richte sich der Landesverband, so das OVG. Damit beabsichtige er, „das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland grundlegend zu erschüttern und zugleich die Funktionsfähigkeit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Allgemeinen sowie des Parlamentarismus im Besonderen in Gänze in Frage zu stellen.“

Darüber hinaus unterhalte der AfD-Landesverband Niedersachsen zahlreiche Verbindungen auch zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Kräften, insbesondere aus dem Umfeld der „Neuen Rechten“. Dies spricht aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts ebenfalls dafür, dass der Landesverband Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt.

Der Beschluss des Senats ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren ist noch beim Verwaltungsgericht Hannover anhängig.

Quelle: ntv.de, dsc/dpa/AFP

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Weltneuheit bei RTL und Sky: Bundesliga-Klassiker Bayern vs. Dortmund im Playmobil-Look

Oktober 30, 2026

Mehrere Menschen an Bord: Helikopter der EU-Friedenstruppe stürzt in Bosnien ab

Oktober 30, 2026

Dünnhäutig gegenüber Reporter: Trump sagt letzte Wahlkampfauftritte ab

Oktober 30, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 2026749 Aufrufe

Meta-Konto: Umstellung oder Phishing? Der Faktencheck

Oktober 18, 2026270 Aufrufe

Gefälschte Doctolib-Mails fluten Postfächer: Erste-Hilfe-Set ist Fake

August 13, 202660 Aufrufe

Bücherexperiment in sozialen Medien und Messengern

September 9, 202629 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.